Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt

 

1)         gemäß dem Straßen- und Wegekonzept – Abschnitt Straßenbeleuchtung vom 25.03.2021 die anliegende Maßnahmenliste für das Jahr 2021.

 

2)         die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung für folgende Projekte einschließlich der Ausführungsbeschreibung:

 

a)         Burgsteinfurter Damm von Bürgerstraße bis Juteweberstraße (53014-5746)

b)         Distelweg (53014-5747)

c)         Dorfesch (53014-5748)

d)         Dutumer Kotte und Lürwers Hof  (53014-5749/ -5751)

e)         Kornblumenring (53014-5752)

f)         Löwenzahnring (53014-5753)

g)         Am Bahndamm von Wolfgang-Borchert-Straße bis Winterbrockstraße (53014-5754)

h)         Am Goldhügel (53014-5755)

i)          Hauptstraße von Kirchstraße bis Ortsende (53014-5756)

j)          Industriestraße von Burgsteinfurter Damm bis Im Niengrund (53014-5757)

k)         Stiegemannstraße (53014-5758)

 

3)         für die Maßnahme unter 2) a) Burgsteinfurter Damm von Bürgerstraße bis Juteweberstraße (53014-5746) die Durchführung einer Offenlage in geeigneter Form (Online oder Präsenz in Abhängigkeit von den geltenden Vorgaben).

 

4)         für die Maßnahmen unter 2) b) bis k) eine schriftliche Information an die Anlieger über die vorgesehenen Arbeiten zu versenden.

 


Begründung:

A)   Einbindung in das Kommunale Modulare Mobilitätskonzept

 

Mit der Vorlage 505/20 „Erstellung eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzeptes KOMM“ ist dem Bau- und Mobilitätsausschuss“ der Aufbau eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzeptes vorgestellt worden. Ziel des modular aufgebauten Mobilitätskonzepts KOMM ist es, eine sowohl kurz- als auch mittel- bis langfristig wirkende und integriert angelegte Strategie zur Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs in der Stadt Rheine zu formulieren und den Grundstein für Maßnahmen zu legen.

In diese Grundstruktur ist neben dem voraussichtlich in der Sitzung vom 10.06.2021 vorgestellten Straßen- und Wegekonzept – Ausbau von Straßen mit der Prioritätenliste/ Maßnahmenliste auch das Straßen- und Wegekonzept – Abschnitt Straßenbeleuchtung eingebettet. Dieses ist bereits im Bau- und Mobilitätsausschuss vom 25.03.2021 beschlossen worden.

In der heutigen Sitzung sollen für den Abschnitt Straßenbeleuchtung die Maßnahmenliste für das Jahr 2021 (und 2022) und die Beleuchtungsprojekte für die beitragsfähigen Maßnahmen im Jahr 2021 beschlossen werden.

 

 

 

B)   Erläuterungen zu den Beschlüssen

 

In allen hier betrachteten Bereichen bedarf die Beleuchtung im Ganzen oder in Teilen einer Erneuerung. Für die allgemeinen Beweggründe und die generelle Vorgehensweise wird auf die Vorlage 122/21 Straßen- und Wegekonzept – Abschnitt Straßenbeleuchtung- verwiesen.

 

Zu Beschluss 1) Maßnahmenliste

 

Zu allen Maßnahmen findet sich in der Liste eine kurze Übersicht der vorgesehenen Arbeiten und die Einschätzung der Bauverwaltung, ob Beiträge erhoben werden können.

Für alle Maßnahmen, bei denen sichtbare Veränderungen an den Leuchten durchgeführt werden sollen, sind dieser Vorlage Lagepläne beigefügt. Bei reinen Kabelerneuerungs­maßnahmen wird darauf verzichtet.

Für die möglichen Beitragsmaßnahmen im Umsetzungsjahr 2021 folgen im Abschnitt Erläuterungen zu Beschluss 2) ausführliche Maßnahmenbeschreibungen. Diese sind nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW für die Beitragserhebung erforderlich.

 

Die Maßnahmenliste gliedert sich in vier Abschnitte.

