Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Betriebsausschuss der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage empfiehlt
mit der Prüfung der Jahresabschlüsse ab dem 01. Januar 2021
einschließlich der Lageberichte für diese Wirtschaftsjahre, die Örtliche Rechnungsprüfung
der Stadt Rheine zu beauftragen.
Begründung:
Rechtliche
Grundlage:
Gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW kann die Betriebsleitung mit der
Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach
vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss beauftragen.
Wird die
Buchführung des Eigenbetriebs nach den für Gemeinden geltenden Vorschriften
geführt, so kann sie abweichend dazu auch die Örtliche Rechnungsprüfung mit der
Prüfung beauftragt werden.
Die bisher anfallenden Kosten für einen externen Wirtschaftsprüfer können somit
entfallen.
Der
Betriebsausschuss beauftragt die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine für
die Prüfung der Jahresabschlüsse ab dem 01. Januar 2021.
Prüfungsumfang:
Die Prüfung erfolgt gem. § 27 EigVO NRW grundsätzlich nach den
Vorschriften des Landes NRW (§ 102 GO NRW).
Dabei sind
insbesondere zu prüfen, ob:
-
der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
(GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt,
-
die
gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,
-
der
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und
-
er
insgesamt ein zutreffendes von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt.
Ferner hat sich die
Abschlussprüfung zu erstrecken auf:
-
die
Prüfungsgegenstände des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und
-
die
Prüfung der Verzinsung des von der Gemeinde zur Verfügung gestellten
Eigenkapitals des Eigenbetriebes.