Betreff
Jahresbericht Ausländerbehörde 2020
Vorlage
240/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2020 der Ausländerbehörde Rheine zur Kenntnis.


Begründung:

Als große kreisangehörige Kommune mit mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Stadt Rheine verpflichtet, eine eigene Ausländerbehörde vorzuhalten. Alle übrigen 23 Städte und Kommunen des Kreises Steinfurt fallen in die Zuständigkeit der Kreisausländerbehörde in Steinfurt.

 

Mit Stand vom 30.06.2020 hat Rheine eine Einwohnerzahl von 76.463 (Quelle IT NRW). Hiervon hatten Ende 2020 9706 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dieses entspricht einem Ausländeranteil von 12,69 %. Wie der folgenden Übersicht zu entnehmen ist, ist dieser Anteil in den letzten 5 Jahren kontinuierlich gestiegen.

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Einwohner der Stadt Rheine (31.12.)

75338

76018

76107

76218

76463 (30.06.)

Ausländer in  der Stadt Rheine (Anzahl)

7854

8280

8741

9139

9706

Ausländeranteil (%)

10,43

10,89

11,49

11,99

12,69

EU Ausländer (Anzahl)

3324

3539

3834

3793

4153

 

Die Top 10 der Herkunftsländer:

 

 

Zuwanderung  Asylangelegenheiten

 

Aufenthaltsgestattungen

Das Asylverfahren selber wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Während der Zeit des Asylverfahrens wird den Flüchtlingen eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt.

Flüchtlinge, die in Deutschland um Asyl nachgesucht haben und nach NRW zugewiesen wurden, werden durch die Bezirksregierung Arnsberg nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ gleichmäßig auf die Städte und Kommunen verteilt. Für Rheine ist zu berücksichtigen, dass die in der Damloup-Kaserne betriebene Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW zu einer reduzierten Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen führt. Maximal 250 Plätze der ZUE werden auf die Aufnahmequote der Stadt Rheine angerechnet. Aktuell erfolgen aufgrund der ZUE und aufgrund der stark gesunkenen Flüchtlingszahlen nur sehr wenige Neuzuweisungen nach Rheine. Der Betrieb der ZUE endet mit Ablauf des Jahres 2022.

Mit Stand 31.12.2020 waren 40 Personen in Rheine im Besitz einer Aufenthaltsgestattung.

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Aufenthaltsgestattungen in Rheine (31.12.)Quelle AZR

346

185

140

90

40

 


 

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 154 Aufenthaltsgestattungen neu erteilt, verlängert oder übertragen.

 

Nach Abschluss des Asylverfahrens erhalten die Flüchtlinge entweder eine befristete Aufenthaltserlaubnis (positiver Abschluss) oder sie sind zur Ausreise verpflichtet und erhalten zunächst eine Duldung (negativer Abschluss).

 

Duldungen

Eine Duldung wird bei negativem Ausgang des Asylverfahrens erteilt, wenn eine Rückführung in das Herkunftsland (Abschiebung) aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. In der Praxis ist eine Rückführung häufig nicht möglich, da Reisedokumente fehlen, familiäre Bindungen bestehen, medizinische oder sonstige Gründe vorliegen.

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Duldungen in Rheine (31.12.) Quelle AZR

132

176

141

147

175

 

 

 

Im Zeitraum 01.01.20-31.12.20 wurden insgesamt 776 Duldungen erteilt, verlängert oder übertragen.

 

Inhabern einer Duldung kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Aufnahme einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine Ausbildungsduldung erteilt werden. Seit dem 01.08.2017 wurden in Rheine insgesamt 22 Ausbildungsduldungen erteilt (Quelle eigene Statistik).

 

Freiwillige Ausreisen / Rückführungen

Ausreisepflichtige Personen haben die Möglichkeit freiwillig in ihr Heimatland auszureisen. Hierbei bietet die Internationale Organisation für Migration (IOM) u.a. finanzielle Hilfen an. Auch vor Ort werden entsprechende Beratungsangebote z. B. durch die Rückkehrberatung des Caritasverbanes angeboten.

Werden freiwillige Ausreisemöglichkeiten nicht wahrgenommen, ist die Ausreise zwangsweise durchzusetzen. Eine zwangsweise Rückführung soll jedoch möglichst vermieden werden. Entsprechend dem 2018 entwickelten Konzept „Rückkehrmanagement der ABH Rheine“ werden vor diesem Schritt zunächst alle anderen erdenklichen Möglichkeiten für Bleibeperspektiven geprüft.

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Freiwillige Ausreisen

101

27

8

10

15

Abschiebungen

7

19

25

20

1

 

Aufgrund der Corona Pandemie konnten im Jahr 2020 erheblich weniger Abschiebungen als in den Vorjahren durchgeführt werden.

 

 

Aufenthalt  Allgemeines Ausländerrecht

 

Aufenthaltstitel

Nicht EU-Bürger, sogenannte Drittstaatsangehörige, benötigen für ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland eine Legitimation, einen Aufenthaltstitel. Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt, von der Bundesdruckerei hergestellt und durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

In der Regel handelt es sich beim Aufenthaltstitel um eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis, die vorwiegend aus folgenden Gründen erteilt wird:

-          Aufenthalt zum Zwecke einer Ausbildung / Studium

-          Aufenthalt zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit

-          Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (hierunter fallen auch ehemalige Asylbewerber)

-          Aufenthalt aus familiären Gründen

-          besondere Aufenthaltsrechte

Bei Erfüllung der Voraussetzungen, können Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach längerem Aufenthalt in Deutschland eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Die zahlenmäßige Entwicklung der Inhaber*innen von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen kann der folgenden Übersicht entnommen werden:

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Aufenthaltserlaubnisse (Quelle AZR)

1815

2185

2418

2675

2817

Niederlassungserlaubnisse (Quelle AZR)

1566

1586

1642

1723

1776

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                      

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 1664 Aufenthaltserlaubnisse/Niederlassungserlaubnisse neu erteilt, verlängert oder übertragen.

