Betreff
Bedarfsfeststellung nach dem Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2022/2023
Vorlage
090/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2022/2023 zu.

 

  1. Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2022/23 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.

 

4.      Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege (300 Plätze für U3-Kinder und 10 Plätze für Ü3 Kinder), die von 84 Kindertagespflegepersonen angeboten werden, zu.

 

5.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass U3-Plätze, die im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen sind.

 


Begründung:

 

Die Feststellung des Betreuungsbedarfes für das kommende Kitajahr 2022/23 wurde auf Grundlage der elektronischen Anmeldesoftware STEP (Steinfurt Elternportal) durchgeführt.  Auf der vom Kreis Steinfurt angebotenen Plattform STEP konnten die Eltern ihre Anmeldungen samt Priorisierungswünschen abgeben. Nach Abschluss der Anmeldephase Mitte November 2021 haben die 48 Kindertageseinrichtungen in Rheine die ihnen vorliegenden Anmeldungen mit den Aufnahmekriterien abgeglichen und unter Berücksichtigung der Elternprioritäten eine Vorauswahl getroffen.

 

Nach der Vorauswahl durch die Kitas hat das Jugendamt mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine zur Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2022/2023 Budgetgespräche geführt. Ziel dieser Gespräche war, unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglichst viele Elternwünsche zu berücksichtigen. Dieses ist in sehr vielen, aber nicht in allen Fällen gelungen. Zum anvisierten Stichtag 8. Februar 2022 haben rund 800 Kinder von den Kindertageseinrichtungen ein Platzangebot erhalten.

 

Die 68 Ü3-Kinder und 148 U3-Kinder, denen am 8. Februar 2022 kein Platzangebot in einer ihrer Wunschkitas gemacht werden konnte, haben vom Jugendamt Hinweise auf weitere Betreuungsmöglichkeiten erhalten.

 

In zahlreichen Fällen ist es zwischenzeitlich auch gelungen, diese Kinder auf die noch vorhandenen freien Plätze zu vermitteln, wenn zum Beispiel die angebotenen Plätze nicht angenommen werden. Viele Kinder konnten auch im nach hinein noch an die beiden neuen Kitas von educcare vermittelt werden, auch wenn diese wegen der Bauverzögerungen nicht zu August 2022 den Betrieb aufnehmen können. Diese nachgelagerten Vermittlungen sind ein sehr dynamischer Prozess. Auch musste in einigen Fällen der Betreuungsumfang dem zwischenzeitlich geänderten Bedarf angepasst werden. Alle bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung vorliegenden Änderungen sind in dem beiliegenden Budgetvorschlag eingearbeitet. Evtl. wird in der Sitzung noch die eine andere notwendige Anpassung mündlich berichtet.

 

Neben dem Ziel, möglichst umfangreich den Betreuungsbedarfen der Eltern entgegenzukommen, achtet das Jugendamt darauf, möglichst eine gleichmäßige Auslastung der Kitas in Rheine zu erreichen. Da in einigen Stadtteilen die Nachfrage das Angebot übersteigt, kann nicht immer auf eine Überbelegung einer Kita verzichtet werden, auch wenn in benachbarten Stadtteilen Reserven vorhanden sind. Andere Gründe für eine Überbelegung einzelner Kindertageseinrichtungen sind in der jeweiligen Altersstruktur zu suchen. Wenn nur wenige Kinder die Kindertageseinrichtung Richtung Grundschule verlassen, gleichzeitig aber wegen einer Zweckbindung U3-Kinder aufgenommen werden müssen, führt das zu einer Überbelegung. Auch die Aufnahme von Geschwisterkindern führt in Einzelfällen zu Überbelegungen.

 

So lässt es sich nicht immer vermeiden, dass eine Kita überbelegt ist, die benachbarte Kita aber noch über freie Plätze verfügt. Die Überbelegung der Einrichtungen im Bereich der Ü3-Kinder hat sich wie folgt entwickelt:

 

 

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

2022/23

Kitas mit Überbelegung

30

33

30

29

30

davon maximale Überbelegung

10

20

13

18

9

Plätze durch Überbelegung

95

93

86

102

82

 

Eine besondere Schwierigkeit in diesem Jahr ist, die Bauverzögerung bei den beiden neuen Kitas „educcare Neuenkirchener Str.“ und „educcare Am Feldrain“ zu kompensieren. Beide eröffnen nicht zum 01.08.2022, sondern voraussichtlich erst zum 01.11.2022. Für diese 3 Monate muss zumindest für die Ü3-Kinder in der Eschendorfer Aue eine Zwischenlösung gefunden werden. Dazu soll in der ehemaligen Overberg-Hauptschule eine Übergangsgruppe nur für Ü3-Kinder eingerichtet werden. Die Betreuung kann in den Räumlichkeiten erfolgen, die zum Sommer 2022 von der zurzeit dort ansässigen Paul-Gerhard-Grundschule freigemacht werden. Im Gebäude sind kaum Anpassungen notwendig, nur der Außenbereich muss noch kitagerecht gestaltet werden. Die Verwaltung wird versuchen, mit möglichst geringem finanziellen Aufwand eine Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt zu erhalten (vgl. Vorlage 083/22).

 

Während es bei den Ü3-Kindern voraussichtlich gelingen wird, allen Kindern zumindest in zumutbarer Entfernung einen Betreuungsplatz anzubieten, werden nicht alle U3-Kinder einen Betreuungsplatz in einer Kita erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt erhalten 72 zweijährige Kinder und 76 einjährige Kinder keinen Kitaplatz.

