Einbau einer Lüftungsanlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Einbaus
einer Lüftungsanlage für die Klassenräume, die Verwaltung und den Speiseraum
der neuen Mensa in der laufenden Umbaumaßnahme an der Paul-Gerhardt-Schule.
Begründung:
In der gemeinsamen
Sitzung von Schulausschuss und Bau- und Mobilitätsausschuss wurde am 09.09.2021
über die Möglichkeit des Einbaus einer stationären Lüftungsanlage in den
Unterrichtsräumen der Paul-Gerhardt-Schule beraten (Vorlagen-Nr. 408/21).
Die Verwaltung wurde
beauftragt zu untersuchen, ob der Einbau einer stationären Lüftungsanlage noch
möglich ist, da die Planungsphase weitgehend abgeschlossen ist und sich die
Baumaßnahme zurzeit in der Umsetzung befindet. Es sollten zumindest die
vorbereitenden Maßnahmen (Einbau der Unterverteilungen, Kabel, etc.) mit
umgesetzt werden.
Da ein vollständiger
Einbau von Lüftungsgeräten sich nicht vor Ende der Sommerferien 2022
garantieren lässt, sollen die Arbeiten, die sich direkt in den Klassenräumen
befinden soweit wie möglich abgeschlossen bzw. vorbereitet werden. Es sind zwei
zentrale Lüftungsgeräte vorgesehen. Diese können jeweils auf den Dachböden
rechts und links vom zentralen Treppenraum installiert werden und versorgen die
sich darunter befindenden Räume des Bestandes und des Neubaus.
Nach aktuellem
Planstand ist das Lüftungskonzept ausgearbeitet und die Standorte der Zu- und
Abluftschächte festgelegt. Die Klassenraumflächen verkleinern sich durch den
nachträglichen Einbau je um ca. 1,0 m² – 1,75 m².
Dies hat zur Folge,
dass sich die nutzbare Klassenraumfläche im Bestand in sechs Klassen auf 57 m²
- 59 m² (Musterraumprogramm 62,5 m²), im Neubaubereich bei zwei Klassenräumen
auf 60 m² - 61 m² verringert.
Zusätzlich werden
der Speiseraum der Mensa und das Lehrerzimmer mit an die Lüftungsanlage
angeschlossen.
Maßnahmen bis zum
Sommer 2022:
-
Erstellung
der Durchbrüche für die Zu- und Abluftschächte
-
Installation
der Zu- und Abluftleitungen
-
Verkleidung
der Schächte in den Klassenräumen in Trockenbauweise
Für den
Einbau der Lüftungsanlage ist am 13.10.2021 ein Förderantrag seitens der
Verwaltung beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt
worden. Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für
Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Da das „Windhundprinzip“ bei der Antragsstellung gilt, ist die Förderhöhe noch
nicht absehbar.
Die Kosten für
Installation der Lüftungsanlage, die dadurch erzeugten Mehrkosten in anderen
Gewerken sowie die zusätzlich anfallenden Planungskosten belaufen sich nach
aktueller Kostenschätzung auf ca. 350.000 € brutto. Aufgrund der aktuellen
Marktsituation ist der finale Einbau der tatsächlichen Lüftungsgeräte auf den
Dachböden nach Bezug der Schule in den Sommerferien 2022 geplant.
Somit wäre der
Einbau einer Lüftungsanlage im Rahmen der Baumaßnahme möglich.
Mittel für diese
Maßnahme stehen im Haushalt nicht zur Verfügung und müssten für den Haushalt
2022 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Auch wenn die Maßnahme zurzeit zurückgestellt werden würde und man eine Lüftungsanlage erst in einiger Zeit einbauen wollte, sähe diese aus wie die derzeitige erbrachte Planung. Eine technische Alternative wird aus jetziger Sicht auch dann nicht vorliegen.
Anlagen:
Anlage 1: Grundriss Obergeschoss
Anlage 2: Exemplarische Anordnung