 

Teil I beinhaltet in erster Linie Maßnahmen, die aufgrund von Arbeiten der Stadtwerke an anderen Teilen der Leitungssysteme (z. B. Gas, Wasser) durchgeführt werden, da dort das in der Regel ebenfalls erneuerungsbedürftige Beleuchtungskabel zu günstigen Konditionen mit erneuert werden kann.

Ebenso in diesen Abschnitt fallen Maßnahmen, die z. B. aufgrund von Veränderungen im Umfeld (Grundstücksverkäufe, neue Bebauungen) zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Beleuchtungsnetzes erforderlich werden.

Diese Maßnahmen werden gegebenenfalls durch Veränderungen an der Ausstattung mit Leuchten (Standortveränderungen, Verdichtung) ergänzt. Ursächlich bleibt aber die Maßnahme der Stadtwerke.

In diesem Maßnahmenabschnitt wird lediglich eine Maßnahme (Burgsteinfurter Damm) als beitragsfähig eingestuft.

 

Teil II der Maßnahmenliste beinhaltet Maßnahmen, bei denen der Austausch veralteter Leuchtenköpfe systematisch vorangetrieben wird. Im ersten Schritt (voraussichtlich in den Jahren 2021 bis 2023) sollen die sehr anfälligen Leuchten einer zylindrischen Leuchtenform (siehe Anlage 3) getauscht werden, die sich nach mehreren Jahrzehnten in der Wartung als sehr anfällig erweisen und eine Ersatzteilbeschaffung für Reparaturen nicht mehr möglich ist. Die eingebauten Leuchtmittel sind veraltet.

In diesem Jahr sind zunächst Straßenzüge betroffen, in denen die vorhandenen i. d. R. etwa 4 m hohen Stahlmasten weitgehend in Ordnung sind und deren Abstände ein Verdichten zum Erhalten einer angemessenen Ausleuchtung des Verkehrsraumes nicht dringend erfordern. Es werden demnach lediglich die alten Leuchtenköpfe gegen LED-Leuchtenköpfe getauscht; lediglich in Einzelfällen ist ein Tausch von Masten vorzunehmen.

Alle Maßnahmen dieses Jahres im Maßnahmenabschnitt II werden als beitragsfähig eingestuft.

 

Teil III beinhaltet weitestgehend Maßnahmen, bei denen derzeit Peitschenleuchten mit einer Höhe von 7,50 m vorhanden sind. Da die eingebauten Langfeldleuchten veraltet und auch teilweise in schlechtem Zustand sind, sollen die Mastanbauteile gegen LED-Elemente getauscht werden.

In diesem Jahr sollen die Leuchten erneuert werden, die in diesem Jahr zur Wartung anstehen, so dass im Zuge der turnusmäßigen Wartungsanfahrt der Tausch erfolgen kann. So können Zusatzkosten vermieden werden.

Das gleiche Vorgehen ist für die kommenden Jahre vorgesehen.

Bei diesen Maßnahmen ist i. d. R. keine Verdichtung der Leuchtenabstände vorgesehen. Es werden demnach lediglich die alten Langfeldleuchten gegen LED-Leuchtenköpfe getauscht; in Einzelfällen ist ein Tausch von Masten vorzunehmen.

Von allen Maßnahmen dieses Jahres im Maßnahmenabschnitt III werden fünf Maßnahmen als beitragsfähig eingestuft.

 

Die Maßnahmen für die kommenden Jahre in den Abschnitten I bis III der Maßnahmenliste müssen hinsichtlich der Erfordernis von Verdichtung, dem Tausch von Masten und bezüglich der Beitragsfähigkeit in Vorbereitung der nächsten Maßnahmenliste noch geprüft werden.

 

Im Teil IV sind die Beleuchtungsmaßnahmen im Bereich des Rahmenplans Innenstadt aufgeführt.

Im Jahr 2021 sind die Straßenabschnitte aus dem 1. Bauabschnitt berücksichtigt, für die bereits über den ersten Rahmenliefervertrag (Frühjahr 2020)  Leuchten abrufbar sind.