 

 

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

2022/23

Absagen für U3-Kinder

149

113

120

150

148

 

Auch wenn 148 Eltern für ihre U3-Kinder keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bekommen, kann für diese Personengruppe der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung alternativ durch ein Angebot in der Kindertagespflege abgedeckt werden. Das Jugendamt hat die betroffenen Eltern schon auf diese alternative Betreuungsform hingewiesen.

 

Die Absicherung des Rechtsanspruches ist allerdings nur eine Momentaufnahme. Mit der nächsten Kindergartenbedarfsplanung wird es weitere Lösungsansätze geben müssen.

 

Neben den Kindern, die keine Zusage in einer Kita erhalten, melden viele Eltern ihre Kinder direkt bei der Kindertagespflege an. Insgesamt kalkuliert die Jugendhilfeplanung mit 300 Betreuungsplätzen für U3-Kinder in der Kindertagespflege. Hinzukommen 10 Betreuungsplätze für Ü3-Kinder in der Kindertagespflege, die aus unterschiedlichen Gründen noch keine Kita besuchen. Die Betreuung in der Kindertagespflege wird derzeit von 84 Kindertagespflegepersonen wahrgenommen (vgl. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages).

 

 

Entwicklung der Platzzahlen und der wöchentlichen Betreuungsumfänge
im Vergleich der letzten Kindergartenjahre                                                       

 

 

 

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

2022/23

U3

25 Std.

82

86

77

120

123

 

35 Std.

310

370

403

354

391

 

45 Std.

166

191

200

190

223

 

Summe

558

647

680

664

737

 

 

 

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

2022/23

Ü3

25 Std.

253

241

189

209

194

 

35 Std.

994

1016

1019

1048

1019

 

45 Std.

906

967

1055

1075

1178

 

Summe

2153

2224

2263

2332

2391

 

Um die Entwicklung bei den gebuchten Betreuungsumfängen besser betrachten zu können, werden sie nachfolgend prozentual dargestellt.

 

 

 

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

2022/23

U3

25 Std.

14,7 %

13,3 %

11,3 %

18,1 %

16,7 %

 

35 Std.

55,6 %

57,2 %

59,3 %

53,3 %

53,0 %

 

45 Std.

29,7 %

29,5 %

29,4 %

28,6 %

30,3 %

 

Summe

100 %

100 %

100 %

100 %

100 %

 

 

 

 

 

 

 

Ü3

25 Std.

11,7 %

10,8 %

8,4 %

9,0 %

8,1 %

 

35 Std.

46,2 %

45,7 %

45,0 %

44,9 %

42,6 %

 

45 Std.

42,1 %

43,5 %

46,6 %

46,1 %

49,3 %

 

Summe

100 %

100 %

100 %

100 %

100 %

 

Die Nachfrage der 45.-Std.-Verträge ist sowohl im U3- wie auch im Ü3-Bereich leicht angestiegen. Während im U3-Bereich der Schwerpunkt des Betreuungsumfanges jedoch weiterhin bei 35 Std. liegt, ist im Ü3-Bereich dieser bei einem Betreuungsumfang von 45 Std. zu verzeichnen.

 

 

Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen

 

Zur Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.

 

Mit dieser Auflistung wird der aktuelle Planungsstand wiedergegeben. Aufgrund dieses Planungsstandes erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen monatliche Abschlagszahlungen. Dieser Planungsstand wird jedoch durch unterjährige Änderungen (Zuzüge, Wegzüge, Betreuungsumfang) in der Ist-Abwicklung nie eins zu eins umgesetzt. Jede unterjährige Anpassung hat finanzielle Auswirkungen, da die tatsächliche Belegung einer Kindertageseinrichtung die Grundlage für die spätere Endabrechnung bildet.

 

Das Landesjugendamt hat die örtlichen Jugendämter darauf hingewiesen, dass der Budgetbeschluss für die unterjährigen Änderungen eine Ermächtigungsgrundlage ausweisen sollte. Die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages beruht auf dieser Vorgabe.

 

 

Mit Zweckbindung versehene U3-Plätze sind vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen

 

In den vergangenen Jahren wurde der Ausbau der U3-Plätze mit Investitionsmitteln des Bundes und des Landes gefördert. Die ausschließlich auf den U3-Ausbau gerichteten Programme sind inzwischen soweit abgeschlossen und die Plätze entsprechend geschaffen. Um den Jugendämtern und Trägern mehr Flexibilität in der Belegungsstruktur von U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, sollen diese Plätze künftig im Einzelfall auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Dies ist im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung zu entscheiden und unterliegt damit der Steuerungs- und weiteren Planungsverantwortung der örtlichen Jugendämter.

 

Diese Flexibilität wurde mit dem neuen § 55 Abs. II in das KiBiz aufgenommen. Voraussetzung ist allerdings, dass im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung jährlich neu entschieden wird, dass sie grundsätzlich vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden (vgl. Ziffer 5 des Beschlussvorschlages).

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr

2022/23 betragen insgesamt                                                             34.719.920 €.

 

Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von                              3.030.280 €

verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von                     31.689.640 €

die im Haushalts-/ Finanzplan berücksichtigt wurden.

 

Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:

 

Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                                        10,3 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger                                7,8 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen                                             3,4 %

 

Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder

teilweise von der Stadt Rheine übernommen.
Für das Kindergartenjahr 2022/23 werden sie mit                                         2.168.060 €

kalkuliert und sind im Haushalts-/ Finanzplan veranschlagt.

 

Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse

erhält die Kommune Landeszuschüsse. Für das Kindergartenjahr

2022/23 wird mit                                                                                          17.541.140 €

kalkuliert.

 

Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben. Hier wurden im

Rahmen der Haushaltsplanung                                                                       2.200.000 €

veranschlagt.

 

 


Anlage:

 

Verteilung der Betreuungsplätze auf die Kindertageseinrichtungen