Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und Betriebsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Planungs- und Bauvereinbarung über den Neubau eines Radweges entlang der K 77 abzuschließen.
Begründung:
Ausgangslage
Der Kreis beabsichtigt, einen straßenbegleitenden Radweg westlich im Zuge der K 77 zwischen den Netzknoten 3710 001 und 3710 006 im Abschnitt 1 von der Station 1+570 bis 2+717 anzulegen. Der Radweg beginnt dann an der städtischen Straße Spiekefeld und endet an der städtischen Straße Haferkamp. Sehr lange ist es schon Wunsch der Hauenhorster Bürger, diese wichtige Lücke zu schließen.
Ausbaumerkmale
Der gemeinsame Geh- und Radweg wird auf der gesamten Länge in einer Breite von 2,25 m westlich der vorhandenen Fahrbahn hergestellt. Die Befestigung des Radweges findet in Asphaltbauweise statt. Der vorhandene Graben wird zu Gunsten der Radwegelage verfüllt. Auf dem derzeitigen Grabenbett wird eine Drainageleitung verlegt.
Durchführung der
Baumaßnahme
Die Baumaßnahme wird vom Kreis Steinfurt geplant, ausgeschrieben und durchgeführt. Die Bauüberwachung und Abrechnung der Maßnahme obliegen dem Kreis Steinfurt.
Grunderwerb
Der Grunderwerb ist vom Kreis Steinfurt abschließend durchgeführt worden.
Kostenteilung
Die Baukosten betragen nach Schätzungen des Kreises
150.000 €. Zusätzlich entstehen Planungskosten in Höhe von 10.000 €. Die Städte
und Gemeinden haben sich nach dem KA-Beschluss vom