Alle im Maßnahmenabschnitt IV im Jahr 2021 betroffenen Maßnahmen sind nicht beitragsfähig.

Die finanzielle Berücksichtigung der anfallenden Kosten erfolgt vollständig im Rahmenplan Innenstadt Projekt C8. Dieses wird über eigene Mittel und Fördergelder finanziert.

Die Maßnahmen werden in dieser Vorlage demnach bei den finanziellen Auswirkungen NICHT berücksichtigt, sondern lediglich nachrichtlich aufgeführt.

 


 

Zu Beschluss 2) Ausführungsbeschreibungen zu den Beitragsmaßnahmen

 

a)  53014-5746 Burgsteinfurter Damm von Bürgerstraße bis Juteweberstraße (s. Anlage 5)

Diese Maßnahme besteht inhaltlich aus zwei Teilabschnitten. Im Bereich zwischen Klein-Berliner-Ring und Juteweberstraße verlegen die Stadtwerke für Rheine Versorgungsleitungen, so dass hier die Gelegenheit der Mitverlegung genutzt wird und eine Vereinheitlichung und Verbesserung der Beleuchtung stattfinden soll. Im verbleibenden Bereich soll ohne Synergien zur Vereinheitlichung und zur Verbesserung ebenfalls eine Verdichtung der Leuchtenabstände stattfinden.

Aktuell sind im gesamten Abschnitt 16 Leuchten –darunter 12 Peitschenleuchten (s. Anlage 3)- verschiedener Größe und Ausstattung vorhanden. Nach Durchführung der Maßnahme sollen 22 LED-Leuchten auf 8m-Masten für eine gute Ausleuchtung sorgen.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 76.000 €.

 

b)  53014-5747 Distelweg (s. Anlage 7)

Am Distelweg befinden sich aktuell fünf rundumstrahlenden Leuchten, am anschließenden gemeinsamen Geh- und Radweg eine rundumstrahlende Leuchte einer Sonderform (s. Anlage 2) auf 4 m Masten. Die Masten befinden sich in einem ausreichenden Zustand, so dass alle Standorte unverändert bestehen bleiben und neue Leuchtenköpfe mit einheitlicher LED-Bestückung erhalten.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 3.000 €.

 

c)  53014-5748 Dorfesch (s. Anlage 8)

Die Straße Dorfesch wird aktuell mit insgesamt neun rundumstrahlenden Leuchten, der anschließende gemeinsame Geh- und Radweg mit zwei rundumstrahlenden Leuchten einer Sonderform (s. Anlage 2) auf 4 m Masten beleuchtet. Ein Mast muss ausgetauscht werden. Davon unberührt bleiben alle Standorte unverändert bestehen und erhalten neue Leuchtenköpfe mit einheitlicher LED-Bestückung.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 6.200 €.

 

d)  53014-5749/ -5751 Dutumer Kotte und Lürwers Hof (s. Anlage 9 und 10)

Diese Anlage wird aktuell mit insgesamt elf rundumstrahlenden Leuchten einer Sonderform (s. Anlage 2) auf 4 m Masten beleuchtet. Davon befinden sich neun im Bereich der Mischfläche und zwei im Bereich der anliegenden gemeinsamen Geh- und Radwege. Alle Standorte bleiben unverändert bestehen und erhalten eine einheitliche LED-Bestückung.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 5.500 €.

 

e)  53014-5752 Kornblumenring (s. Anlage 11)

Am Kornblumenring befinden sich derzeit siebzehn rundumstrahlenden Leuchten einer Sonderform (s. Anlage 2) auf 4 m Masten. Davon sind zwei Masten in einem schlechten Zustand, so dass diese getauscht werden müssen. Dennoch bleiben alle Standorte unverändert und erhalten eine einheitliche LED-Bestückung.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 9.900 €.

 

f)   53014-5753 Löwenzahnring (s. Anlage 12)

Der Löwenzahnring wird aktuell mit insgesamt siebzehn rundumstrahlenden Leuchten einer Sonderform (s. Anlage 2) auf 4 m Masten beleuchtet. Davon befinden sich drei Masten in einem schlechten Zustand, so dass diese getauscht werden müssen. Alle Standorte bleiben unverändert bestehen und erhalten eine einheitliche LED-Bestückung.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 10.600 €.


