Betreff
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Technische Betriebe Rheine - Bestellung des stellv. Betriebsleiters
Vorlage
514/20
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine bestellt gemäß § 4 Buchstabe a) Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW)
in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
„Technische Betriebe Rheine“ Herrn Martin Forstmann zum stellvertretenden
Betriebsleiter.
Begründung:
Der Rat der
Stadt Rheine entscheidet gemäß § 4 Buchstabe a) EigVO NRW über die Bestellung
und Abberufung der Betriebsleitung. Dieses Recht kann er nicht auf andere
Gremien übertragen.
Die
Betriebssatzung regelt im § 3, dass die Betriebsleitung aus einem
Betriebsleiter und einem Stellvertreter besteht. Die Bestellung des
Betriebsleiters erfolgte bereits in der Sitzung des Rates am 23.06.2020
(Vorlage Nr. 272/20)