Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht
2020 für den Sonderbereich 0 Büro des Bürgermeisters – Produktgruppe 07
Sportförderung –zur Kenntnis
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 0 Verwaltungsführung, Büro des Bürgermeisters – Produktbereich 07 Sportförderung Verbesserungen in Höhe von 169.079,28 EUR.
Im Finanzplan
ergaben sich Verbesserungen in Höhe
von 5.351,98 EUR.
Hinweise zu
finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt.
Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.
Auswirkungen der
Corona-Pandemie
Folgende Abweichungen in dem Fach-/Sonderbereich sind dabei insbesondere auf die Corona-Pandemie zurückzuführen:
Produkt: 07
Sportförderung
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
5 |
Privatrechtliche |
Durch
die zeitweilige Schließung der Sportstätten auf Grund der
Coronaschutzverordnung entfielen Nutzungsentgelte der Sportvereine. |
-41.415 EUR |
15 |
Transferaufwendungen |
Durch
die zeitweilige Schließung der Schwimmbäder auf Grund der
Coronaschutzverordnung entfielen teilweise die Zuschüsse an die
Schwimmvereine für die Bädernutzungsentgelte. |
+10.000 EUR |
Anlagen:
Teiljahresanschlussbericht 2020, Sonderbereich 0 - Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 07 Sportförderung