 

g)  53014-5754  Am Bahndamm von Wolfgang-Borchert-Str. bis Winterbrockstr. (s. Anlage 13)

Von den Arbeiten in diesem Abschnitt sind zwei Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 7,50 m (s. Anlage 3) betroffen. Diese sollen einen neuen Leuchtenkopf mit LED-Bestückung erhalten. Die Standorte bleiben unverändert.

Für diese Maßnahme ist mit Kosten in Höhe von etwa 1.000 € zu rechnen.

 

h)  53014-5755 Am Goldhügel (s. Anlage 14)

Am Goldhügel befinden sich derzeit siebzehn Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 7,50 m. Davon sind zwei Masten in einem schlechten Zustand, so dass diese ersetzt werden müssen. Dennoch bleiben alle Standorte unverändert und erhalten eine einheitliche LED-Bestückung.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 9.900 €.

 

i)   53014-5756 Hauptstraße von Kirchstraße bis Ortsende (s. Anlage 18)

Die Hauptstraße wird im betrachteten Abschnitt aktuell mit insgesamt acht Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 7,50 m beleuchtet. Davon befindet sich ein Mast in einem nicht ausreichenden Zustand, so dass dieser ersetzt werden muss. Die Standorte bleiben unverändert bestehen und alle Leuchten erhalten eine einheitliche LED-Bestückung.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 4.700 €.

 

j)   53014-5757 Industriestraße von Burgsteinfurter Damm bis Im Niengrund (s. Anlage 19)

Die Industriestraße wird im hier betrachteten Bereich aktuell von 13 Peitschenleuchten und drei anderen Leuchten (Ellipse, HQL Koffer)beleuchtet. Alle hier stehenden Leuchten sollen eine LED-Einheit zur effektiveren Energieausnutzung bekommen. An drei Standorten ist der Tausch des Mastes erforderlich. Die Standorte sollen aber unverändert bestehen bleiben.

Für diese Maßnahme ist insgesamt mit Kosten in Höhe von etwa 10.100 € zu rechnen.

 

k)  53014-5758 Stiegemannstraße (s. Anlage 21)

An der Stiegemannstraße befinden sich aktuell acht Peitschenleuchten an etwa 7,50 m hohen Masten. Die Masten befinden sich in einem ausreichenden Zustand, so dass alle Standorte unverändert bestehen bleiben und neue Leuchtenköpfe mit einheitlicher LED-Bestückung erhalten.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.000 €.

 


 

Zu Beschluss 3) Beteiligungsverfahren zur Maßnahme Burgsteinfurter Damm (53014-5746)

 

Durch die bei der Maßnahme Burgsteinfurter Damm zum Einsatz kommenden LED-Leuchten (26 W) und die Verdichtung der Leuchtenstandorte wird eine dauerhafte Verbesserung  und Erneuerung der Beleuchtung erreicht.

 

Bei der Erneuerung von Straßenbeleuchtungen handelt es sich um geringfügige Straßenausbaumaßnahmen. Gemäß § 8 a Abs. 4 KAG kann ausnahmsweise von der Durchführung einer verbindlichen Anlieger­versammlung abgesehen werden, wenn es sich um eine nur geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt. In diesem Fall kann die verbindliche Anliegerversammlung durch Beschluss der kommunalen Vertretung durch ein anderes Beteiligungsverfahren ersetzt werden.

Dieses Beteiligungsverfahren soll bei der Maßnahme Burgsteinfurter Damm durch eine Offenlage in geeigneter Form (Online oder Präsenz in Abhängigkeit von den geltenden Vorgaben) erfolgen, um den Anliegern die Möglichkeit zu geben, sich die Planung der veränderten Standorte der Leuchten anzusehen und Bedenken und Anregungen dazu zu äußern. Diese könnten dann nach Abstimmung mit weiteren Beteiligten (etwa betroffene Nachbarn) und den Lichtplanungen bei der Ausführung Berücksichtigung finden. Ein Abwägungsbeschluss im Bau- und Mobilitätsausschuss ist hierfür nicht vorgesehen.

