Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 0 – Büro des Bürgermeisters / Produktgruppe 06 – Kultur mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2022 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Sitzung des Rates am 28. September 2021 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2025 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2022 – 2025.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 0 – Büro des Bürgermeisters / Produktbereiches 06 - Kultur. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 weist einen Fehlbetrag von 5,312 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2023 – 2025 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,574 Mio. EUR bis zum Ende 2022 gerechnet. Das sind 27,15 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
Die im Etat-Entwurf für den Produktbereich vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters / Produktgruppe 06 – Kultur im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 34.000 EUR. Für das Projekt „Dritte Orte – Erprobung Jugendkunstschule“ werden die Schätzungen aus dem Entwurf konkretisiert.
Der aktuelle Kostenplan 2021 – 2023, sowie der Finanzplan 2024 - 2026 des Projektes Jugendkunstschule inkl. der Veränderungen sind als Anlagen beigefügt.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe bzw. Produkt 0602 – Kulturförderung und Stadthalle
Erträge
Landesförderung Dritte Orte - Jugendkunstschule
Zuwendungen und allgem. Umlagen |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Anpassung der erwarteten Zuwendungen: Landesförderung Dritte Orte |
alt |
332.000 |
53.000 |
0 |
0 |
Spenden |
Neu alt neu |
336.000 0 10.000 |
76.000 0 25.000 |
0 0 13.500 |
0 0 13.500 |
Verbesserung |
|
14.000 |
48.000 |
13.500 |
13.500 |
|
|
|
|
|
|
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Anpassung der erwarteten: Kursgebühren Jugendkunstschule |
alt |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
Veranstaltungserlöse Jugendkunstschule |
neu alt neu |
10.000 0 20.000 |
20.000 0 30.000 |
10.000 0 30.000 |
10.000 0 30.000 |
Verbesserung |
|
25.000 |
45.000 |
35.000 |
35.000 |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen
Aufwendungen Dritte Orte zum Aufbau der Jugendkunstschule
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Anpassung der zu erwartenden Aufwendungen für die
Weiterentwicklung der Jugendkunstschule |
alt |
455.000 |
147.000 |
17.000 |
17.000 |
|
neu |
460.000 |
175.000 |
17.000 |
17.000 |
Verschlechterung |
|
- 5.000 |
- 28.000 |
0 |
0 |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 - Kultur im Investitionsplan keine Verbesserung/Verschlechterung.
B) Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Zwischenzeitlich hat die
Landesregierung für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden
Gesetzesentwurf eingebracht. Gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzentwurfes ist die für
das Jahr 2021 erstellte Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der
Haushaltsplanung für das Jahr 2022 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2022
alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.
Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist
aktuell ein Betrag von rund 8,526 Mio. EUR (siehe Vorlage 455/21, Anlage 9) als
coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2022 ermittelt worden.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 sind für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 - Kultur keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.