Betreff
Antrag UWG Rheine; "Mobilitätseingeschränkte Personen" im KOMM
Vorlage
480/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

des Antragstellenden:

 

Die UWG Rheine beantragt die Ergänzung der in den Vorlagen 209/21 und 186/21 dargestellten Maßnahmen zur Nahmobilität um den Punkt, Maßnahmen für mobilitätseingeschränkte Menschen.

 

 

 


Begründung:

 

des Antragstellenden:

 

Auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag der UWG Rheine vom 23.06.2021 wird verwiesen.

 

 

 

der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Mobilitätsausschuss, dem o.g. Beschlussvorschlag der UWG Rheine zu folgen.

 

Der Antrag der UWG Rheine bezieht sich auf die Darstellung eines Organigramms, mit dem die Entwicklung eines modularen Mobilitätskonzeptes exemplarisch beschrieben wurde. Die Erstellung eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzept KOMM ist ein fortlaufender Prozess und ermöglicht einen zielorientierten und strukturierten Planungsprozess.

 

Das modulare Konzept wurde zwischenzeitlich weiterentwickelt (siehe Anlage2) und trägt maßgeblich dazu bei, in der Verwaltung funktionale Projektstrukturen in Bezug auf die Mobilität darzustellen und zu etablieren. Im Zuge der Fortschreibung wurde auch der Maßnahmenbereich für mobilitätseingeschränkte Menschen berücksichtigt und integriert.

 

Das KOMM betrachtet in Einzelkonzepten die verschiedenen Verkehrsbereiche (z.B. Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV …). Dabei müssen die besonderen Bedarfe der Personengruppen wie z.B. Kinder, Senioren, mobilitätseingeschränkte Personen, sowie eine gendergerechte Planung bei diesen Konzepten in einer Querschnittsbetrachtung mit berücksichtigt werden.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der UWG Rheine vom 23.06.2021

Anlage 2: Kommunales Mobilitätskonzept KOMM Rheine, Stand 21.09.2021