Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine
1. erteilt
den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 7 Abs. 2 Buchst. f)
Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) in Verbindung mit § 27 Abs.
3 SpkG NW für das Jahr 2006 Entlastung.
2. beschließt
gem. § 28 SpkG NW
a) einen
Teilbetrag von 1.648.360,27 Euro, das entspricht 90 % des
Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
b) einen
Teilbetrag von 183.151,14 Euro das entspricht 10 % des
Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, an die Stadt Rheine zur Verwendung im Sinne
von § 28 Abs. 5 SpkG NW (für gemeinnützige Zwecke) auszuschütten.
Begründung:
Der
Jahresabschluss der Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2006 schließt mit einer
Bilanzsumme von 994.450.331,92 Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und
Bilanzgewinn beträgt 1.831.511,41 Euro.
Gemäß
§ 28 Abs. 3 SpkG NW wird ein Teilbetrag von 1.648.360,27 Euro, das entspricht
90 % des Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, der Sicherheitsrücklage zugeführt.
Gemäß § 28 Abs. 2 Buchstabe a) SpkG NW wird auf Vorschlag des Verwaltungsrates, der Restbetrag in Höhe von 183.151,14 Euro, das entspricht 10 % des Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, dem (Gewähr)Träger im Sinne von § 28 Abs. 5 SpkG NW zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet.
Der Jahresabschluss 2006 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 26. April 2007 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.
Auf den in der Anlage beigefügten Geschäftsbericht 2006 wird verwiesen.
Anlagen:
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006