Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Bau- und
Mobilitätsausschuss der Stadt Rheine begrüßt den einseitigen Ausbau der
Betriebswege am DEK und MLK als neue gemeindeübergreifende
Radverkehrs-infrastruktur im Kreis, insbesondere auch mit Blick auf eine Förderung
des Alltagsradverkehrs und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, einen
Grundsatzbeschluss zum Fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege am
Dortmund-Ems-Kanal und Mittellandkanal zu fassen und Planungskosten zunächst
für das Jahr 2022 bereitzustellen.
2. Der Rat der Stadt Rheine
fasst den Grundsatzbeschluss, sich am fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege
am Dortmund-Ems-Kanal und am Mittellandkanal, vorbehaltlich einer 90%
Bundes-Förderung, zu beteiligen und stellt Mittel für Planungskosten in 2022
bereit.
Begründung:
Bereits heute
nutzen viele Radfahrer die Betriebswege entlang des Dortmund-Ems-Kanals (DEK)
und Mittelandkanals (MLK) als Freizeit- und Tourismusroute. Die parallel
laufenden Wege sind aktuell größtenteils mit einer wassergebundenen Decke versehen.
Die Qualität der Wege soll in den kommenden Jahren verbessert werden. Geplant
ist u.a. die einseitige Asphaltierung des Kanalradweges für eine komfortablere
Radverkehrsinfrastruktur, um so neben dem Freizeit- und Tourismusverkehr auch
den Alltagsradverkehr z.B. für pendelnde Berufstätige attraktiver zu gestalten.
Im Radverkehrskonzept (B 061/2020) des Kreis Steinfurt sind bereits 2/3 der
Wegestrecke als Nebenroute ausgewiesen.
Durch den Ausbau
der Kanalradwege könnte auf einer Strecke von rd. 70 Kilometer eine
durchgängige und attraktive Fahrradroute in insgesamt 10 Kommunen (Rheine,
Hörstel, Ibbenbüren, Saerbeck, Ladbergen, Greven, Recke, Mettingen,
Westerkappeln, Tecklenburg) im Kreis Steinfurt realisiert werden. Die
kreuzungs- und ampelfreie Wegeführung bietet insbesondere eine sichere,
schnelle und qualitätsvolle Radwegeinfrastruktur. Auch in den Nachbarstädten
Bramsche und Münster ist aktuell der fahrradfreundliche Ausbau des
Kanal-Betriebsweges geplant und beantragt, so dass perspektivisch ein
überregionales und durchgängiges Streckennetz für die Radfahrer/-innen
bereitgestellt wird. Im Landkreis Emsland sind schon vor Jahren Ausbaumaßnahmen
am DEK vorgenommen worden; einzelne Teilbereiche sollen noch folgen.
Erste
Informationsgespräche mit den Anrainer-Kommunen auf Fachebene haben großes
Interesse und breite Zustimmung ergeben. Es wurde vereinbart, dass der Kreis
die Projektkoordination übernehmen soll, wozu Aufgaben wie Antragstellung,
fachliche Begleitung der Ausschreibung und Vergabe der Planungs-/Bauleistungen,
Bauausführung und Baubegleitung zählen.
Auf Grundlage
zahlreicher Vorgespräche mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und
Anderen hat der Kreis ein Gesamtkonzept für den Ausbau des Kanal-Radweges
(Streckenführung, Ausbaustandard, Unterhaltung, Kostenverteilung …) erarbeitet,
um nach Möglichkeit eine durchgängige Streckenführung ohne Seitenwechsel und
kreisweit einheitlichen Standards zu schaffen. Durch die gemeinsame
Antragsstellung von Kreis und Anrainerkommunen werden die Maßnahmen aufeinander
abgestimmt und gebündelt bei der WSV eingereicht.
Die Planung und
Ausgestaltung des fahrradtauglichen Ausbaus des Kanalradweges erfolgt in enger
Abstimmung zwischen Kreis und Kommune. Auf Basis des gefassten
Grundsatzschlusses sollen die Eckpunkte der Zusammenarbeit zwischen dem Kreis
und den Kommunen in einer Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Weitere
Beschlüsse insbesondere zur Finanzierung sind im Rahmen der Antragstellung
herbeizuführen.
Weitere Details
zur Ausgestaltung und Umsetzung des Radwegs werden nach dem Fassen der
kommunalen Grundsatzbeschlüsse erarbeitet. Über die Verhandlungen mit der WSV
und den aktuellen Projektsachstand wird der Kreis fortlaufend berichten.
Der Kreistag hat
in der Sitzung am 28.06.2021 den Grundsatzbeschluss einstimmig beschlossen.
Die Kanalradwege
sollen aufgrund ihrer regionalen und für den Alltags- und Freizeitverkehr
herausgehobenen Bedeutung als sogenannte „Kreisradwege“ analog zu Radbahn
Münsterland und Triangel in die Unterhaltung des Kreises übergehen. Mit der
Übernahme der Unterhaltung sind Personal- und Maschinenbedarf bei den beiden
Kreisstraßenmeistereien verbunden.
Für das weitere
Vorgehen schlägt der Kreis folgende Arbeitspakete für das Jahr 2021 vor:
• Beratung und
Beschlussfassung in den politischen Gremien von Kreis und Kommunen
(Grundsatzbeschlüsse)
• Beantragung von
Fördergeldern/Bezuschussungen
• Vertragsverhandlungen mit der WSV
Unter Vorbehalt
der Förderzusage sollen in 2022 die Planung und Vergabe des ersten
Bauabschnittes (von insgesamt 5 Abschnitten) erfolgen. Baubeginn wäre bei
entsprechender Mittelbereitstellung 2023. Der komplette Ausbau der Kanalradwege
im Kreisgebiet könnte innerhalb von 4-5 Jahren realisiert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund von
Erfahrungswerten aus anderen Radwegebauprojekten, die einen ähnlichen Auf- und
Ausbau haben, hat eine erste überschlägige Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe
von rd. 15 Mio. Euro ergeben. Der Bund bezuschusst den Ausbau des Weges mit 90
%.
Vor dem
Hintergrund der aktuell durch die Corona-Pandemie beeinflussten
Haushalts-planung muss noch geprüft werden, ob die Mittel des Bundes zeitnah
abgerufen werden können. Ggf. würde die Förderzusage des Bundes erst zu einem
späteren Zeitpunkt erteilt werden. Eine zeitliche Begrenzung der 90 %
Bezuschussung liegt nach Auskunft der WSV nicht vor.
Den Eigenanteil in
Höhe von 10 % sollen sich Kreis und Kommunen wie auch bei anderen
Radwegeprojekten gemäß Grundsatzbeschluss (B 048/2011) hälftig teilen.
Die Kosten für
Sicherheitsmaßnahmen oder naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind vom
Antragsteller zu 100% zu tragen. Hier wird eine Kostenteilung zwischen Kreis
und Kommunen vorgeschlagen.
Anschlüsse an das
weiterführende Wegenetz, Beleuchtung oder sonstige Ausstattungselemente wie
z.B. Rastplätze sollen von den Kommunen getragen werden.
Die Anbindung des
Kanalradweges an das örtliche Wegenetz können sich die Städte und Gemeinden
über die Förderrichtlinie Nahmobilität (Fö-Ri-Nah) des Landes NRW zu 80 %
fördern lassen.
Eine Veranschlagung der erforderlichen finanziellen Mittel im Haushaltsplanplan soll im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 erfolgen, sobald verlässlichere Aussagen zu den Gesamtkosten der Maßnahme und zum städtischen Anteil vorliegen.
Anlage : Präsentation Kreis Steinfurt