Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Richtlinien
zur Förderung der Spielgruppen werden gemäß der in Anlage 2 genannten
Änderungen angepasst.
Begründung:
Die derzeitige
Spielgruppenrichtlinie ist seit August 2017 in Kraft. Bei der Finanzierung der
Spielgruppen gilt nach Richtlinie, dass eine durchschnittliche Belegung der
Gruppen mit 9 Kindern aus Rheine erforderlich ist, damit bei der
Verwendungsnachweisprüfung keine Abschläge zurückgefordert werden müssen (vgl.
Anlage 1).
In den ersten Jahren war
diese Förderung für alle Träger auskömmlich. Es setzte jedoch bald der Trend
ein, dass das Spielgruppenangebot von den Eltern nicht mehr so stark
nachgefragt wurde, da die Betreuung in den Kitas und in der Kindertagespflege
offensichtlich für viele Eltern attraktiver ist.
Während der JFD und der
TV Jahn Rheine ihre Spielgruppen füllen können, weil sie als Kita-Träger den
Eltern die Aussicht auf einen späteren Kitaplatz geben können, sinkt die
Nachfrage bei der FBS erheblich.
Die FBS hat nun
Schwierigkeiten, die Spielgruppen starten zu lassen, da sie das finanzielle
Risiko hat, bei Unterschreitung der Mindestbelegung von 9 Kindern anteilig die
Zuschüsse zurückzahlen zu müssen. Die Kosten für den Spielgruppenträger ändern
sich jedoch nicht, wenn z.B. nur 6 statt der anvisierten 9 Kinder die
Spielgruppe besuchen.
Vor dem Hintergrund,
dass momentan intensive Gespräche mit den Spielgruppenträgern geführt werden,
um zur Erfüllung des Betreuungsanspruches für die U3-Kinder weitere
Spielgruppenplätze zu schaffen, ist die Mindestbelegung mit 9 Kindern
kontraproduktiv.
Coronabedingt wird diese Regelung bereits für die
ausstehenden Verwendungsnachweise 2020/21 und 2021/22 angewandt.
Ebenfalls verändert hat sich mit dem Starke-Familien-Gesetz der Eigenanteil im Rahmen des BuT. Bereits zum 01.08.2019 hat sich dieser von 10 Euro auf 15 Euro erhöht.
Es wird vorgeschlagen, die Spielgruppenrichtlinie entsprechend anzupassen (vgl. Anlage 2).
Die für die
Finanzierung der Spielgruppen erforderlichen Mittel sind bereits im
Haushaltsplan 2022 veranschlagt.
Anlagen:
Anlage 1: Auszug aus der derzeitigen Spielgruppenrichtlinie
Anlage 2: geplante Änderungen in der Spielgruppenrichtlinie