Betreff
Bestellung der Schriftführerin
Vorlage
091/06
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und Betriebsausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Anke Fischer zur Schriftführerin.
Begründung:
Gem. § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.
Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die/der Schriftführer/in vom Ausschuss bestellt. Die Bestellung hat vor Eintritt in die Tagesordnung zu erfolgen, damit die Protokollierung der Sitzung von Anfang an sichergestellt ist.
Soll ein/e Bedienstete/r der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit der Bürgermeisterin.
Die Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird empfohlen.