Betreff
Funktionserweiterung, Neustrukturierung und Modernisierung
des Rathauszentrums (5942-005)
Vorstellung der Ausführungsplanung
Vorlage
557/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Planungs- und Baubegleitende Ausschuss beschließt die vorgestellte Zulage für die Ausführung der Glasfaltschiebewand im Eingangsbereich der Bibliothek und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme.

 


Begründung:

 

Für die Zugangsbereiche der Bibliothek sowie den neuen Shop Scholhölter wurden mit Entstehung der neuen Passage zwischen Busbahnhof und Staelschem Hof neue Raumabschlüsse und Zugänge vorgesehen. Aktuell geplant sind eine komplett öffenbare Glasfaltschiebewand für den Abschluss des Ladens und klassische Drehtüren als Zugang für die Bibliothek. Gleichzeitig ist eine baulich geschlossene, massive Trennwand zwischen dem Laden Scholhölter und der Bibliothek vorgesehen. Als Verbindung zwischen beiden Nutzungen bleibt ein Durchgang von ca. 2 m Breite als mobile Glastrennwand für die angedachte Versorgung des Bibliotheks-Cafés durch den Shopbetreiber bestehen.

 

In dieser Konstellation, die sich aus dem Wunsch des Shopbetreibers bzw. den Verhandlungen zwischen der Stadt und dem Shopbetreiber ergeben hat, sollte verhindert werden, dass die Glasfaltwand von Scholhölter als „Abkürzung“ für die Besucher der Bibliothek genutzt wird. Das könnte passieren, wenn die Zugänge über die Drehtüren zur Bibliothek bestehen bleiben würden, wohingegen die Front des angrenzenden Shops vollflächig als Faltschiebwand geöffnet ist.

 

Damit eine Gleichwertigkeit der Nutzungen und die optische Klarheit in der Passage erhalten bleiben, wird in der Konsequenz von den Planern vorgeschlagen, dass auch der Eingang der Bibliothek in einem Teilstück als Glasfaltschiebewand ausgebildet wird.

 

Die angegebenen Kosten für die Erstellung der mobilen Wand im Bibliothekseingang verstehen sich als Zulage zu den im aktuellen Budget enthaltenen Kosten für eine feststehende Glaswand mit Drehtüren.

 

Für die Maßnahme sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind, da sich die Planänderung aufgrund der direkten Folge aus den Verhandlungen mit den Teileigentümern ergeben hat. Die Kosten werden durch Mittel des Gebäudemanagements übernommen. Das Budget des Projektes erhöht sich dadurch.

 

 


Anlage:

 

RHZ_211104_Glasfaltschiebewand Bibliothek