Betreff
Jahresabschluss 2006 der Stadtsparkasse Rheine 1. Entlastung der Organe der Stadtsparkasse 2. Gewinnverwendung
Vorlage
250/07
Aktenzeichen
K-4.3-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.     erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 7 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 SpkG NW für das Jahr 2006 Entlastung.

 

2.     beschließt gem. § 28 SpkG NW

a)       einen Teilbetrag von 1.648.360,27 Euro, das entspricht 90 % des Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

b)       einen Teilbetrag von 183.151,14 Euro das entspricht 10 % des Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, an die Stadt Rheine zur Verwendung im Sinne von § 28 Abs. 5 SpkG NW (für gemeinnützige Zwecke) auszuschütten.


Begründung:

 

Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2006 schließt mit einer Bilanzsumme von 994.450.331,92 Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn beträgt 1.831.511,41 Euro.

 

Gemäß § 28 Abs. 3 SpkG NW wird ein Teilbetrag von 1.648.360,27 Euro, das entspricht 90 % des Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, der Sicherheitsrücklage zugeführt.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Buchstabe a) SpkG NW wird auf Vorschlag des Verwaltungsrates, der Restbetrag in Höhe von 183.151,14 Euro, das entspricht 10 % des Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, dem (Gewähr)Träger im Sinne von § 28 Abs. 5 SpkG NW zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet.

 

Der Jahresabschluss 2006 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 26. April 2007 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.

 

Auf den in der Anlage beigefügten Geschäftsbericht 2006 wird verwiesen.


Anlagen:

 

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006