Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Sachdarstellung der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewerbung als LEADER-Region zu unterstützen.
3. Die Stadt Rheine wird Mitglied in der Lokalen Arbeitsgruppe „Steinfurter Land“.
Begründung:
Die CDU-Fraktion
im Rat der Stadt Rheine hat am
1. Inhalt
des Förderinstrumentes LEADER
(LEADER = Liaison
entre actions des développement de l´economie rurale)
                (dt.:
Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft)
LEADER ist ein von der
Europäischen Union initiiertes Förderinstrument, basierend auf der
ELER-Verordnung, zur Vernetzung von verschiedenen Aktionen zur Entwicklung des
ländlichen Raumes (ELER = Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums). Seit 1991 verfolgt die Europäische
Union (EU)
das Ziel, mit der Gemeinschaftsaufgabe LEADER die ländlichen Regionen Europas
auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen und zu stärken.
2007 bis 2013 ist die dritte Förderperiode. Für zu fördernde Projekte wurden
drei Schwerpunkte gesetzt:
-
Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
stärken
-
Umwelt- und Landmanagement
-
Ländliche Entwicklung im weiteren Sinne.      Â
Mit dem Schwerpunkt LEADER wird die Umsetzung
gebietsbezogener, integrierter Entwicklungsstrategien durch lokale
Arbeitsgruppen zur Verwirklichung der Ziele der drei oben genannten
Schwerpunkte gefördert.
Durch Änderungen von Kriterien für die
LEADER-Förderung (u. a. die Aufhebung der Eingrenzung auf Gebiete mit geringer
Bevölkerungsdichte) kann Nordrhein-Westfalen in der neuen Förderperiode
deutlich stärker auf LEADER-Programme zugreifen. Zielgruppe ist allerdings
weiterhin der ländliche Raum, wodurch die Kernbereiche größerer Städte von der
Förderung ausgenommen sind.
Mit der neuen Förderperiode der EU zum Jahr 2007 beginnt auch für die Regionen in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine neue Wettbewerbsrunde im Rahmen der früheren Gemeinschaftsinitiative LEADER. Insgesamt ist daran gedacht, ca. 10 LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens auszuwählen. Im Land NRW stehen für die auszuwählenden LEADER-Regionen in der nächsten Förderperiode etwa 30. Mio. € zur Verfügung, die jeweils aus den Regionen kofinanziert werden müssen. Nach dem jetzigen Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass je Region maximal 1,6 Mio. € für Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen werden. Aufbauend auf dem Agenda 21-Prozess, dem Vechte-ILEK (ILEK=Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte) und verschiedenen Regionale-Projekten beabsichtigt der Kreis Steinfurt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden und Partnern aus der Landwirtschaft, der Wirtschaft und Sozialverbänden, der Fachhochschule etc. Bewerbungen als LEADER-Regionen auf den Weg zu bringen. Voraussetzung zur Erlangung der o. g. Fördermittel ist die Anerkennung als LEADER-Region
Die Heterogenität des Kreises und die maximale LEADER-Regionsgröße von 150.000 Einwohnern hat dazu geführt, dass der Kreis mit zwei Regionen in den Wettbewerb gehen wird: einmal die Region „Steinfurter Land“ (identisch mit Altkreis Steinfurt) und „Tecklenburger Land“ (identisch mit Altkreis Tecklenburg) Die Kernstadtbereiche der größeren Städte Rheine, Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Lengerich werden nicht in die geplanten LEADER-Regionen einbezogen, um die Einwohnergröße von 150.000 Einwohnern nicht zu überschreiten.
2. Entstehung
der LEADER-Initiative
Die vom Kreis Steinfurt initiierte LEADER – Aktion ist entstanden aus dem
bisherigen ILEK-Förderprogramm – ILEK –
Einzugsgebiet Vechte (Beteiligte: Stadt Horstmar, Gemeinden Laer,
Metelen, Neuenkirchen, Schöppingen und Wettringen). Dieses ILEK-Programm ist in
die LEADER - Fördersystematik überführt worden.
Da sechs Kommunen des Kreises Steinfurt bereits am ILEK - Einzugsgebiet Vechte teilgenommen haben, wurde festgelegt, dass die Ideen und Projekte aus dem ILEK vorrangig Eingang in das LEADER – Konzept finden.
