Betreff
Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung
Vorlage
616/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage empfiehlt mit der Prüfung der Jahresabschlüsse ab dem 01. Januar 2021 einschließlich der Lageberichte für diese Wirtschaftsjahre, die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine zu beauftragen.

 


Begründung:

 

Rechtliche Grundlage: 
Gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW kann die Betriebsleitung mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss beauftragen.

 

Wird die Buchführung des Eigenbetriebs nach den für Gemeinden geltenden Vorschriften geführt, so kann sie abweichend dazu auch die Örtliche Rechnungsprüfung mit der Prüfung beauftragt werden. 
Die bisher anfallenden Kosten für einen externen Wirtschaftsprüfer können somit entfallen.

 

Der Betriebsausschuss beauftragt die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine für die Prüfung der Jahresabschlüsse ab dem 01. Januar 2021.

 

Prüfungsumfang:
Die Prüfung erfolgt gem. § 27 EigVO NRW grundsätzlich nach den Vorschriften des Landes NRW (§ 102 GO NRW).

 

Dabei sind insbesondere zu prüfen, ob:

 

-        der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt,

-        die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,

-        der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und

-        er insgesamt ein zutreffendes von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt.

 

Ferner hat sich die Abschlussprüfung zu erstrecken auf: 

 

-        die Prüfungsgegenstände des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und

-        die Prüfung der Verzinsung des von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eigenkapitals des Eigenbetriebes.