Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2020 der Ausländerbehörde Rheine zur Kenntnis.
Begründung:
Als große
kreisangehörige Kommune mit mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist
die Stadt Rheine verpflichtet, eine eigene Ausländerbehörde vorzuhalten. Alle
übrigen 23 Städte und Kommunen des Kreises Steinfurt fallen in die
Zuständigkeit der Kreisausländerbehörde in Steinfurt.
Mit Stand vom
30.06.2020 hat Rheine eine Einwohnerzahl von 76.463 (Quelle IT NRW). Hiervon
hatten Ende 2020 9706 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dieses entspricht
einem Ausländeranteil von 12,69 %. Wie der folgenden Übersicht zu entnehmen
ist, ist dieser Anteil in den letzten 5 Jahren kontinuierlich gestiegen.
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Einwohner der Stadt Rheine (31.12.) |
75338 |
76018 |
76107 |
76218 |
76463 (30.06.) |
Ausländer in der Stadt
Rheine (Anzahl) |
7854 |
8280 |
8741 |
9139 |
9706 |
Ausländeranteil (%) |
10,43 |
10,89 |
11,49 |
11,99 |
12,69 |
EU Ausländer (Anzahl) |
3324 |
3539 |
3834 |
3793 |
4153 |
Die Top 10 der
Herkunftsländer:
Zuwanderung Asylangelegenheiten
Aufenthaltsgestattungen
Das Asylverfahren
selber wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
durchgeführt. Während der Zeit des Asylverfahrens wird den Flüchtlingen eine
Aufenthaltsgestattung ausgestellt.
Flüchtlinge, die
in Deutschland um Asyl nachgesucht haben und nach NRW zugewiesen wurden, werden
durch die Bezirksregierung Arnsberg nach dem sogenannten „Königsteiner
Schlüssel“ gleichmäßig auf die Städte und Kommunen verteilt. Für Rheine ist zu
berücksichtigen, dass die in der Damloup-Kaserne betriebene Zentrale
Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW zu einer reduzierten
Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen führt. Maximal 250 Plätze der ZUE werden
auf die Aufnahmequote der Stadt Rheine angerechnet. Aktuell erfolgen aufgrund
der ZUE und aufgrund der stark gesunkenen Flüchtlingszahlen nur sehr wenige Neuzuweisungen
nach Rheine. Der Betrieb der ZUE endet mit Ablauf des Jahres 2022.
Mit Stand
31.12.2020 waren 40 Personen in Rheine im Besitz einer Aufenthaltsgestattung.
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Aufenthaltsgestattungen
in Rheine (31.12.)Quelle AZR |
346 |
185 |
140 |
90 |
40 |
Im Jahr 2020
wurden insgesamt 154 Aufenthaltsgestattungen neu erteilt, verlängert oder
übertragen.
Nach Abschluss des
Asylverfahrens erhalten die Flüchtlinge entweder eine befristete
Aufenthaltserlaubnis (positiver Abschluss) oder sie sind zur Ausreise
verpflichtet und erhalten zunächst eine Duldung (negativer Abschluss).
Duldungen
Eine Duldung wird bei
negativem Ausgang des Asylverfahrens erteilt, wenn eine Rückführung in das
Herkunftsland (Abschiebung) aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht
möglich ist. In der Praxis ist eine Rückführung häufig nicht möglich, da
Reisedokumente fehlen, familiäre Bindungen bestehen, medizinische oder sonstige
Gründe vorliegen.
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Duldungen
in Rheine (31.12.) Quelle AZR |
132 |
176 |
141 |
147 |
175 |
Im Zeitraum
01.01.20-31.12.20 wurden insgesamt 776 Duldungen erteilt, verlängert oder übertragen.
Inhabern einer
Duldung kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Aufnahme einer mindestens
zweijährigen Berufsausbildung eine Ausbildungsduldung erteilt werden. Seit dem
01.08.2017 wurden in Rheine insgesamt 22 Ausbildungsduldungen erteilt (Quelle
eigene Statistik).
Freiwillige
Ausreisen / Rückführungen
Ausreisepflichtige
Personen haben die Möglichkeit freiwillig in ihr Heimatland auszureisen.
