Grundüberholung der Tennisplätze
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem TC Grün-Weiß Mesum e. V.
eine Zuwendung in Höhe von maximal 11.200 € zur Grundüberholung seiner
Tennisplätze zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Der Verein hat fristgerecht den als Anlage
beigefügten Förderantrag einschließlich zweier vergleichbarer Kostenvorschläge
eingereicht.
§ Der Antrag entspricht den allgemeinen
Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der
Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die
Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche Stellungnahme
durch die Technischen Betriebe ist erfolgt: Die eingereichten
Vergleichsangebote sowie die Notwendigkeit der Maßnahme wurden positiv
beurteilt.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Sanierung) der
Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:
niedrigstes Angebot 22.471
€ (Brutto)
mögl. unerwartete Kosten / Eigenleistung 2.529 €
Gesamtkosten 25.000
€
Fördersatz = 44,8
% (da Jugendquote 23,2 %) 11.200 €
Niedrigere
Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§ Der Verein hat eine 50%-ige Förderung beantragt. Der
in der Vorlage dargestellte mögliche maximale Zuwendungsbetrag wurde
besprochen. Die Differenz ist durch Eigenmittel des Vereins gedeckt.
§ Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022
veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden
Rechtskraft des Haushalts gewährt.
Anlage: Antrag GW Mesum Grundüberholung Tennisplätze