3. Mögliche
Projekte und Förderungserwartung:
In der Region „Steinfurter Land“ könnten im Rahmen der LEADER-Förderung beispielhaft folgende Projektideen weiter qualifiziert werden:
- Verbesserung der Barrierefreiheit (in Bestand und Neubau, Sensibilisierung)
- Vernetzung von Kulturangeboten (Kulturraum Scopingau)
- Vermarktungsstrukturen im Bereich Landtourismus
- Regionale Energieerzeugung
- Wirtschaftswegebau (neue Formen der Finanzierung; Know-how-Transfer)
- Qualifizierung neuer Berufsbilder im ländlichen Raum
Wie oben bereits dargestellt, werden der Region max. 1,6 Mio. € Fördermittel bereitgestellt. Verteilt man diesen Betrag auf den Förderzeitraum von 7 Jahren und unterstellt, dass alle 13 Beteiligten Kommunen davon profitieren sollen, ergibt sich ein Durchschnittswert von ca. 18.000 € Fördermittel pro Jahr, zuzüglich der Gegenfinanzierung durch die Kommunen von ebenfalls 18.000 €. Die dafür zu erbringenden Gegenleistungen sind in den nachfolgenden Ziffern 4. und 5. beschrieben.
4. Anforderungen
an eine Bewerbung im Rahmen LEADER
Das Aufgabenpaket zur Erstellung der Wettbewerbsunterlagen besteht aus drei Teilen.
Teil 1: Gründung einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG);
Teil 2: Partizipative Erarbeitung der gebietsbezogenen, integrativen Entwicklungsstrategie;
Teil 3: Darstellung der gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit.
4.1 Gründung einer
Lokalen Arbeitsgruppe (LAG)
Die LAG ist das zentrale Steuerungs- und Entwicklungsinstrument im LEADER-Prozess und für die LEADER-Region. Die LAG ist ein Verein, der im Rahmen der Satzung die Organisations- und Entwicklungsstrukturen festlegt und über die Förderung der im Zuge des LEADER-Prozesses entstehenden Projekte entscheidet.
Die LAG besteht zu maximal 50 % aus Vertretern der Kommunen und anderer Verwaltungseinrichtungen, wie z.B.: dem Amt für Agrarordnung. Die andere Hälfte wird von Wirtschafts- und Sozialpartnern besetzt. Es muss sichergestellt sein, dass diese 50 % - Regelung sowohl auf der Ebene der Entscheidungsfindung als auch auf der Ebene der Projektauswahl eingehalten wird.
(Vergleiche hierzu: Organisationsstruktur der Regionale2004)
4.2Â Partizipative Erarbeitung der gebietsbezogenen,
integrativen
Entwicklungsstrategie
Zwingend erforderlich ist die Erarbeitung eines gebietsbezogenen, integrierten Entwicklungskonzeptes, das den verschiedenen Kriterien des Wettbewerbs entspricht. Mindestkriterien sind z.B. die Erarbeitung einer Entwicklungsstrategie für die Region, aufbauend auf einer Stärken-Schwächen-Analyse sowie übergeordneten Planungen und ähnlich partizipativ erarbeiteten Konzepten. Qualitative Projektmerkmale sind z. B Pilotcharakter, Innovationsgehalt und Grad der Nachhaltigkeit. Ebenso müssen Aussagen zum Finanzierungsmanagement einschl. der geplanten Kofinanzierung entwickelt und beschrieben sein.
4.3 Darstellung der gebietsübergreifenden und
transnationalen
       Zusammenarbeit
Die Bewerbung muss deutlich machen, wie die LAG die gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit gewährleisten will. Die transnationale Zusammenarbeit kann z.B. dadurch erreicht werden, LEADER-Regionen im Ausland als Partnerregionen zu gewinnen.
Die EU legt im Rahmen der LEADER-Förderung großen Wert auf die Erschließung regionaler Wertschöpfungsketten. In diesem Zusammenhang wird darüber nachgedacht, die Entwicklung von Holzclustern, des Energieclusters und des Nahrungsmittelclusters voranzutreiben.
