Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Als Mitglied der
Jury für den Kulturpreis der Stadt Rheine werden folgende Mitglieder der im Rat
der Stadt vertretenen Fraktionen benannt:
CDU:
SPD:
Bündnis
90/Die Grünen:
FDP:
BFR-Bürger
für Rheine:
Die Linke:
UWG
Rheine:
Begründung:
Der Rat der Stadt
Rheine hat im Jahr 1979 beschlossen, einen Kulturpreis zu verleihen. Die
Verleihung erfolgt unter Beachtung der vom Rat der Stadt am 23.06.2015
beschlossenen Richtlinie sowie der am 02.03.2021 vom Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
(mit Ratskompetenz) beschlossenen Änderung hinsichtlich der Bildung des
Preisgerichts, die nun wie folgt lautet:
5 Preisgericht
5.1 Über die Vergabe des Kulturpreises
entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Rheine
5.2
Eine Jury bereitet die
Entscheidung für den Ausschuss vor.
Die Jury setzt sich zusammen
aus:
a. dem/der Vorsitzende/n des
Kulturausschusses
b. je einem Mitglied der im
Rat der Stadt vertretenen Fraktionen
c. drei von der Verwaltung
benannten Personen, die über Kenntnisse des
kulturellen Lebens in der Stadt
Rheine verfügen.
Alle Jurymitglieder sind
stimmberechtigt.
Anlagen:
Richtlinien zur Verleihung des Kulturpreises der Stadt
Rheine: