Betreff
Stadtwerke Rheine GmbH - Aufsichtsratsvergütung
Vorlage
338/21
Aktenzeichen
VV III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit und die Vertretung in der Gesellschafterversammlung wird ab dem 01.07.2021 wie folgt geregelt:

 

 

 

bisher
bis 30.06.2021
[EUR]

neu
ab 01.07.2021
[EUR]

Zahlung

AR-Mitglieder

150 / Monat

200 / Monat

pauschal

AR-Vorsitzender

300 / Monat

400 / Monat

pauschal

stv. AR-Vorsitzender

225 / Monat

300 / Monat

pauschal

für Tätigkeit in AK, Ausschüssen, Beirat der AR-Mitglieder

25 / Monat

30 / Monat

pauschal

Vertreter f. AR-Sitzungen

50 / einmalig

75 / Sitzung
(für alle Gesellschaften)

individuell

Vertreter f. AK, Ausschüsse u. Beirat (AR-Mitglieder)

25 / einmalig

30 / Sitzung
(für alle Gesellschaften)

individuell

Gesellschafterversammlung

20 / Sitzung

25 / Sitzung
(für alle Gesellschaften)

individuell

 


Begründung:

 

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten seit dem 01.01.2010 eine monatliche Pauschalvergütung von 150 EUR, womit der Aufwand der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder für ihre Aufsichtsratstätigkeit für die Gesellschaften Stadtwerke Rheine GmbH, Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH, Rheiner Bäder GmbH und Rheinet GmbH abgedeckt ist.

 

Für die zusätzliche Mitgliedschaft und der damit verbundenen Tätigkeit im Rahmen der jeweiligen Ausschüsse erhöht sich die monatliche Vergütung seit dem 01.01.2010 pauschal um jeweils 25 EUR monatlich.

 

Es ist geplant, die monatliche Aufsichtsratsgrundvergütung und Ausschussvergütung gemäß der im Beschlussvorschlag vorgelegten Tabelle anzupassen. Gleiches gilt für die Vergütung der Gesellschafterversammlung.

 

Für die Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist die Gesellschafterversammlung gem. § 12 Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrages zuständig. Der Aufsichtsrat berät gem. § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vor und gibt Beschlussempfehlungen ab.

 

Eine Bewertung über die Angemessenheit der beabsichtigen Vergütungserhöhung des Aufsichtsrates wurde durch PricewaterhouseCoopers Legal (PWC) durchgeführt. Die Bewertung basiert auf den öffentlichen Daten aus Jahresabschlüssen von Städten in NRW mit einer Einwohnerzahl zwischen 75.000 und 90.000 in einem Umkreis von ca. 150 km. In dem Bewertungsgutachten kommt PWC zu dem Ergebnis, dass eine Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung nach 11 Jahren um 50 EUR pro Monat als angemessen erachtet werden darf. Bei einer Vergütungsspanne von 750 EUR bis 4.867 EUR für die Aufsichtsratsvergütung anderer Stadtwerke, liegt die geplante Aufsichtsratvergütung der Stadtwerke Rheine i. H. v. 2.400 EUR/Jahr im mittleren Bereich der Vergütungsspanne. Des Weiteren ist bzgl. der Stadtwerke Rheine GmbH die Vielschichtigkeit des Portfolios zu beachten, das wiederum von den Aufsichtsratsmitgliedern ein vielschichtiges Wissen in verschiedenen Sparten erfordert, was wiederum zu einer gesteigerten Anforderung führt.