Barrierefreier Umbau einer Treppenanlage zur Gehwegrampe
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die
Ausführungsplanung zum Umbau der Treppenanlage am Nonnenpädken zur Kenntnis und
beschließt den Bau einer barrierefreien Gehwegrampe.
Begründung:
1. Anlass:
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 - auf Grundlage der Prioritätenlisteten der Arbeitsgruppe „Barrierefreie Mittel“ - beschlossen, Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € für den Bau einer Rampe am Nonnenpädken (Elte) zu verwenden.
In Höhe der Straße „Im Schultenhoek“ soll die bestehende Treppenanlage zum Nonnenpädken entlang des Mühlenbaches durch eine Gehwegrampe ersetzt werden. Dadurch wird mobilitätseingeschränkten Personen der Zugang zur Straße „Im Schultenhoek“ erleichtert.
Der vorhandene Gehweg „Nonnenpädken“ beginnt im Bereich der Ludgeruskirche und endet kurz vor der Brücke über dem Mühlenbach. In diesem Endabschnitt soll die vorhandene Treppenanlage barrierefrei umgestaltet werden.
Die Maßnahme, die ursprünglich für das Jahr 2020 vorgesehen war, soll spätestens im Herbst /Winter dieses Jahres beginnen. Für die Umbaumaßnahme, die sich in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, wurde eine Genehmigung beim Kreis Steinfurt beantragt. Der Antrag wird zurzeit geprüft.
2. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale
Gehwegrampe
Der vorhandene Gehweg besteht zurzeit aus einer 1,75 m breiten Pflasterfläche und ist rd. 170 m lang. Der Übergang zur Straße „Im Schultenhoek“ ist nur über eine Treppenanlage (7 Stufen) möglich.
Für einen barrierefreien Weg ist eine Nutzbreite von 1,80 m zwischen den Treppengeländern nötig, so dass insgesamt mit den Randeinfassungen eine Gehwegbreite von 2,0 m notwendig wird. Die einzelnen Rampenabschnitte dürfen maximal 10 m lang sein und max. 6% Steigung besitzen.
Aufgrund des Höhenunterschiedes von mehr als einem Meter zwischen dem Weg am Bachufer und der höher gelegenen Straße „Im Schultenhoek“ ergeben sich zwei Rampenabschnitte von jeweils 10 m Länge und Zwischenpodesten von 1,50 m Länge.
Die höhere Rampe hat ein Gefälle von 6% und die zweite Rampe eines von 5,2 %. Im weiteren Verlauf des Gehweges liegt das Längsgefälle dann bei rd. 1,2 % (siehe Anlage 2). Die umzubauende Länge beträgt 27,5 m.
Um einer Gefährdung entlang der Uferböschung entgegen zu wirken und um den Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) zu entsprechen, werden neben der Rampe 1,0 m hohe beidseitige Stahlgeländer eingebaut. Zudem ist in 90 cm Höhe ein Handlauf vorgesehen. Dieses erleichtert den mobilitätseingeschränkten Personen die Nutzung des Gehweges.
Das uferseitige Geländer wird über die Rampenanlage hinaus bis hinter den Tiefpunkt des Gehweges weiter geführt.
Eine Beleuchtung auf diesem Weg besteht nicht.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über die Uferböschung zum Gewässer „Mühlenbach“ geleitet.
Für die Standfestigkeit des erhöhten Gehweges werden Winkelstützen in L-Form uferseitig eingebaut und angeböscht. Die Grünflächen werden mit Sträuchern bepflanzt (s. Anlage 3).
3. Ausbauzeitpunkt
Der Umbau der Treppenanlage ist für das Jahr 2021 vorgesehen.
4. Finanzierung
Die Ausbaukosten von rd. 25.000 € werden aus den
Haushaltsmitteln von 2020 und 2021 vom Sonderbereich 2 –Jugendamt /offene
Behindertenarbeit (in Verbindung mit dem Fachbereich 5 / zentrale
Gebäudewirtschaft 5.22) aus dem Projekt 5202-904 „Behindertengerechte Aus- und
Umbaumaßnahmen“ finanziert.
5. Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Die
Beeinträchtigung für den Klimaschutz ist äußerst gering, da nur etwa 7 m²
Fläche zusätzlich versiegelt werden und dies durch Ausgleichspflanzungen
(Heckengehölze/Hochstamm-bäume) nordwestlich vom Nonnenpädken aufgefangen
werden soll.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Nonnenpädken
Anlage 2: Längsschnitt der Rampe
Anlage 3: Querprofile
Anlage 4: Fotos vom Bestand