Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ empfiehlt dem
Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:
1)
Der Rat der Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2022 der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage“ fest.
2)
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die mittelfristige Finanzplanung der
Jahre 2023-2025 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle
Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ zur Kenntnis.
Begründung:
Die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage“ hat gemäß § 12 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 14
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) spätestens
einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan
aufzustellen. Dieser besteht aus dem Ergebnisplan, dem Vermögensplan und der
Stellenübersicht.
Über die
Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans entscheidet gemäß § 5 der
Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 Buchstabe b) EigVO der Rat der Stadt
Rheine.
Diese Beschlussfassung ist gemäß § 5 Abs. 4 EigVO durch den Betriebsausschuss
vorzuberaten.
Finanzielle
Auswirkungen im Wirtschaftsplan
Der
Wirtschaftsplan 2022 schließt jeweils mit ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen in Höhe von 1.060.877 ab. Der städtische Betriebskostenzuschuss
beläuft sich auf 841.761 Euro.
Nachrichtlich
ist zu erwähnen, dass in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung des
Wirtschaftsplans 2021 für das Jahr 2022 mit ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen in Höhe von 1.100.977 Euro gerechnet worden ist und sich
der städtische allgemeine Betriebskostenzuschuss auf 849.327 Euro belaufen
sollte.
Aus diesem
Grund sieht der Entwurf des Haushaltsplans 2022 der Stadt Rheine in der
Produktgruppe 42 einen Betriebskostenzuschuss von 850.000 EUR vor.
Für 2022 werden keine wesentlichen wirtschaftlichen Einschränkungen aufgrund
der Corona-Epidemie erwartet.
Anlage:
Wirtschaftsplan 2022