Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 8 – Produktgruppen 81 - 84 mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2022 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Sitzung des Rates am 28. September 2021 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2025 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2022 – 2025.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden des Fachbereiches 8, Produktbereiche 81 - 84. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 weist einen Fehlbetrag von 5,312 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2023 – 2025 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,574 Mio. EUR bis zum Ende 2022 gerechnet. Das sind 27,15 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 8, Produktgruppen 81 - 84 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 983.800 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 8101 – Unterbringung, Beratung und Begleitung von Zuwanderern
Aufwendungen
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.2021 die 3. Fortschreibung des bestehenden Migrations- und Integrationskonzeptes im Jahr 2022 beschlossen. Zur Finanzierung ist eine Aufstockung des Haushaltsansatzes um 20 TEUR erforderlich.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen –
Berichtszeile 13 |
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2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Nähere Angaben, z.B. Info aus Erläuterungen |
alt |
29.000 |
29.000 |
29.000 |
29.000 |
|
neu |
49.000 |
29.000 |
29.000 |
29.000 |
Verschlechterung |
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20.000 |
0 |
0 |
0 |
Produkt 8103 – Hilfen für Asylbewerber
Erträge
Die geplante Änderungsnovelle des FlüAG befindet sich zurzeit in der Endphase des Gesetzgebungsverfahrens. Vorgesehen sind Sonderzahlungen des Landes NRW für Bestandsgeduldete. Modellrechnungen ergeben für die Stadt Rheine zusätzliche Erträge in Höhe von 200 TEUR in 2022 und jeweils 100 TEUR in 2023 und 2024.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen - Berichtszeile
2 |
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2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Sonderzahlungen für Bestandsgeduldete |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
200.000 |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
Verbesserung |
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200.000 |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
Bei Entwurfsplanung wurde bei der geförderten 0,5 Stelle „Teilhabemanagement“ von einer Förderung bis Ende 2022 ausgegangen. Nun zeichnet sich jedoch ein Förderende zum 30.06.2022 ab, so dass der Planansatz halbiert werden muss.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen -
Berichtszeile 6 |
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2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Personalkostenerstattung „Teilhabemanagement“ |
alt |
29.0000 |
0 |
0 |
0 |
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neu |
14.500 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
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14.500 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen
In der Entwurfsplanung blieben im Rahmen der internen Leistungsverrechnung die Weiterleitung der Benutzungsentgelte der Selbstzahler in den Übergangswohnheimen an den FB 5 bislang unberücksichtigt, daher ist eine Änderung erforderlich.
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen – Berichtszeile
28 |
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2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Benutzungsentgelte |
alt |
27.500 |
27.500 |
27.500 |
27.500 |
|
neu |
477.500 |
477.500 |
477.500 |
477.500 |
Verschlechterung |
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450.000 |
450.000 |
450.000 |
450.000 |
Produktgruppe 83 – Soziale Transferleistungen
Aufwendungen
Hinsichtlich der entfallenden flüchtlingsbedingten Kostenerstattung durch den Bund hat der Kreis Steinfurt im Oktober eine Prognoseberechnung vorgelegt, wonach die Belastung der Stadt Rheine deutlich geringer ausfallen wird als bei der Entwurfsplanung angenommen. Die Berechnung hat starken prognostischen Charakter
Transferaufwendungen – Berichtszeile 15 |
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2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Anteil der Stadt Rheine an den kommunalen Kosten
des SGB II |
alt |
4.484.000 |
4.384.000 |
4.284.000 |
4.184.000 |
|
neu |
3.200.000 |
3.100.000 |
3.000.000 |
2.900.000 |
Verbesserung |
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1.284.000 |
1.284.000 |
1.284.000 |
1.284.000 |
Produktgruppe 84 – Soziale Einrichtungen
Erträge
Im Rahmen des zunächst auf zwei Jahre befristeten Folgeprojektes „Prävention von Wohnungsnotfällen“ ist beim Land NRW ein Förderantrag anhängig, dessen positiver Bescheid für Anfang Januar 2022 erwartet wird. Es wird von einer 80%igen Förderung von 2,0 Stellen ausgegangen. Die im städtischen Haushalt entstehenden Personalaufwendungen für die Stelle (Koordination Präventionsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz, Verwaltung, Statistik und Evaluation) wurden bereits in der Entwurfsplanung berücksichtigt, die Aufwendungen für die zweite an einen freien Träger zu vergebende Stelle für aufsuchende Arbeit werden auf der Aufwandsseite abgebildet (vgl. BZ 15).
Zuwendungen und allgemeine Umlagen - Berichtszeile
2 |
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2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Fördermittel Projekt „Prävention Wohnungsnotfälle“ |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
62.800 |
62.800 |
0 |
0 |
Verbesserung |
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62.800 |
62.800 |
|
|
Aufwendungen
Im Rahmen des Förderprojektes „Prävention von Wohnungsnotfällen“ ist beabsichtigt, beginnend ab dem 01.01.2022 auf einen befristeten Zeitraum von 2 Jahren eine 1,0 Stelle für aufsuchende Arbeit an einen freien Träger zu vergeben. Die hier abgebildeten Aufwendungen beinhalten neben dem tatsächlichen Personalkostenzuschuss einen Zuschlag über 10% für Overhead-Kosten.
Transferaufwendungen – Berichtszeile 15 |
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2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Personalkostenzuschüsse Projekt „Prävention
Wohnungsnotfälle“ |
alt |
0 |
0 |
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|
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neu |
78.500 |
78.500 |
|
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Verschlechterung |
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78.500 |
78.500 |
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II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Fachbereich 8, Produktgruppen 81 - 84 im Investitionsplan keine Veränderungen.
B) Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Zwischenzeitlich hat die
Landesregierung für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden
Gesetzesentwurf eingebracht. Gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzentwurfes ist die für
das Jahr 2021 erstellte Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der
Haushaltsplanung für das Jahr 2022 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2022
alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.
Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 8,526 Mio. EUR (siehe Vorlage 455/21, Anlage 9) als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2022 ermittelt worden.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 sind für den Fachbereich 8, Produktgruppen 81 - 84 keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.