Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat der Stadt Rheine erteilt den Organen der
Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2020 Entlastung.
2.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2
Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 1.337.969,04
EUR wie folgt zu verwenden:
Ein Teilbetrag in Höhe von 737.969,04 EUR wird
entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW in die Sicherheitsrücklage
eingestellt.
3.
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Vorschlag des
Verwaltungsrats der Stadtsparkasse, die Entscheidung über die Verwendung des
danach verbliebenden Teils des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der
Verlautbarungen von EZB und BaFin zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen
erst im Herbst 2021 zu treffen, zur Kenntnis.
Begründung:
Der Jahresabschluss der
Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von
1.666.546.751,61 EUR ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn
beträgt 1.337.969,04 EUR.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW soll ein
Teilbetrag in Höhe von 737.969,04 EUR in die Sicherheitsrücklage
eingestellt werden.
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine schlägt vor, die Entscheidung über die Verwendung des danach verbleibenden Teils des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der Verlautbarungen der EZB und der BaFin zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen erst im Herbst 2021 zu treffen.
Der Jahresabschluss 2020 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2021 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.
Anlage:
Jahresabschluss zum 31.12.2020