Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates
den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
der
Stadtwerke Rheine GmbH,
Herrn Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann, folgenden Beschluss
zu fassen:
Die
Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit und die
Vertretung in der Gesellschafterversammlung
wird ab dem 01.07.2021 wie folgt geregelt:
|
bisher |
neu |
Zahlung |
AR-Mitglieder |
150 / Monat |
200 / Monat |
pauschal |
AR-Vorsitzender |
300 / Monat |
400 / Monat |
pauschal |
stv. AR-Vorsitzender |
225 / Monat |
300 / Monat |
pauschal |
für Tätigkeit in AK, Ausschüssen, Beirat der AR-Mitglieder |
25 / Monat |
30 / Monat |
pauschal |
Vertreter f.
AR-Sitzungen |
50 / einmalig |
75 / Sitzung |
individuell |
Vertreter f. AK, Ausschüsse u. Beirat (AR-Mitglieder) |
25 / einmalig |
30 / Sitzung |
individuell |
Gesellschafterversammlung |
20 / Sitzung |
25 / Sitzung |
individuell |
Begründung:
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten seit dem
01.01.2010 eine monatliche Pauschalvergütung von 150 EUR, womit der Aufwand der
einzelnen Aufsichtsratsmitglieder für ihre Aufsichtsratstätigkeit für die
Gesellschaften Stadtwerke Rheine GmbH, Energie- und Wasserversorgung Rheine
GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH, Rheiner Bäder GmbH und
Rheinet GmbH abgedeckt ist.
Für die zusätzliche Mitgliedschaft und der damit
verbundenen Tätigkeit im Rahmen der jeweiligen Ausschüsse erhöht sich die
monatliche Vergütung seit dem 01.01.2010 pauschal um jeweils 25 EUR monatlich.
Es ist geplant, die monatliche
Aufsichtsratsgrundvergütung und Ausschussvergütung gemäß der im
Beschlussvorschlag vorgelegten Tabelle anzupassen. Gleiches gilt für die Vergütung
der Gesellschafterversammlung.
Für die Festlegung der Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder ist die Gesellschafterversammlung gem. § 12 Buchstabe
f) des Gesellschaftsvertrages zuständig. Der Aufsichtsrat berät gem. § 10 Abs.
2 des Gesellschaftsvertrages die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vor
und gibt Beschlussempfehlungen ab.
Eine Bewertung über die Angemessenheit der
beabsichtigen Vergütungserhöhung des Aufsichtsrates wurde durch
PricewaterhouseCoopers Legal (PWC) durchgeführt. Die Bewertung basiert auf den
öffentlichen Daten aus Jahresabschlüssen von Städten in NRW mit einer
Einwohnerzahl zwischen 75.000 und 90.000 in einem Umkreis von ca. 150 km. In
dem Bewertungsgutachten kommt PWC zu dem Ergebnis, dass eine Erhöhung der
Aufsichtsratsvergütung nach 11 Jahren um 50 EUR pro Monat als angemessen
erachtet werden darf. Bei einer Vergütungsspanne von 750 EUR bis 4.867 EUR für
die Aufsichtsratsvergütung anderer Stadtwerke, liegt die geplante
Aufsichtsratvergütung der Stadtwerke Rheine i. H. v. 2.400 EUR/Jahr im
mittleren Bereich der Vergütungsspanne. Des Weiteren ist bzgl. der Stadtwerke
Rheine GmbH die Vielschichtigkeit des Portfolios zu beachten, das wiederum von
den Aufsichtsratsmitgliedern ein vielschichtiges Wissen in verschiedenen Sparten
erfordert, was wiederum zu einer gesteigerten Anforderung führt.