Betreff
Vierteljährlicher Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Rheine nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG
Vorlage
346/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Rheine nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastung der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage und die Entwicklungen. Zuletzt wurde dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine im Rahmen der Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW am 16.03.2021 (vgl. Vorlage 130/21) berichtet.

 

Der beiliegende Bericht berücksichtigt die aktuelle Situation und die derzeitigen Prognosen für das laufende Haushaltsjahr 2021. Die Ermittlung der Belastungen erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 NKF-CIG mittels eines Vergleichs der aktuellen Prognosewerte mit den Daten der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im Haushaltsplan 2020 für das Jahr 2021. Diese Plandaten enthalten noch keine Haushaltsbelastungen aus der COVID-19-Pandemie.

 

Im Haushalt 2021 sind außerordentliche Erträge in Höhe von rd. 10,521 Mio. EUR eingeplant worden. Nach Berücksichtigung der aktuellen Prognosewerte beläuft sich der coronabedingte und somit gemäß NKF-CIG zu isolierende Schaden für das Haushaltsjahr 2021 momentan auf 11,469 Mio. EUR (+948 TEUR). Die Entwicklung der coronabedingten Belastungen wird aus der beiliegenden Anlage 1 ersichtlich und war dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss am 15.06.2021 (vgl. Vorlage 256/21) im Rahmen des unterjährigen Berichtswesens zur Kenntnis gegeben worden. 

 

 


Anlage:

 

Coronabedingte Belastungen, Stand: 31.05.2021