5. Finanzierung
der LEADER - Aktivitäten
Die Finanzierung der Bewerbung übernimmt der Kreis Steinfurt. Die Finanzierung des Overheads Kreis Steinfurt erfolgt über die Kreisumlage. Die Beteiligung an der Administration (LAG) ist wie folgt geregelt:
- verschiedenen Ansätze zur Projektfinanzierung z.B. durch Private oder Sponsoren wie Kreditinstitute
- Kommunen im Umlageverfahren (Mitgliedsbeitrag jährlich angedacht):
  0,05 €/EW [bei 27.000 EW ca. 1.350 € x 7 = 9.450 €] + einmaliger Kommunaler Kostenbeitrag 0,20 €/EW [bei 27.000 EW ca. 5.400 €]).
Erwartet werden 60.000 € von den beteiligten Kommunen (davon Kreis 30.000 €). Die Qualifizierung wird mit 50 % der entstehenden Kosten gefördert – Startgeld also 120.000 €.
6. Derzeitiger
Stand der Initiative
Die Bewerbung als Leader Region wird derzeit vom Kreis Steinfurt in Verbindung mit dem Gutachterbüro „planinvent Münster“ vorbereitet. Die Stadt Rheine hat dem Gutachterbüro die notwendigen erbetenen statistischen Daten zur Verfügung gestellt. Der Antrag muss Ende September beim Land eingegangen sein. Bisher ist noch nicht herausgearbeitet, wie verschiedene Voraussetzungen, wie z.B. die transnationale Zusammenarbeit gegründet und nachhaltig gepflegt werden soll.
Die Gründung der Lokalen Arbeitsgruppe ist erfolgt. Beschlüsse über die Organisations- und Entwicklungsstrukturen wurden bisher nicht gefasst.
7.
Grundsätzliche Anmerkungen zu EU-Strukturfonds
Die EU-Strukturfonds sind ausdifferenziert und beschränken sich auch für die Förderung im ländlichen Raum nicht nur auf das LEADER-Nachfolgeprogramm. Maßgebend sind die Fördermöglichkeiten, die sich aus dem Gesamt-ELER-Verordnung ergeben. Insoweit ist es nicht richtig, dass Landwirte aus Rheine ohne Beteiligung an LEADER keine Anträge mehr auf EU-Fördermittel stellen können.
Die Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes in einer der nächsten Ratssitzungen von einem Experten/einer Expertin zum Thema EU-Strukturfonds eine Übersicht geben zu lassen und damit mehr Klarheit in die EU-Förderkulissen zu bringen
8. Beteiligung der Stadt Rheine
Die Diskussion zum LEADER-Wettbewerb wurde in einem Termin beim Kreis Steinfurt im Januar 2007 eröffnet. Beteiligt waren die Bürgermeister oder benannte Vertreter aus den jeweiligen Verwaltungen. Für die Stadt Rheine hat Herr Strauch an der Informationsveranstaltung teilgenommen.
Auf der Basis der zur Verfügung gestellten Informationen hat die Verwaltung vor dem Hintergrund von Ertrag und Aufwand hat die Verwaltung bislang keinen Vorschlag zur Beteiligung gemacht, nachdem auch die Bürgermeisterin den Sachverhalt u. a. mit dem Landrat erörtert hat.
Nunmehr
liegt jedoch der Antrag der CDU-Fraktion vor, der intendiert, dass die Stadt
Rheine sich an der LEADER-Bewerbung beteiligen soll.
Die
Verwaltung ist bisher davon ausgegangen, angesichts der Haushalts- und Personalsituation
der Politik (noch) keinen Beteiligungsvorschlag zu machen, da der Rat auch die
Priorisierung innerhalb des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes
der Stadt noch nicht vorgenommen hat (hier insbesondere Leitprojekt 3: Regionale Zusammenarbeit in Wirtschaft, Tourismus, Konversion). Ferner
ist festzuhalten, dass Beteiligung an LEADER nur die Randbereiche der Stadt
abdeckt. Die Kernstadt profitiert davon nicht.
Da es aber offensichtlich bereits zum jetzigen Zeitpunkt politischer Wille ist, innerhalb der regionalen Vernetzung eine Beteiligung an der LEADER-Bewerbung anzustreben, schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt vor, den oben formulierten Beschluss zu fassen.
Anlagen:
Anlage 1:Â Â Â Â Schreiben der CDU-Fraktion vom 5. Juni 2007