Vorbemerkung/Kurzerläuterung:
Die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat am
Die berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen
Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, d. h.
insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats
aufgefordert.
Über die während
dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und
privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um
danach den Satzungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen
planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der
Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage
3). Sie ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial
bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mitzubeschließen.
Ein Auszug bzw.
Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei
(Anlagen 1 und 2).
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine
fasst folgende Beschlüsse:
I.    Beratung
der Stellungnahmen
1.   Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2.   Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
2.1Â Energie-
und Wasserversorgung Stadtwerke für Rheine GmbH
       Stellungnahme
vom
Inhalt:
„Zu dem o. g.
Bebauungsplan haben wir keine Anregungen und Bedenken vorzutragen.
Hinweis:
Im Bereich der
überbaubaren Flächen ist eine Straßenbeleuchtung vorhanden: Eigentümerin ist
die Stadt Rheine. Vor einer Bebauung ist diese zu entfernen.“
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Der Hinweis der Energie- und Wasserversorgung der Stadtwerke für Rheine GmbH wurde bereits privatrechtlich geregelt.
Die im Bereich der Änderung befindliche Straßenbeleuchtung ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes; insofern wird auf die privatrechtlichen Regelungen verwiesen.
2.2Â Sonstige Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass vonseiten der übrigen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II.  Bestätigung
der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß den §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
Anlagen:
Anlage 1:Â Â Â Â Bebauungsplan ALT
Anlage 2:Â Â Â Â Bebauungsplan NEU
Anlage 3:    Begründung