Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Rheine nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG zur Kenntnis.
Begründung:
Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes
zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastung der kommunalen
Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz –
NKF-CIG) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung
zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage und die
Entwicklungen. Zuletzt wurde dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt
Rheine im Rahmen der Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW am 16.03.2021 (vgl.
Vorlage 130/21) berichtet.
Der beiliegende Bericht berücksichtigt die aktuelle
Situation und die derzeitigen Prognosen für das laufende Haushaltsjahr 2021. Die Ermittlung der
Belastungen erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 NKF-CIG mittels
eines Vergleichs der aktuellen Prognosewerte mit den Daten der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung im Haushaltsplan 2020 für das Jahr 2021. Diese
Plandaten enthalten noch keine Haushaltsbelastungen aus der COVID-19-Pandemie.
Im Haushalt 2021 sind
außerordentliche Erträge in Höhe von rd. 10,521 Mio. EUR eingeplant worden.
Nach Berücksichtigung der aktuellen Prognosewerte beläuft sich der
coronabedingte und somit gemäß NKF-CIG zu isolierende Schaden für das
Haushaltsjahr 2021 momentan auf 11,469 Mio. EUR (+948 TEUR). Die Entwicklung
der coronabedingten Belastungen wird aus der beiliegenden Anlage 1 ersichtlich
und war dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss am 15.06.2021 (vgl. Vorlage
256/21) im Rahmen des unterjährigen Berichtswesens zur Kenntnis gegeben worden.
Anlage:
Coronabedingte Belastungen, Stand: 31.05.2021