Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Prüfbericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Gesamtabschluss der Stadt
Rheine zum 31. Dezember 2019 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der
Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung
vom 25. Januar 2021 sowie dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
an. Der Ausschuss fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem beiliegenden
Bericht zusammen.
3. Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Feststellung
des Gesamtabschlusses 2019 in der Fassung vom 20. Januar 2021 gem.
§ 116 Abs. 9 i. V. mit
§ 96 Abs. 1 GO NRW zu beschließen.
4. Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem
Bürgermeister die Entlastung gem. § 116 Abs. 9 i. V. mit
§ 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Die Stadt
Rheine hat gem. § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in
jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen
Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufzustellen.
Der Gesamtabschluss
besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang
und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Durch die Zusammenfassung der
Einzelabschüsse der Kernverwaltung und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche
soll ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
dieses Gesamtbereiches aufgezeigt werden, so dass der Gesamtabschluss die
wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt Rheine aufweist.
Den vom
Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Gesamt-abschlusses 2019 hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am
8. Dezember 2020 zur Kenntnis genommen und ihn zur Prüfung gem.
§ 116 Abs. 9 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss
weitergeleitet, dem nach § 59 Abs. 3 S. 1 GO NRW
die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss
bedient sich hierbei gem. § 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW
der Örtlichen Rechnungsprüfung.
Laut
§ 102 Abs. 3 GO NRW ist der Gesamtabschluss
dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-führung ergibt, und die
gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
beachtet worden sind.
Der
Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in
Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gemeinde vermittelt.
Der
Gesamtabschluss 2019 ist von der Örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Rheine
geprüft worden. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem beiliegenden Prüfbericht
(Anlage 1) zusammengefasst worden.
Die Örtliche
Rechnungsprüfung schlägt dem Rechnungsprüfungsausschuss den beiliegen-den
Bericht (Anlage 3), der die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat
bildet vor, den Gesamtabschluss 2019 festzustellen und dem Bürgermeister
gem. § 116 Abs. 9 i. V. mit
§ 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Gesamtabschluss zum
31. Dezember 2019
Anlage 2: Gesamtabschluss 2019 geprüft
Anlage 3: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses