Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2022 - 2025, FB 8 - Schulen, Soziales, Migration und Integration, Produktgruppen 81 - 84
Vorlage
508/21/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 8 – Produktgruppen 81 - 84 mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2022 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Auf die Ursprungsvorlage 508/21 wird verwiesen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Sitzung des Rates am 28. September 2021 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2025 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2022 – 2025.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden des Fachbereiches 8, Produktbereiche 81 - 84. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2022 weist einen Fehlbetrag von 5,312 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2023 – 2025 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,574 Mio. EUR bis zum Ende 2022 gerechnet. Das sind 27,15 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 8, Produktgruppen 81 - 84 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 1.276.900 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

 

Produkt 8101 – Unterbringung, Beratung und Begleitung von Zuwanderern

 

Erträge

Die geplante Änderungsnovelle des FlüAG befindet sich zurzeit in der Endphase des Gesetzgebungsverfahrens. Vorgesehen sind Sonderzahlungen des Landes NRW für Bestandsgeduldete. In einer kommunalscharfen Auflistung hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen inzwischen maßgebliche Beträge in Aussicht gestellt. Auf die Stadt Rheine entfallen im Jahr 2022 Mehrerträge in Höhe von 493.113,61 Euro sowie in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 281.779,21 Euro.

3,83 % dieser Mehrerträge entfallen als Betreuungsanteil auf das Produkt 8101.

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen - Berichtszeile 2

 

2022

2023

2024

2025

Landeszuweisungen nach dem FlüAG

alt

11.000

11.000

11.000

11.000

(Hinweis:
Änderung zur Ursprungsvorlage)

neu

29.900

21.800

21.800

11.000

Verbesserung

 

18.900

10.800

10.800

0

 

 

Aufwendungen

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.2021 die 3. Fortschreibung des bestehenden Migrations- und Integrationskonzeptes im Jahr 2022 beschlossen. Zur Finanzierung ist eine Aufstockung des Haushaltsansatzes um 20 TEUR erforderlich.

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Berichtszeile 13

 

2022

2023

2024

2025

Nähere Angaben, z.B. Info aus Erläuterungen

alt

29.000

29.000

29.000

29.000

 

neu

49.000

29.000

29.000

29.000

Verschlechterung

 

20.000

0

0

0

 

 

Produkt 8103 – Hilfen für Asylbewerber

 

Erträge

Die geplante Änderungsnovelle des FlüAG befindet sich zurzeit in der Endphase des Gesetzgebungsverfahrens. Vorgesehen sind Sonderzahlungen des Landes NRW für Bestandsgeduldete. In einer kommunalscharfen Auflistung hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen maßgebliche Beträge in Aussicht gestellt. Auf die Stadt Rheine entfallen im Jahr 2022 Mehrerträge in Höhe von 493.113,61 Euro sowie in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 281.779,21 Euro.

96,17 % dieser Mehrerträge entfallen auf das Produkt 8103.

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen - Berichtszeile 2

 

2022

2023

2024

2025

Landeserstattung für die in Rheine lebenden Asylbewerber

alt

275.000

275.000

275.000

275.000

(Hinweis:
Änderung zur Ursprungsvorlage)

neu

749.200

546.000

546.000

275.000

Verbesserung

 

474.200

271.000

271.000

0

 

Bei Entwurfsplanung wurde bei der geförderten 0,5 Stelle „Teilhabemanagement“ von einer Förderung bis Ende 2022 ausgegangen. Nun zeichnet sich jedoch ein Förderende zum 30.06.2022 ab, so dass der Planansatz halbiert werden muss.

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen - Berichtszeile 6

 

 

2022

 

2023

 

2024

 

2025

Personalkostenerstattung „Teilhabemanagement“

alt

29.0000

0

0

0

 

neu

14.500

0

0

0

Verschlechterung

 

14.500

0

0

0

 

 

Aufwendungen

In der Entwurfsplanung blieben im Rahmen der internen Leistungsverrechnung die Weiterleitung der Benutzungsentgelte der Selbstzahler in den Übergangswohnheimen an den FB 5 bislang unberücksichtigt, daher ist eine Änderung erforderlich.

 

Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen – Berichtszeile 28

 

2022

2023

2024

2025

Benutzungsentgelte

alt

27.500

27.500

27.500

27.500

 

neu

477.500

477.500

477.500

477.500

Verschlechterung

 

450.000

450.000

450.000

450.000

 

 

Produktgruppe 83 – Soziale Transferleistungen

 

Aufwendungen

Hinsichtlich der entfallenden flüchtlingsbedingten Kostenerstattung durch den Bund hat der Kreis Steinfurt im Oktober eine Prognoseberechnung vorgelegt, wonach die Belastung der Stadt Rheine deutlich geringer ausfallen wird als bei der Entwurfsplanung angenommen. Die Berechnung hat starken prognostischen Charakter

 

Transferaufwendungen – Berichtszeile 15

 

2022

2023

2024

2025

Anteil der Stadt Rheine an den kommunalen Kosten des SGB II

alt

4.484.000

4.384.000

4.284.000

4.184.000

 

neu

3.200.000

3.100.000

3.000.000

2.900.000

Verbesserung

 

1.284.000

1.284.000

1.284.000

1.284.000

 

 

Produktgruppe 84 – Soziale Einrichtungen

 

Erträge

Im Rahmen des zunächst auf zwei Jahre befristeten Folgeprojektes „Prävention von Wohnungsnotfällen“ ist beim Land NRW ein Förderantrag anhängig, dessen positiver Bescheid für Anfang Januar 2022 erwartet wird. Es wird von einer 80%igen Förderung von 2,0 Stellen ausgegangen. Die im städtischen Haushalt entstehenden Personalaufwendungen für die Stelle (Koordination Präventionsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz, Verwaltung, Statistik und Evaluation) wurden bereits in der Entwurfsplanung berücksichtigt, die Aufwendungen für die zweite an einen freien Träger zu vergebende Stelle für aufsuchende Arbeit werden auf der Aufwandsseite abgebildet (vgl. BZ 15).

 

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen - Berichtszeile 2

 

2022

2023

2024

2025

Fördermittel Projekt „Prävention Wohnungsnotfälle“

alt

0

0

0

0

 

neu

62.800

62.800

0

0

Verbesserung

 

62.800

62.800

 

 

 

Aufwendungen

Im Rahmen des Förderprojektes „Prävention von Wohnungsnotfällen“ ist beabsichtigt, beginnend ab dem 01.01.2022 auf einen befristeten Zeitraum von 2 Jahren eine 1,0 Stelle für aufsuchende Arbeit an einen freien Träger zu vergeben. Die hier abgebildeten Aufwendungen beinhalten neben dem tatsächlichen Personalkostenzuschuss einen Zuschlag über 10% für Overhead-Kosten.

 

Transferaufwendungen – Berichtszeile 15

 

2022

2023

2024

2025

Personalkostenzuschüsse Projekt „Prävention Wohnungsnotfälle“

alt

0

0

 

 

 

neu

78.500

78.500

 

 

Verschlechterung

 

78.500

78.500

 

 

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Fachbereich 8, Produktgruppen 81 - 84 im Investitionsplan keine Veränderungen.

 

 

B) Coronabedingte Belastungen

 

Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.

Zwischenzeitlich hat die Landesregierung für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzentwurfes ist die für das Jahr 2021 erstellte Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2022 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.

 

Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 8,526 Mio. EUR (siehe Vorlage 455/21, Anlage 9) als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2022 ermittelt worden.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 sind für den Fachbereich 8, Produktgruppen 81 - 84 keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.