Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration (für die Produkte 8101, 8102, 8103 und die Produktgruppen 82,83 und 84) in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2022 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration (für die Produkte 8101, 8102, 8103 und die Produktgruppen 82,83 und 84)
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil /
Wert |
befristet in
Monaten/befristet bis |
1 |
Sozialarbeiter/-innen für die Betreuung von Zugewanderten |
3,0 / SuE 12 TvöD |
24 Monate |
2 |
Sozialarbeiter/-in für Teilhabemanagement im Rahmen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s“ |
0,5 / SuE 12 TVöD |
30 Monate |
3 |
Sozialarbeiter/-in für das Hausmanagement Mitte 51 |
0,5 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
4 |
Hilfshausmeister/-in in den Sozialen Einrichtungen |
1,0 / EG 2 TVöD |
60 Monate |
5 |
Sozialarbeiter/-in im Rahmen des Aktionsprogramms „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ |
0,5 / SuE 12 TVöD / |
24 Monate |
6 |
Verwaltungskraft im Rahmen des Aktionsprogramms „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ |
0,5 / A 9/ A 10 LBesG NRW |
24 Monate |
7 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten |
1,0 / A 9 LBesG NRW |
60 Monate |
8 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten / Einbürgerungsangelegenheiten im Rahmen des Programms „KIM“ |
1,0 / A 9 LBesG NRW |
36 Monate |
9 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten im Rahmen des Programms „KIM“ |
0,5 / A 9 LBesG NRW |
36 Monate |
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Summe |
8,5 Stellen |
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die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2022 der Stadt Rheine wurde am 28.09.2021 mit der Vorlage 413/21 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in der Sitzung am 21.12.2021 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2022 in seiner Sitzung im Januar 2022 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 413/21 vom 28.09.2021
Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 8 vom 28.09.2021 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2021 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2022.
Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenreduzierungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Leistungsgewährung nach dem SGB II |
1,0 |
A 9/ A 10 LBesG NRW |
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Summe |
1,0 |
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Begründungen zu den Stellenreduzierungen:
zu 1: |
Der Kreis Steinfurt erstattet der Stadt Rheine die Personal- und Sachkosten für die Aufgabenwahrnehmung im SGB II. Grundlage für die Berechnung der erstattungsfähigen Aufwendungen ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II (sog. Vollzeitäquivalente – VzÄ). Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ist im maßgeblichen Zeitraum gesunden, sodass mit einer Minderung um 1,0 VzÄ für das Jahr 2022 gerechnet wird. Aus diesem Grunde erfolgt eine Reduzierung. |
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Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Ermittlungsdienst in der Ausländerbehörde |
0,25 |
EG 5 TVöD |
2 |
Ermittlungsdienst in der Ausländerbehörde |
0,25 |
EG 5 TVöD |
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Summe |
0,5 |
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Begründungen zu den Stellenausweitungen:
zu 1 & 2: |
Die o. a. Stellenanteile wurden bislang im Rahmen der befristeten Stellen abgebildet, wobei jährlich eine Verlängerung vorgenommen wurde. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Ausübung des Ermittlungsdienstes in Kombination mit Fahrtätigkeiten im Rahmen des Rückkehrmanagements eine Daueraufgabe in der hiesigen Ausländerbehörde darstellen, die von pensionierten Polizeibeamten wahrgenommen wird. In der Konsequenz erfolgt eine Aufnahme der Stellenanteile in den Stellenplan. |
Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2022 |
1 |
Koordination Beratung & Begleitung, Case Management |
SuE 12 |
SuE 15 TVöD |
2 |
Unterhaltsheranziehung SGB II und UVG |
EG 9c TVöD |
A 10 LBesG NRW |
3 |
Leistungsgewährung nach dem SGB II |
A 10 LBesG NRW |
EG 9c TVöD |
Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Vor dem Hintergrund einer veränderten Aufgabenstellung hat die Stelleninhaberin einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, der in der Bewertungskommission am 09.03.2021 beraten wurde. Die Bewertungskommission kam zu dem Ergebnis, dass eine Höhergruppierung in die SuE 15 TVöD gerechtfertigt ist. In der Konsequenz erfolgt eine Anpassung des Stellenplans. |
zu 2 & 3: |
In den benannten Aufgabengebieten kam es zu Stellenneubesetzungen in der Form, dass wertgleiche Nachbesetzungen von Stellen mit einer Beamtin bzw. einem Angestellten erfolgten. Insofern erfolgte lediglich eine Anpassung der Vergütung bzw. Besoldung im Stellenplan. |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 413/21
vom 28.09.2021
Im Rahmen der Stellenplanberatungen
des Sozialausschusses als zuständigem Fachausschuss sind keine Änderungen
gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 28.09.2021
erforderlich.
4. Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2022/
Produktgruppenstellenplan 2022
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2022, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 21.12.2021 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine im Januar 2022 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete Stellen außerhalb des
Stellenplanes
5.1 bestehende befristete Stellen
Außerhalb des Stellenplanes bestehen
die nachstehenden befristeten Stellen:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet bis |
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1 |
Sozialarbeiter/-innen für die Betreuung von Zugewanderten |
3,0 / SuE 12 TVöD |
31.12.2023 |
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2 |
Sozialarbeiter/-in für das Teilhabemanagement im Rahmen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s“ |
0,5 / SuE 12 TVöD |
30.06.2022 |
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3 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten |
1,0 / A 9 LBesG |
31.03.2024 |
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4 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten / Einbürgerungsangelegenheiten im Rahmen des Programms „KIM“ |
1,0 / A 9 LBesG |
31.12.2022 |
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Summe |
5,5 Stellenanteile |
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5.2 zusätzliche befristete Stellen zum
HH-Jahr 2022
Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten Stellen besetzt werden:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate/befristet bis |
1 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten im Rahmen des Programms „KIM“ |
0,5 / A 9 LBesG |
36 Monaten |
2 |
Sozialarbeiter/-in im Rahmen des Aktionsprogramms „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ |
0,5 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
3 |
Verwaltungskraft im Rahmen des Aktionsprogramms „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ |
0,5 / A9 bzw. A10
LBesG NRW |
24 Monate |
4 |
Hilfshausmeister in den Sozialen Einrichtungen |
1,0 / EG 2 TVöD |
60 Monate |
5 |
Sozialarbeiter/-in für das Hausmanagement Mitte 51 |
0,5 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
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Summe |
3 Stellenanteile |
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Begründungen zu den zusätzlichen befristeten Stellen:
zu 1: |
Mit Bescheid vom 27.01.2021 hat die Bezirksregierung Arnsberg zusätzliche Mittel zur Förderung einer ½ Stelle im Aufgabenbereich „Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten“ bewilligt, die im Jahr 2021 mit einer Beamtin des mittleren Dienstes besetzt wurde. |
zu 2 & 3: |
Zwecks Vermeidung von inhaltlichen Wiederholungen wird auf die Vorlage 101/21/1 verwiesen, die im Sozialausschuss am 24.06.2021 beraten wurde. Im Rahmen der Stellenplanvorlage 413/21, die am 28.09.2021 im Rat der Stadt Rheine beschlossen wurde, war beabsichtigt, eine 1,0 Stelle für ein/n Sozialarbeiter/-in im Rahmen der Teilnahme an dem Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ einzurichten. Es erfolgte eine Änderung dahingehend, dass nunmehr beabsichtigt ist, in Abhängigkeit der Förderung jeweils eine 0,5 Stelle für eine Verwaltungskraft und eine/-n Sozialarbeiter/-in einzurichten. |
zu 4 |
Im Rahmen der Bestimmungen des § 16 i SGB II wurde mit dem Hilfshausmeister in den Sozialen Einrichtungen der Stadt Rheine ein Beschäftigungsverhältnis mit Wirkung ab dem 01.03.2020 eingegangen. Die vorstehend zitierte Bestimmung sieht eine vollständige Refinanzierung der entstehenden Lohnkosten in den ersten beiden Jahren durch das Jobcenter vor. In den darauffolgenden Jahren vermindert sich der Zuschuss um jeweils 10 %, ab dem 6. Jahr ist keine Förderung vorgesehen. Ziel dieser Gesetzesbestimmung ist die Integration von Langzeitarbeitslosen in ein passendes Beschäftigungsverhältnis, was durch dieses Beschäftigungsverhältnis seitens der Stadt Rheine unterstützt wird. |
Zu 5: |
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Inhalt der Vorlage 264/21 verwiesen, mit der beschlossen wurde, die städtische Trägerschaft für das Begegnungszentrum „Mitte 51“ bis Ende 2023 bestehen zu lassen. In der Konsequenz ist eine Stelle für die dort beschäftigte Sozialarbeiterin im Umfang von 0,5 Stellenanteilen bereit zu stellen ist. |
5.3 entfallende befristete Stellen zum
HH-Jahr 2022
Die nachstehenden befristeten Stellen entfallen zum HH-Jahr 2022:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
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1 |
Ermittlungsdienst in der Ausländerbehörde |
0,5 / EG 5 TVöD |
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Summe |
0,5 Stelleanteile |
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Begründungen zu den entfallenden befristeten Stellen:
zu 1: |
Auf die Ausführungen unter Punkt 2 „Stellenausweitungen“ wird verwiesen, In der Konsequenz entfällt dieser bislang befristeten Stellenanteil. |
Anlage
Anlage 1: Stellenplan 2022, Fachbereich 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration (für die Produkte 8101, 8102, 8103 und die Produktgruppen 82, 83 und 84)