Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sozialausschuss stimmt der inhaltlichen Neustrukturierung und der personellen
Ausrichtungen der Produkte „Offene Seniorenarbeit“ und “Offene
Behindertenarbeit“ zu.
Begründung:
Entsprechend
der Vorlage 166/21 im Sozialausschuss am 23.03.2021 sollte die weitere konzeptionelle Planung und
Umsetzung des Aktionsplanes Inklusion nach einer personellen und damit
verbundenen strukturellen Neuorganisation der Bereiche „Offene
Behindertenarbeit“ und „Offene Seniorenarbeit“ erfolgen. Im Rahmen dieser zu
planenden Organisationsstrukturen sollen dann die weiteren im Sozialausschuss
angefragten Themen Berücksichtigung finden, wie
·
politische
Beteiligung an den Lenkungsgruppen,
·
regelmäßige
Berichterstattung zu den Zwischenergebnissen,
·
Überprüfung
von Vorlagen der Verwaltung auf das Handlungsfeld Inklusion.
Derzeit ergibt sich folgende
Produkteinteilung:
·
2401
Offene Seniorenarbeit und
·
2402
Offene Behindertenarbeit
Jeder Bereich/jedes Produkt wird von einer
ausgebildeten Sozialfachkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5
Stunden bearbeitet. Die Fachkraft aus dem Bereich der „Offenen Seniorenarbeit“
wird Februar 2022 in den wohlverdienten Ruhestand treten. Der KW-Vermerk wurde
in der Sitzung des Sozialausschusses am 09.06.2021 (siehe Vorlage Nr. 255/21)
aufgehoben. Die ehemalige Fachkraft im Bereich der „Offenen Behindertenarbeit“
ist nach der Inanspruchnahme der Elternzeit im Rahmen einer Halbtagstätigkeit
im Produkt „Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“
tätig.
Die Verwaltung schlägt folgende inhaltliche
Organisation der Produkte/Arbeitsbereiche vor:
1. Geschäftsführung
Behindertenbeirat und Seniorenbeirat
In diesem Aufgabengebiet wären die gesamten Prozesse der Planung und Durchführung der Gremien „Seniorenbeirat“ sowie „Beirat für Menschen mit Behinderung“ abgebildet. Zur den Aufgaben zählen:
- Planung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen in Kooperation mit den Beiratsvorsitzenden.
-
Aufgreifen und Mitarbeit bei der Umsetzung von
geeigneten Maßnahmen für die entsprechenden Zielgruppen.
Zusätzlich
sollte in diesem Bereich die Fortführung und Intensivierung des Projektes
„Leichte Sprache“ erfolgen. In den Jahren 2020 und 2021 wurden mit den
Studierenden der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW Projekte
zum Thema „Leichte Sprache“ bei verschiedenen Verwaltungsprozessen der Stadt
Rheine erprobt. Leichte Sprache erleichtert der Zielgruppe die praktische
Lebensführung und ist Grundlage für Partizipation. Nur wenn Menschen Dokumente
verstehen, die sie betreffen, können sie selbstbestimmte Entscheidungen
treffen.
Die Umsetzung
zur Anwendung der „Leichten Sprache“ soll künftig auf die verschiedenen
Ebenen/in den Fachbereichen der Verwaltung, sowie im gesamten öffentlichen
Bereich sukzessive eingeführt werden. Die derzeitige Stelleninhaberin und
Initiatorin des Arbeitsbereiches „Leichte Sprache“ soll diesen Arbeitsbereich
weiter forcieren. Sie hat diesbezüglich an einer Qualifizierungsmaßnahme
teilgenommen und bereits Teilprojekte erfolgreich umgesetzt. Die Besetzung
dieser Stelle kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalressource
abgebildet werden.
2. Arbeitsbereich
„Offene Seniorenarbeit“
Aufgabenbereich der Koordinierungsstelle für Senioren:
Fortschreibung und Umsetzung des „Sozialplanes Alter“. Hierzu zählen
folgende Arbeitsprozesse:
- Durchführung und Initiierung von bestehenden und künftigen Projekten im Bereich der Seniorenarbeit.
- Aufgreifen und Umsetzung von geeigneten Anregungen, Ideen, Initiativen im Bereich der Seniorenarbeit.
- Koordinierung der Netzwerkarbeit zur Entwicklung und Förderung geeigneter Angebotsstrukturen.
- Fortschreibung der Digitalisierung sowie der technischen Unterstützungsmöglichkeiten für Senioren.
- Hinwirken auf eine soziale Infrastrukturentwicklung, die altersgerecht ausgerichtet ist.
- Generationsübergreifende Arbeitsfelder aufgreifen, die zur Konkretisierung einer Generationspolitik Beiträge leisten.
- Durchsetzung einer wohnortnahen Beratungs- und einer Case-Management-struktur.
- Weiterentwicklung der quartiersbezogenen Sozialräume zur Förderung entsprechender Angebote im Gesundheits-, Bildungs- und Freizeitbereich von Senioren.
Unterstützung des Seniorenbeirates
- Planung und Durchführung von Stadtbegehungen im Rahmen der Planungen zur gesamten Stadtentwicklung unter den Aspekten der Seniorengerechtigkeit und Barrierefreiheit.
- Erstellung von Vorlagen für die Ausschüsse der Stadt Rheine.
3. Arbeitsbereich
„Offene Behindertenarbeit“
(Derzeit nicht besetzt)
Aufgabenbereiche der Koordinierungsstelle für Menschen mit Behinderung
Initiierung/Planung und Begleitung eines gesamtstädtischen Prozesses
zum Thema Inklusion
Zu den inhaltlichen Koordinationsaufgaben zählen:
- Entwicklung eines Aktionsplanes Inklusion.
- Koordination der notwendigen Steuerungsgruppen zu den verschiedenen Themen der Inklusion.
- Teilnahme an der Lenkungsgruppe Inklusion.
- Begleitung und Umsetzung der erarbeiteten Ziele und Maßnahmen in Kooperation mit den örtlichen Trägern und Selbsthilfevereinen.
-
Aufgreifen
und Umsetzung von geeigneten Anregungen, Ideen, Initiativen zur Gewährung der
gleichberechtigten Teilhabe von allen Menschen am gesellschaftlichen Leben
Initiierung neuer sowie bestehender regionaler und überregionaler
Vernetzungen und Kooperationsgemeinschaften
- Leitung des Arbeitskreises Inklusion: Lebenslanges und gemeinsames Lernen vor Ort (örtlich).
- Teilnahme am Inklusionsbeirat des Kreises Steinfurt (regional).
- Teilnahme am Arbeitskreis der Behindertenbeauftragen und Koordinatoren in NRW (überregional).
-
Teilnahme am Arbeitskreis der
Behindertenbeauftragen und Koordinatoren in NRW (überregional).
Durchführung von Bewusstseinsbildenden Maßnahmen zu spezifischen Themen der Inklusion
- Entwicklung und Umsetzung verwaltungsinterner Maßnahmen zur Sensibilisierung der städtischen Mitarbeiter(innen).
-
Entwicklung und Umsetzung
öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen zur Sensibilisierung der Rheinenser
Bürger(innen).
-
Organisation
von Fachforen.
Aufgrund der genannten Aufgabenbeschreibungen
empfiehlt die Verwaltung in den Produkten
·
2401
Offene Seniorenarbeit und
·
2402
Offene Behindertenarbeit
zwei Halbtagsstellen mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden, bzw. eine Vollzeitstelle, mit einer
ausgebildeten Sozialfachkraft zu besetzen.
Da die Fachkraft aus dem Bereich der
Seniorenarbeit zum 01.02.2022 in den Ruhestand gehen wird, sollten die
Stellenausschreibungen möglichst zeitnah, auch zur Übergabe der Arbeitsinhalte,
der Einarbeitung und zur Gestaltung eines fließenden Überganges, erfolgen,
zumal die Auftragserteilung zum „Sozialplan Alter“ noch in diesem Jahr erfolgen
wird. Die Besetzungen dieser Stellen werden im Rahmen des Stellenplanes
abgebildet.