Beschlussvorschlag/Empfehlung:
des
Antragstellenden:
Die UWG Rheine
beantragt die Ergänzung der in den Vorlagen 209/21 und 186/21 dargestellten
Maßnahmen zur Nahmobilität um den Punkt, Maßnahmen für mobilitätseingeschränkte
Menschen.
Begründung:
des
Antragstellenden:
Auf den als Anlage
1 beigefügten Antrag der UWG Rheine vom 23.06.2021 wird verwiesen.
der Verwaltung:
Die Verwaltung
empfiehlt dem Bau- und Mobilitätsausschuss, dem o.g. Beschlussvorschlag der UWG
Rheine zu folgen.
Der Antrag der UWG
Rheine bezieht sich auf die Darstellung eines Organigramms, mit dem die
Entwicklung eines modularen Mobilitätskonzeptes exemplarisch beschrieben wurde.
Die Erstellung eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzept KOMM ist ein
fortlaufender Prozess und ermöglicht einen zielorientierten und strukturierten
Planungsprozess.
Das modulare
Konzept wurde zwischenzeitlich weiterentwickelt (siehe Anlage2) und trägt
maßgeblich dazu bei, in der Verwaltung funktionale Projektstrukturen in Bezug
auf die Mobilität darzustellen und zu etablieren. Im Zuge der Fortschreibung
wurde auch der Maßnahmenbereich für mobilitätseingeschränkte Menschen
berücksichtigt und integriert.
Das KOMM
betrachtet in Einzelkonzepten die verschiedenen Verkehrsbereiche (z.B. Radverkehr,
Fußverkehr, ÖPNV …). Dabei müssen die besonderen Bedarfe der Personengruppen
wie z.B. Kinder, Senioren, mobilitätseingeschränkte Personen, sowie eine
gendergerechte Planung bei diesen Konzepten in einer Querschnittsbetrachtung
mit berücksichtigt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der UWG Rheine vom 23.06.2021
Anlage 2: Kommunales Mobilitätskonzept KOMM Rheine, Stand 21.09.2021