Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt im Rahmen der Delegierung das
Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Rheine 2019 zur Kenntnis.
2. Der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen der Delegierung gem.
§ 116 Abs. 9 i. V. mit
§ 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des
Gesamtabschlusses 2019 in der Fassung vom 20. Januar 2021.
3. Die
Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung
gem. § 116 Abs. 1 i. V. mit § 96 Abs. 1 GO
NRW zu erteilen.
Begründung:
Die Stadt
Rheine hat gem. § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in
jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen
Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der
Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht
zu ergänzen. Durch die Zusammenfassung der Einzelabschüsse der Kernverwaltung
und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche soll ein tatsächliches Bild der
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dieses Gesamtbereiches aufgezeigt werden,
so dass der Gesamtabschluss die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt Rheine
aufzeigen soll.
Laut
§ 102 Abs. 3 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend
zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt und die gesetzlichen
Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet
worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem
Gesamtabschluss in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Gemeinde vermittelt.
Der Rat der
Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020 den vom
Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Gesamtabschlusses 2019 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient
sich zur Prüfung des Gesamtabschlusses gem.
§ 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW der örtlichen
Rechnungsprüfung, die den Gesamtabschluss 2019 in der Fassung vom
20. Januar 2020 (Anlage 1) geprüft hat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 15. April 2021 die
Prüfungsergebnisse eingehend erörtert. Das Ergebnis der Ausschussberatung ist
in einem Bericht (Anlage 2) zusammengefasst worden, der vom
Ausschussvorsitzenden unterschrieben worden ist. Dieser Bericht bildet die
Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Gesamtabschluss 2019
festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 116 Abs. 9 i. V. mit § 96 Abs. 1 S.
4 GO NRW Entlastung zu erteilen.
Anlagen:
Anlage 1: Gesamtabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2019
Anlage 2: Bericht des
RPA zum Gesamtabschluss 2019