Betreff
Betrieb von E-Tretrollern in Rheine
Vorlage
121/21
Aktenzeichen
5.30-PV-Rol
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss stimmt zu, dass zwischen Stadt und Betreibern von E-Tretrollern ein Kooperationsvertrag zur Nutzung von E-Tretrollern geschlossen wird.

 


Begründung:

 

Rheine verfügt über ein vielfältiges und attraktives Mobilitätsangebot. Der Ausbau des ÖPNV-Angebotes und die Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr bilden zentrale Handlungsschwerpunkte für die Gestaltung einer nachhaltigen Verkehrs- und Mobilitätsentwicklung. Umweltfreundliche und innovative Mobilitätsformen sind in Rheine sehr willkommen. Sie sollen möglichst in das bestehende Mobilitätsangebot integriert werden und die vorhandenen Services ergänzen.

 

Als Teil der Mikro- und Nahmobilität können E-Tretroller zukünftig ein Baustein zur Bewältigung der sog. „letzten Meile“ sein. Es wird erwartet, dass sie insbesondere dazu beitragen, intermodale Wege noch einfacher zurückzulegen und die Unabhängigkeit vom eigenen Auto fördern. Damit haben E-Tretroller das Potential, zum Erreichen der umwelt- und klimapolitischen Ziele der Stadt Rheine beizutragen.

 

Der Erhalt eines sauberen und geordneten Stadtbildes, sowie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum sind im Zusammenhang mit Sharing-Angeboten für E-Tretroller von zentraler Bedeutung.

 

Grundsätzlich wäre es seitens eines Anbieters von E-Tretroller ausreichend, über eine Sondernutzungserlaubnis bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rheine die Fahrzeuge in Rheine anzubieten.

Um jedoch bestimmte Konflikte von vorneherein zu vermeiden, ist es mittlerweile üblich, Vereinbarungen zu schließen in denen bestimmte „Spielregeln“ vereinbart werden. Daher ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, über die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Angebot und Nutzung von E-Tretrollern hinaus, eine Vereinbarung mit einem oder mehreren potentiellen Anbietern auf freiwilliger Basis zu erstellen, um transparente Regelungen zu treffen, die sich auch mit Themen zum Stadtbild befassen.

So werden u.a. Regelungen getroffen zu:

 

-       Erhalt der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

-       Bereiche, z.B. in der Fußgängerzone, in denen die E-Tretroller durch geeignete technische Maßnahmen auf Schrittgeschwindigkeit gedrosselt werden

-       No-Parking-Zones; Bereich, in denen E-Tretroller nicht abgestellt werden dürfen

 

Diese Vereinbarung kann nicht dahingehend verstanden werden, die Erlaubnis zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Rheine zu ersetzen oder einen Anspruch darauf begründen zu können. Diese Vereinbarung ergänzt die Regelungen der Erlaubnis der Sondernutzung.

 

Erste Gespräche mit einem Anbieter haben gezeigt, dass ein großes Interesse besteht, auch mit einer Vereinbarung den Betrieb von E-Tretrollern in Rheine aufzunehmen.

Diese Anbieter sind bereits heute in verschiedenen Städten aktiv, mit denen ebenfalls eine Vereinbarung getroffen worden ist.

In Rheine wird ein Potential von rd. 12.000 – 15.000 Fahrten pro Monat gesehen. Zum Start würden ca. 150 E-Tretroller für Rheine vorgesehen werden.

Es wird mit rd. 3 Fahrten pro Tag / Roller gerechnet.