Hierbei bietet die Internationale Organisation für Migration (IOM) u.a.
finanzielle Hilfen an. Auch vor Ort werden entsprechende Beratungsangebote z.
B. durch die Rückkehrberatung des Caritasverbanes angeboten.
Werden freiwillige
Ausreisemöglichkeiten nicht wahrgenommen, ist die Ausreise zwangsweise
durchzusetzen. Eine zwangsweise Rückführung soll jedoch möglichst vermieden
werden. Entsprechend dem 2018 entwickelten Konzept „Rückkehrmanagement der ABH
Rheine“ werden vor diesem Schritt zunächst alle anderen erdenklichen
Möglichkeiten für Bleibeperspektiven geprüft.
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Freiwillige
Ausreisen |
101 |
27 |
8 |
10 |
15 |
Abschiebungen
|
7 |
19 |
25 |
20 |
1 |
Aufgrund der Corona
Pandemie konnten im Jahr 2020 erheblich weniger Abschiebungen als in den
Vorjahren durchgeführt werden.
Aufenthalt Allgemeines Ausländerrecht
Aufenthaltstitel
Nicht EU-Bürger,
sogenannte Drittstaatsangehörige, benötigen für ihren langfristigen Aufenthalt
in Deutschland eine Legitimation, einen Aufenthaltstitel. Dieser
Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt, von
der Bundesdruckerei hergestellt und durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
In der Regel handelt
es sich beim Aufenthaltstitel um eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis,
die vorwiegend aus folgenden Gründen erteilt wird:
-
Aufenthalt
zum Zwecke einer Ausbildung / Studium
-
Aufenthalt
zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit
-
Aufenthalt
aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (hierunter fallen
auch ehemalige Asylbewerber)
-
Aufenthalt
aus familiären Gründen
-
besondere
Aufenthaltsrechte
Bei Erfüllung der
Voraussetzungen, können Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
nach längerem Aufenthalt in Deutschland eine unbefristete
Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die zahlenmäßige
Entwicklung der Inhaber*innen von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen
kann der folgenden Übersicht entnommen werden:
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Aufenthaltserlaubnisse (Quelle AZR) |
1815 |
2185 |
2418 |
2675 |
2817 |
Niederlassungserlaubnisse
(Quelle
AZR) |
1566 |
1586 |
1642 |
1723 |
1776 |
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 1664
Aufenthaltserlaubnisse/Niederlassungserlaubnisse neu erteilt, verlängert oder
übertragen.
Ein besonderes
Augenmerk wird seitens des Landes NRW auf die Förderung einer rechtlichen
Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen
Integrationsleistungen gelegt (Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 25a/25b
AufenthG). Hier erfolgt eine Unterstützung der örtlichen Ausländerbehörden im
Rahmen einer Personalförderung. Der Ausländerbehörde Rheine wurde aus dieser Förderung
die Schaffung einer 0,75 Stelle (besetzt ab 01.11.2020) ermöglicht. Durch die
auch bereits in der Vergangenheit aktive Herangehensweise an diese
Personengruppe konnte die Anzahl entsprechender Aufenthaltserlaubnisse bereits
deutlich gesteigert werden.
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Aufenthaltserlaubnisse
§§ 25a/25b
(Quelle AZR) |
31 |
31 |
33 |
34 |
48 |
Brexit
Am 01.02.2020 wurde der Austritt des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (EU) vollzogen. Nach
dem zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossenen
Austrittsabkommen, wurden vom Freizügigkeitsrecht erfasste britische
Staatsangehörige bis zum Ende von Übergangszeiten (31.12.20) so behandelt, als
sei das Vereinigte Königreich noch Mitgliedsstaat der EU. Ab dem 01.01.2021
gelten für den Aufenthalt britischer Staatsangehöriger grundsätzlich die für
Drittstaatsangehörige anwendbaren aufenthaltsrechtlichen Regelungen des
Aufenthaltsgesetzes.
Alle 36 britischen Staatsangehörigen und 2 Angehörige mit Wohnsitz
in Rheine wurden durch die Ausländerbehörde Rheine angeschrieben. 33
Betroffenen konnte zwischenzeitlich ein Daueraufenthaltsrecht bzw. ein
befristeter Aufenthaltstitel erteilt werden. Bei 5 Personen laufen letzte
Prüfarbeiten, jedoch ist davon auszugehen, dass bis zum Ablauf der letzten
Übergangsfrist am 30.06.2021 auch hier entsprechende Aufenthaltstitel erteilt
werden können.
Verpflichtungserklärungen
Wer eine
ausländische Person zu Besuchszwecken nach Deutschland einlädt, die für die
Einreise ein Visum benötigt, muss sich verpflichten, für die Dauer des
Aufenthaltes sämtliche Kosten zu tragen. Weiterhin muss für diesen Zeitraum ein
Krankenversicherungsschutz bestehen. Die Ausländerbehörde überprüft im Vorfeld
der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung die Bonität des Einladenden.
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Verpflichtungserklärungen
|
588 |
624 |
612 |
557 |
175 |
Integration Einbürgerung
Für Personen, die
bereits seit längerem in Deutschland leben, besteht die Möglichkeit der
Einbürgerung. Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen
Staatsangehörigkeit. Sie muss beantragt werden und wird mit Aushändigung der
Einbürgerungsurkunde vollzogen. Regelmäßige Voraussetzungen für eine
Einbürgerung sind
-
besitz
eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes
-
seit
mindestens 8 Jahren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
-
Sicherstellung
des Lebensunterhaltes
-
ausreichende
Deutschkenntnisse
-
Bekenntnis
zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Einbürgerungsanträge
(eigene
Statistik) |
88 |
82 |
81 |
106 |
114 |
Auch im Bereich der
Einbürgerungen finanziert das Land NRW aktuell 0,75 Stellen (besetzt ab
01.05.2021) um eine verstärkte Integration zu fördern. Es ist im Bereich der
Einbürgerung absehbar, dass die Anzahl Anträge aufgrund der hohen
Flüchtlingszahlen ab den Jahren 2014/2015 stark zunehmen wird.
Netzwerkarbeit
Die ABH Rheine
versteht sich als aktiver Akteur im gesamten Bereich der Integration, nicht nur
als Exekutive im Aufenthaltsrecht.
So ist die
Ausländerbehörde im Rahmen diverser Kooperationen regelmäßig in vielen lokalen
und regionalen Netzwerken vertreten. Beispielhaft sind zu nennen:
·
Mitarbeit
im Landesprojekt „Gemeinsam klappt`s“
·
Mitarbeit
bei der Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements „Kreis Steinfurt
·
Kooperation
der Ausländerbehörden im Münsterland
·
Regelmäßiger
Dialog zwischen den ABH und den Beratungsstellen des Kreises Steinfurt
·
Regelmäßiger
Dialog mit der Rückkehrberatung des Caritasverbandes Rheine
·
Regionaltreffen
der Integrationskursträger im Kreis Steinfurt und des BAMF
·
Mitarbeit
bei der Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes der Stadt
Rheine
Exkurs
Trotz der massiven
Auswirkungen der Corona Pandemie im Jahr 2020 ist es gelungen, den Betrieb der
Ausländerbehörde Rheine durchgehend aufrecht zu erhalten. Die Publikumskontakte
wurden zum Schutz aller Seiten auf ein Minimum reduziert. Absolut erforderliche
persönliche Kundenkontakte (z.B. zur Abnahme biometrischer Daten) erfolgten nur
mit Terminvereinbarung und unter Berücksichtigung aller hygienischen Maßnahmen.
Die Pandemie erforderte auch zum Teil sehr unkonventionelle Maßnahmen. So wurde
z.B. die Ausgabe von elektronischen Aufenthaltstiteln an ein Außenfenster
verlegt, um ein Ansteckungsrisiko für alle Personen so gering wie möglich zu
halten.
Das Arbeiten mit festen Terminen hat sich hierbei als sehr hilfreich erwiesen und wird künftig weiter ausgebaut. Im Rahmen der Bürgerfreundlichkeit wird in diesem Zusammenhang für die Ausländerbehörde in Kürze ein Online-Terminbuchungssystem eingeführt.