 

 

Zu Beschluss 4) Anliegerinformation zu den Beitragsmaßnahmen ohne Standortveränderungen

 

Durch die in allen hier betroffenen Maßnahmen zum Einsatz kommenden LED-Leuchten (14 W bzw. 26 W) wird eine Erneuerung der Beleuchtung erreicht.

 

Bei der Erneuerung von Straßenbeleuchtungen handelt es sich um geringfügige Straßenausbaumaßnahmen. Gemäß § 8 a Abs. 4 KAG kann ausnahmsweise von der Durchführung einer verbindlichen Anlieger­versammlung abgesehen werden, wenn es sich um eine nur geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt. In diesem Fall kann die verbindliche Anliegerversammlung durch Beschluss der kommunalen Vertretung durch ein anderes Beteiligungsverfahren ersetzt werden.

Dieses Beteiligungsverfahren soll bei den in den Maßnahmenabschnitten II und III betroffenen Maßnahmen (b) bis k)) durch die schriftliche Information an die beitragspflichtigen Anlieger erfolgen. Mit dieser Information erhalten die Anlieger einen Lageplan der Maßnahme (s. Anlagen zu dieser Vorlage) und die Möglichkeit, sich bei einem Ansprechpartner nach der Maßnahme zu erkundigen und etwaige Bedenken zu äußern. Eine Offenlage – wie bei der Maßnahme Burgsteinfurter Damm (2a))- wird  an dieser Stelle nicht für erforderlich gehalten, da die Standorte der Leuchten unverändert bleiben. Sollten dennoch Einwendungen oder Änderungswünsche aufkommen, können diese mit dem in der Information genannten Ansprechpartner und weiteren Beteiligten aufgenommen und ggf. berücksichtigt werden. Ein Abwägungsbeschluss im Bau- und Mobilitätsausschuss ist nicht vorgesehen.

 

 


 

B) Finanzierung

 

Die Kosten für alle hier vorgeschlagenen Maßnahmen –ausgenommen die Maßnahmen des Rahmenplan Innenstadt- belaufen sich auf insgesamt 226.200 €.

Die finanziellen Mittel stehen in ausreichender Weise zur Verfügung. Die unter B) von a) bis k) beschriebenen Maßnahmen werden voraussichtlich nach dem KAG mit den Anliegern abgerechnet, d. h. es werden Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) für diese Projekte erhoben.

Es werden Beitragseinzahlungen in Höhe von 66.350 € anfallen.

 

Aus Gründen der Haushaltsführung wird die finanzielle Abwicklung für die hiervon betroffenen Maßnahmen bei den genannten Projekten erfolgen.

 

Die Kosten der noch in diesem Jahr umsetzbaren Beleuchtungsprojekte aus dem Rahmenplan Innenstadt belaufen sich auf 237.700 €.

Wie schon in den „Erläuterungen zu den Beschlüssen zu Beschluss 1) Maßnahmenliste“ erwähnt, werden diese Kosten vollständig im Rahmenplan Innenstadt Projekt C8 abgewickelt und finanziert. Die Erwähnung der Kosten erfolgt an dieser Stelle nachrichtlich.

 

 

C) Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die Erneuerung der Beleuchtung in den betrachteten Abschnitten unterstützt den Klimaschutz, indem die alten Leuchtmittel durch neue, energieeffiziente und klimafreundliche ersetzt werden. Diese beleuchten gezielter als die bisher genutzten die zu sichernden Verkehrsflächen, so dass z. B. die Irritation von Insekten im Vergleich zum derzeitigen Zustand reduziert wird.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Maßnahmenliste 2021

Anlage 2: Konzeptbestandteile lt. Straßen- und Wegekonzept – Abschn. Straßenbeleuchtung-

Anlage 3: Foto Leuchte Sonderform

Anlage 4: Foto Peitschenleuchte 7,50 m

Anlagen 5 bis 27: Lagepläne der Maßnahmenbereiche