Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine
-Entwässerungssatzung- vom 08.12.2020 (Anlage 1).
Begründung:
Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Neben der Änderung
von gesetzlichen Grundlagen ergibt sich aufgrund der vom Rat der Stadt Rheine
in seiner Sitzung vom 23.06.2020 beschlossenen Auflösung der Technische
Betriebe Rheine AöR zum Jahreswechsel und gleichzeitigen Errichtung der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Technische Betriebe Rheine die Notwendigkeit, die Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage in der Stadt Rheine -Entwässerungssatzung- neu zu fassen. Die Änderungen können
der als Anlage 2 beigefügten Synopse entnommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Satzung
über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage in der Stadt Rheine -Entwässerungssatzung-
Anlage 2: Synopse
Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt
Rheine -Entwässerungssatzung-