VORBEMERKUNG/KURZERLÄUTERUNG:
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 2. April 2007 bis einschließlich 2. Mai 2007 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt, d. h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.
Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, ist nunmehr der Satzungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Sie ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mitzubeschließen.
Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
BESCHLUSSVORSCHLAG/EMPFEHLUNG:
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
I.    Beratung der Stellungnahmen
1.   Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2.   Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II.  Bestätigung
der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß den §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
Es wird festgestellt, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231, Kennwort: „Gewerbegebiet Rodder Damm“, der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.
Anlagen:
Anlage 1:Â Â Â Â Bebauungsplan ALT
Anlage 2:Â Â Â Â Bebauungsplan NEU
Anlage 3:    Begründung
Auf die im StEWA gestellten
Fragen zur Erschließung wurde wie folgt geantwortet:
"Das genannte
Grundstück soll vorerst mit einer Lagerhalle (400 qm Nutzfläche) für Winter-
und Sommerkompletträder in 2 Ebenen genutzt werden.
Die Beschickung der
Kompletträder wird lediglich 2-mal im Jahr in den Monaten März/April bzw.
Oktober/November geschehen.
Die Belieferung erfolgt
durch einen Kleintransporter bis max. 3,5 Tonnen, der meines Erachtens dadurch
weniger Emission oder Lärmbelästigung erzeugen wird als der normale Postverkehr
an den anliegenden Einfamilienhäusern.
Die Einlagerung wird
in Uhrzeiten von
Die Erstellung des
Gewerbeobjektes soll nach Rücksprache der Architekten in angemessener Form an
das Wohngebiet angepasst werden.
Ich möchte nochmals
betonen, dass das geplante Gebäude rein zu Zwecken der Lagerung und nicht für
mechanische Arbeiten vorgesehen ist.
Emissionen, die durch
eine übermäßige Lautstärke beim Be- und Entladen entstehen könnten, befürchte
ich nicht.
Eine weitere
Wohnbebauung inkl. Bürotrakt wäre für die nächsten 5 Jahre vorgesehen, wenn
sich der Betrieb auf der Carl-Zeiss-Straße weiter so positiv entwickelt wie
bisher.
Dringend möchte ich
Sie bitten, meinem Antrag zuzustimmen, denn das Autohaus hat nachweislich von
1993 bis heute seine Mitarbeiterzahl von 7 auf 26 gesteigert und ist, wie Sie
selbst nachvollziehen können, ein kräftiger Gewerbesteuerzahler der Stadt
Rheine. Eine Flächenerweiterung ist für die weitere Entwicklung extrem wichtig,
um die Exstenz auch weitere Jahre zu sichern."