Betreff
Anpassung der Richtlinie zur Förderung der Spielgruppen
Vorlage
071/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen werden gemäß der in Anlage 2 genannten Änderungen angepasst.

 


Begründung:

 

Die derzeitige Spielgruppenrichtlinie ist seit August 2017 in Kraft. Bei der Finanzierung der Spielgruppen gilt nach Richtlinie, dass eine durchschnittliche Belegung der Gruppen mit 9 Kindern aus Rheine erforderlich ist, damit bei der Verwendungsnachweisprüfung keine Abschläge zurückgefordert werden müssen (vgl. Anlage 1).

 

In den ersten Jahren war diese Förderung für alle Träger auskömmlich. Es setzte jedoch bald der Trend ein, dass das Spielgruppenangebot von den Eltern nicht mehr so stark nachgefragt wurde, da die Betreuung in den Kitas und in der Kindertagespflege offensichtlich für viele Eltern attraktiver ist.

 

Während der JFD und der TV Jahn Rheine ihre Spielgruppen füllen können, weil sie als Kita-Träger den Eltern die Aussicht auf einen späteren Kitaplatz geben können, sinkt die Nachfrage bei der FBS erheblich.

 

Die FBS hat nun Schwierigkeiten, die Spielgruppen starten zu lassen, da sie das finanzielle Risiko hat, bei Unterschreitung der Mindestbelegung von 9 Kindern anteilig die Zuschüsse zurückzahlen zu müssen. Die Kosten für den Spielgruppenträger ändern sich jedoch nicht, wenn z.B. nur 6 statt der anvisierten 9 Kinder die Spielgruppe besuchen.

 

Vor dem Hintergrund, dass momentan intensive Gespräche mit den Spielgruppenträgern geführt werden, um zur Erfüllung des Betreuungsanspruches für die U3-Kinder weitere Spielgruppenplätze zu schaffen, ist die Mindestbelegung mit 9 Kindern kontraproduktiv.

 

Coronabedingt wird diese Regelung bereits für die ausstehenden Verwendungsnachweise 2020/21 und 2021/22 angewandt.

 

Ebenfalls verändert hat sich mit dem Starke-Familien-Gesetz der Eigenanteil im Rahmen des BuT. Bereits zum 01.08.2019 hat sich dieser von 10 Euro auf 15 Euro erhöht.

 

Es wird vorgeschlagen, die Spielgruppenrichtlinie entsprechend anzupassen (vgl. Anlage 2).

 

Die für die Finanzierung der Spielgruppen erforderlichen Mittel sind bereits im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Auszug aus der derzeitigen Spielgruppenrichtlinie

Anlage 2: geplante Änderungen in der Spielgruppenrichtlinie