I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I:
Abwägung und Abwägungsbeschluss
zu den Eingaben der
Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung –
Zu II: Festlegung des
Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm:
Poststraße (zwischen Bahnhofstraße und Marktstraße)
Bau von zwei Baumbeeten mit Anpassung von Fahrbahn und Gehweg mit folgenden
Teileinrichtungen:
1. Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus grauem Betonsteinpflaster
2. Gehwegfläche mit Unterbau/Pflanzsubstrat und einer Decke aus grauen Platten
3. Baumbeeten, bestehend aus seitlich aufgeweiteten Pflanzgruben mit Substrat,
rd. 95 cm tief und einer Öffnung von 70 x 70 cm mit Unterflurbaumrost und Baumschutzgitter h=1,80 m
4. Straßenentwässerung mit zusätzlichen Anschlüssen an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.01.2020
durch Beschluss die Verwaltung beauftragt, mögliche Baumstandorte in der
Poststraße zu untersuchen, um die Innenstadt stärker zu begrünen.
Aufgrund der zahlreichen Versorgungsleitungen, wurde die Durchführung der
Maßnahme mit verbleibenden zwei Baumbeeten im Bau- und Mobilitätsausschuss am
17. Dezember 2020 beschlossen.
Diese Änderungsplanung wurde den direkten Anliegern zugeschickt mit der
Bitte um Kenntnisnahme bzw. um Stellungnahme.
Im Rahmen der Beteiligung, die in der zweiten Maihälfte stattfand, ist
eine schriftliche Eingabe eingereicht
worden und eine mündliche Anregung bei einem Termin Vorort mitgeteilt
worden. Die schriftliche Eingabe ist als
Anlage 1 beigefügt.
1.
Eingabe:
Wegfall
der Einengungen
Abwägung zu 1.1:
Von Anliegerseite wird darauf hingewiesen,
dass die Einplanung von nachträglichen Fahrbahneinengungen für Patienten, die
zum Therapiezentrum fahren möchten bzw. dort aussteigen möchten und in der
Regel bewegungseingeschränkt sind, eine Verschlechterung der Anfahrt darstellt.
Daher wird gewünscht, an anderer Stelle in der Innenstadt Standorte für
Baumanpflanzung zu suchen.
Die in der Eingabe beschriebene Situation trifft insbesondere dann zu, wenn auf Grund fehlender Parkplätze in zweiter Reihe (zwischen der Stadtsparkasse und der Bahnhofstraße) gehalten werden muss, um z.B. Patienten aussteigen zu lassen. Dann ist ein Vorbeifahren von Fahrzeugen im Bereich der neuen Beete nicht mehr möglich, so dass es zu Behinderungen und zu Rückstaus kommen könnte.
Dem gegenüber steht der Aspekt zur Begrünung der Innenstadt bzw. der Poststraße mit 2 neuen Baumstandorten, wobei ein ursprünglich geplantes Beet in Höhe der Arztpraxen bereits entfallen ist.
Die Einplanung der Baumstandorte - ausschließlich im Gehwegbereich - ohne Einengung der Fahrbahn, ist aufgrund der zahlreichen Versorgungleitungen nicht durchführbar. Zudem verbliebe dann eine Durchgangsbreite von lediglich 1,25 m.
Abwägungsbeschluss zu 1.1:
Der Bauausschuss beschließt, die zwei geplanten Baumstandorte mit Fahrbahneinengungen beizubehalten.
2.
mündliche Eingabe:
Verschiebung
des Beetes im Bereich der Parkplatzzufahrt
Abwägung zu 2:
Es wird ein stärkeres Abrücken der zwei
Beete von den jeweiligen Zu- und Ausfahrten im Bereich der Stadtsparkasse
gewünscht.
Diesem Wunsch entsprechend wurde im Ausbauplan das nördliche Beet um 1,85 m nach Süden verschoben und das südliche Beet um 1,65 nach Norden versetzt. Nach Freilegung der Leitungen sind kleinere Lageabweichungen beim Bau der Beete jedoch nicht auszuschließen.
Abwägungsbeschluss zu 2:
Der
Bauausschuss beschließt die geänderte Lage der Beete.
Zu II:
Festlegung des Bauprogramms
Poststraße (zwischen Bahnhofstraße und Marktstraße)
Bau von zwei Baumbeeten mit Anpassung von Fahrbahn und Gehweg:
Für die Anlegung der unterirdischen Baumbeete, wird ein Teil der Asphaltdecke entfernt. Die Fahrbahn wird von 5,0 m auf 4,0 m eingeengt und erhält einen grauen Pflasterbelag (10 cm stark), der die Einengung hervorhebt.
Zum Anprallschutz werden zwei Flexpoller am Fahrbahnrand angebracht. Für den Unterbau der Fahrbahn wird die Belastungsklasse Bk 1,8 (nach RStO 12) gewählt.
Innerhalb dieser Verschwenkung, sowie und im Bereich des Gehweges werden unterirdische Pflanzgruben (4 m x 2 m) mit einem Unterflurbaumrost hergestellt.
Die Pflanzgruben werden 95 cm tief mit Baumsubstrat angefüllt und seitlich im Gehwegbereich überbaut/plattiert, sowie durch ein Baumschutzrost (2 x 2 m) abgedeckt. Die Baum-öffnung beträgt 70 x70 cm. Der Baum wird mit einem Schutzgitter von 1,80 m Höhe geschützt.
Durch den Einbau
der Beete /Verschwenkungen verändert sich die Lage der Rinnentiefpunkte, so
dass zwei zusätzliche Straßenabläufe mit Anschluss an die Kanalisation
erforderlich sind.
Finanzierung
Die Umbaukosten von rd. 20.000 € werden mit Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2021 des Budgets für Stadtbäume finanziert. Es wird überprüft, inwieweit ein Förderprogramm genutzt werden kann.
Der Umbau ist für das Jahr 2021 oder bei Inanspruchnahme des Förderprogramms 2022 vorgesehen.
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Die
Anpflanzung von Stadtbäumen fördert das örtliche Kleinklima, welches
insbesondere in Hitzeperioden von der Feuchtigkeitsabgabe der Blätter und deren
Schattenwirkung profitiert.
Die
Baumanpflanzungen wirken der Luftverunreinigung entgegen, die sich durch das
hohe Verkehrsaufkommen im Innenstadtbereich ergibt, und stellen auf diese Weise
eine unterstützende Maßnahme zur Klimafolgenanpassung dar.
Er werden Möglichkeiten untersucht, die beiden Grünbeete als unterirdische Minispeicher für Regenwasser auszubilden.
Anlagen:
Anlage 1: Eingabe
Anlage 2: Lageplan zur Abwägung
Anlage 3: Stellungnahme Behindertenbeauftragte