Betreff
Projekt "Prävention von Wohnungsnotfällen"
Vorlage
101/21/1
Aktenzeichen
FB 8.60 - mer
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.       Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Projekt „Prävention von Wohnungsnotfällen“ zur Kenntnis.

 

2.       Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) im Rahmen des Aktionsprogramms „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ eine Förderung zur Umsetzung und Ausgestaltung des dargestellten Modells „Wohnungsnotfallprävention“ im Umfang von 2,0 VZÄ zu beantragen.

 

 


Begründung:

 

Auf die Ursprungsvorlage 101/21 wird verwiesen.

 

In der letzten Sitzung des Sozialausschusses wurde vereinbart, zum Thema „Prävention von Wohnungsnotfällen“ noch eine gesonderte Beteiligung der Fraktionen zu organisieren. Dieser Termin hat am 18. Mai 2021 mit zehn Vertretern des Sozialausschusses (Vors. und sozialpolitische Sprecher/innen), Frau Henke von der Gesellschaft für innovative Sozialplanung und Sozialforschung (GISS) und der Verwaltung als Online-Veranstaltung stattgefunden.

 

Zu Beginn der Veranstaltung führt Frau Henke mit einem kurzen Impulsvortrag in das Thema ein bevor die Teilnehmer Gelegenheit haben, sich in Kleingruppen zu den Fragen:

·         Wo sehen Sie den Nutzen des Projektes

·         Was muss noch geklärt werden?

auszutauschen. Die Folien zum Impulsvortrag sind als Anlage 1 beigefügt.

 

In der anschließenden gemeinsamen Runde werden die folgenden Punkte zusammengetragen:

·         Alle Teilnehmer sehen ein gutes und schlüssiges Konzept, welches geeignet ist, den Menschen bei drohendem Wohnungsverlust zu helfen.

 

·         Es herrscht Einvernehmen, dass die Prävention als öffentliche Aufgabe nur gelingen kann, wenn eine enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern stattfindet und Doppelstrukturen vermieden werden.

Ergänzung:   Hierzu haben bereits einvernehmliche Gespräche mit den freien Trägern zur Übernahme der Koordinierungsfunktion stattgefunden.

 

·         Es muss eine klare Abgrenzung zur Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“ geben, die über den Kreis Steinfurt organisiert wird.

Ergänzung:   Als Anlage 2 ist der Sachstandbericht zur Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“ beigefügt, der im November letzten Jahres im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Integration und Bevölkerungsschutz des Kreises Steinfurt vorgestellt wurde und in dem die Schwerpunkte deutlich beschrieben werden.

In Abgrenzung zum dortigen Projekt liegt der Fokus des städtischen Projektes „Wohnungsnotfallhilfe“ deutlicher auf den akut bevorstehenden Wohnungsverlust im Rahmen einer Räumungsklage bzw. den unmittelbar vorgelagerten Zeitraum.

 

·         Zum Thema Datenschutz sind sich alle Beteiligten einig, dass ein rechtlich einwandfreier Austausch sichergestellt sein muss, der von den Hilfesuchenden auch als gewollt wahrgenommen wird.

 

·         Es wird vorgeschlagen, weitere Multiplikatoren wie z. B. Kitas und Schule zum Vertrauensaufbau zu nutzen um die Bekanntheit und die Akzeptanz des Hilfsangebots zu verbessern.

 

·         Seitens der Politik wird eine weitere Auswertung der dokumentierten Fälle hinsichtlich der Merkmale Einzelpersonen oder Familien und alleinstehende Frauen gewünscht. Bei der Umsetzung des Projektes sollte ein Schwerpunkt auf Wohnungslosigkeit bei alleinstehenden Frauen gesetzt werden.

 

·         Es herrschte Einigkeit darüber, dass eine erfolgreiche Präventionsarbeit nur im Netzwerk gelingen kann. Insbesondere die privaten Vermieter und die freien Träger werden hier als wichtige Kooperationspartner genannt.

 

Die Verwaltung wird die vorgenannten Punkte im Rahmen des geplanten Modellprojektes weiterbearbeiten und konkretisieren.

 

·         Erläuterungsbedarf gibt es abschließend zum Umfang und zur Profession der zu beantragenden Stellen. Frau Henke führt hierzu aus, dass aus ihrer Erfahrung der betreuten Projekte im Bereich der Prävention von Wohnungsnotfällen mindestens zwei Vollzeitstellen erforderlich sind um überhaupt erfolgreich arbeiten zu können. Insbesondere in der Anfangs- und Aufbauphase ist eine ausreichende Personalausstattung für einen guten Start unerlässlich.

Ergänzung:   Es ist geplant, die zu beantragenden 2,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) mit folgenden Kernaufgaben zu betrauen:

 

·         1,0 Koordinierung Präventionsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz, Verwaltung/Statistik, Evaluation

§  1,0 aufsuchende Arbeit (soziale Arbeit)

 

Es ist geplant, die aufsuchende Arbeit im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens an freie Träger zu vergeben.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Folien zum Impulsvortrag

 

Anlage 2: Sachstandbericht zur Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“