 

Ein besonderes Augenmerk wird seitens des Landes NRW auf die Förderung einer rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen gelegt (Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 25a/25b AufenthG). Hier erfolgt eine Unterstützung der örtlichen Ausländerbehörden im Rahmen einer Personalförderung. Der Ausländerbehörde Rheine wurde aus dieser Förderung die Schaffung einer 0,75 Stelle (besetzt ab 01.11.2020) ermöglicht. Durch die auch bereits in der Vergangenheit aktive Herangehensweise an diese Personengruppe konnte die Anzahl entsprechender Aufenthaltserlaubnisse bereits deutlich gesteigert werden.

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Aufenthaltserlaubnisse §§ 25a/25b (Quelle AZR)

31

31

33

34

48

 

 

Brexit

Am 01.02.2020 wurde der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (EU) vollzogen. Nach dem zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossenen Austrittsabkommen, wurden vom Freizügigkeitsrecht erfasste britische Staatsangehörige bis zum Ende von Übergangszeiten (31.12.20) so behandelt, als sei das Vereinigte Königreich noch Mitgliedsstaat der EU. Ab dem 01.01.2021 gelten für den Aufenthalt britischer Staatsangehöriger grundsätzlich die für Drittstaatsangehörige anwendbaren aufenthaltsrechtlichen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes.

Alle 36 britischen Staatsangehörigen und 2 Angehörige mit Wohnsitz in Rheine wurden durch die Ausländerbehörde Rheine angeschrieben. 33 Betroffenen konnte zwischenzeitlich ein Daueraufenthaltsrecht bzw. ein befristeter Aufenthaltstitel erteilt werden. Bei 5 Personen laufen letzte Prüfarbeiten, jedoch ist davon auszugehen, dass bis zum Ablauf der letzten Übergangsfrist am 30.06.2021 auch hier entsprechende Aufenthaltstitel erteilt werden können.

 

 

Verpflichtungserklärungen

Wer eine ausländische Person zu Besuchszwecken nach Deutschland einlädt, die für die Einreise ein Visum benötigt, muss sich verpflichten, für die Dauer des Aufenthaltes sämtliche Kosten zu tragen. Weiterhin muss für diesen Zeitraum ein Krankenversicherungsschutz bestehen. Die Ausländerbehörde überprüft im Vorfeld der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung die Bonität des Einladenden.

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Verpflichtungserklärungen

588

624

612

557

175

 

 

Integration  Einbürgerung

Für Personen, die bereits seit längerem in Deutschland leben, besteht die Möglichkeit der Einbürgerung. Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie muss beantragt werden und wird mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde vollzogen. Regelmäßige Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind

-          besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes

-          seit mindestens 8 Jahren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

-          Sicherstellung des Lebensunterhaltes

-          ausreichende Deutschkenntnisse

-          Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Einbürgerungsanträge (eigene Statistik)

88

82

81

106

114

 

Auch im Bereich der Einbürgerungen finanziert das Land NRW aktuell 0,75 Stellen (besetzt ab 01.05.2021) um eine verstärkte Integration zu fördern. Es ist im Bereich der Einbürgerung absehbar, dass die Anzahl Anträge aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen ab den Jahren 2014/2015 stark zunehmen wird.

 

 

Netzwerkarbeit

Die ABH Rheine versteht sich als aktiver Akteur im gesamten Bereich der Integration, nicht nur als Exekutive im Aufenthaltsrecht.

So ist die Ausländerbehörde im Rahmen diverser Kooperationen regelmäßig in vielen lokalen und regionalen Netzwerken vertreten. Beispielhaft sind zu nennen:

·         Mitarbeit im Landesprojekt „Gemeinsam klappt`s“

·         Mitarbeit bei der Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements „Kreis Steinfurt

·         Kooperation der Ausländerbehörden im Münsterland

·         Regelmäßiger Dialog zwischen den ABH und den Beratungsstellen des Kreises Steinfurt

·         Regelmäßiger Dialog mit der Rückkehrberatung des Caritasverbandes Rheine

·         Regionaltreffen der Integrationskursträger im Kreis Steinfurt und des BAMF

·         Mitarbeit bei der Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes der Stadt Rheine

 

 

Exkurs

Trotz der massiven Auswirkungen der Corona Pandemie im Jahr 2020 ist es gelungen, den Betrieb der Ausländerbehörde Rheine durchgehend aufrecht zu erhalten. Die Publikumskontakte wurden zum Schutz aller Seiten auf ein Minimum reduziert. Absolut erforderliche persönliche Kundenkontakte (z.B. zur Abnahme biometrischer Daten) erfolgten nur mit Terminvereinbarung und unter Berücksichtigung aller hygienischen Maßnahmen. Die Pandemie erforderte auch zum Teil sehr unkonventionelle Maßnahmen. So wurde z.B. die Ausgabe von elektronischen Aufenthaltstiteln an ein Außenfenster verlegt, um ein Ansteckungsrisiko für alle Personen so gering wie möglich zu halten.

Das Arbeiten mit festen Terminen hat sich hierbei als sehr hilfreich erwiesen und wird künftig weiter ausgebaut. Im Rahmen der Bürgerfreundlichkeit wird in diesem Zusammenhang für die Ausländerbehörde in Kürze ein Online-Terminbuchungssystem eingeführt.