Betreff
Antrag der UWG Rheine: Planung und Durchführung einer gemeinsamen Sitzung Sozialausschuss mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen zu dem Handlungsfeld „Stationär betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Rheine" in diesem Jahr.
Vorlage
366/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Vorschlag der Antragstellerin:

 

Der Sozialausschuss beschließt eine gemeinsame Sitzung mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen in diesem Jahr zu dem Handlungsfeld „Stationär betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Rheine“ durchzuführen.

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

1.      Der Sozialausschuss empfiehlt, keine gemeinsame Sitzung mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen in diesem Jahr zu dem Handlungsfeld „Stationär betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Rheine“ durchzuführen.

 

2.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Sitzung im November eine mittelfristige Bedarfsanalyse im Bereich „Stationär betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Rheine“ zu erstellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, für den Bereich des stationären Wohnens für Menschen mit Behinderungen die in Frage kommenden Konzepte und die entsprechenden Immobilien abzubilden.

 


Begründung:

 

Inhaltlich wird auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

 

1.      Aus Sicht der Verwaltung ist die Durchführung einer gemeinsamen Sitzung mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen zum Handlungsfeld „Stationär betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Rheine“, nicht erforderlich, da der Beirat im Sozialausschuss kontinuierlich vertreten ist. Durch die regelmäßige und ausführliche Berichterstattung des Beirates und der sich anschließenden Austauschmöglichkeiten sind alle wichtigen Gremien informiert und haben die Möglichkeit dort wichtige Anliegen zwecks Weiterentwicklung zu positionieren.

 

2.      Für eine effektive und nachhaltige Sozialplanung im Handlungsfeld „Stationär betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen“ ist eine Bestandsaufnahme durch die Verwaltung unter folgenden Aspekten vorzunehmen:

 

-       Auflistung der Bestandsplätze im stationären Bereich für Menschen mit Behinderungen.

-       Ermittlung des Bedarfs für das Jahr 2022 und Erstellung einer Bedarfsprognose bis 2026.

-       Darstellung der weiteren Planungen von stationären Wohnheimplätzen der vor Ort tätigen Träger für die kommenden Jahre.

-       Kontaktaufnahme zu weiteren möglichen Anbietern von stationären Plätzen, die Plätze im Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe abbauen und ggf. nach Rheine verlagern möchten.

-       Prüfung von weiteren geeigneten Immobilien in Rheine zwecks Nutzung durch Träger, die „Stationär betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen“ anbieten könnten. 

 


Anlage:

 

Antrag UWG Rheine