Betreff
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
Vorlage
209/07
Aktenzeichen
FB 2/51-ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf des 1. Kinder- und Jugendförderplanes für die Stadt Rheine zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung an den Unterausschuss „Jugendarbeit und Kindertagesstätten“.


Begründung:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Kommunen mit dem 3. Ausführungsgesetz zum KJHG NRW (KJFÖG) verpflichtet, kommunale Kinder- und Jugendförderpläne für die Dauer einer Legislaturperiode zu beschließen.

 

Damit soll sichergestellt sein, dass die Finanzbudgets für die Jugendarbeit für die Dauer einer Legislaturperiode festgelegt werden und damit insbesondere die freien Träger der Jugendarbeit Planungssicherheit für die Laufzeit des Planes haben.

 

Diese Verpflichtung trifft die Stadt Rheine zu einem Zeitpunkt, in dem die kommunale Haushaltskonsolidierung höchste Priorität hat und auch für den Jugendbereich Einsparempfehlungen während der Laufzeit des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes gemacht werden.

 

Der vorgelegte Entwurf wurde in dieser Konfliktsituation gemeinsam mit freien Trägern der Jugendarbeit erarbeitet.

 

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf entspricht daher nicht in allen Punkten den von den freien Trägern für sinnvoll und notwendig erachteten Leistungen, insbesondere in der offenen Jugendarbeit und in der Jugendverbandsarbeit.

 

Diese Detailfragen sollen in der folgenden Sitzung des Unterausschusses „Jugendarbeit und Kindestagesstätten“ ausführlich beraten werden.

 

Nach Abschluss der Beratungen wird der Plan dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 16. August 2007 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Rat kann den Plan dann in seiner Sitzung am 4. September 2007 endgültig beschließen.