Betreff
Umwandlung der Bodelschwinghschule in eine Offene Ganztagsgrundschule
Vorlage
284/07
Aktenzeichen
II-1-40-ree
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt in Ergänzung seines Beschlusses vom 8. Mai 2007, ab dem Schuljahr 2007/2008 die Bodelschwinghschule auch vor dem Hintergrund der zurzeit nicht gesicherten investiven Fördermittel in eine offene Ganztagsgrundschule umzuwandeln.


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 08.05.07 auf Empfehlung des Schulausschusses vorbehaltlich einer Förderung der einmaligen und laufenden Kosten beschlossen, ab dem Schuljahr 2007/08 die Bodelschwinghschule in eine offene Ganztagsgrundschule umzuwandeln und den Eigenanteil zu finanzieren.

 

Da die Entscheidung über die Landesförderung für investive Maßnahmen wider Erwarten erst im August 2007 getroffen und ein Förderbescheid frühestens für September 2007 erwartet wird, muss der Rat kurzfristig entscheiden, ob die Bodelschwinghschule zum Schuljahresbeginn 2007/08 (01.08.07) in eine offene Ganztagsgrundschule umgewandelt werden soll. Wird sie zum Schuljahresbeginn nicht in eine offene Ganztagsgrundschule umgewandelt, ist die Fördervoraussetzung des Landes für Investitionen und Ausstattungen nicht erfüllt, weil der 01.08.07 der letzte Termin für eine Umwandlung in eine offene Ganztagsgrundschule ist.

 

Der Ministerialrat im Ministerium für Schule und Weiterbildung, Herr Dr. Reichel, hat in der Sit­zung der Schulverwaltungsamtsleiter im Städte- und Gemeindebund am 04.06.07 in Herzogenrath mitgeteilt, dass alle Förderanträge für investive Maßnahmen offener Ganztagsgrundschulen, die zum Stichtag 30.04.07 gestellt worden sind, nur mit einem Teilbetrag oder gar nicht gefördert werden können.

 

Förderanträge in einer Gesamtsumme von 61 Mio. € stehen Restmitteln des Bundesprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ in einer Höhe von 8 Mio. € gegenüber. Die Restmittel erhöhen sich, falls einige Städte und Gemeinden bewilligte Mittel bei der Bezirksregierung nicht abrufen können, weil sie Maßnahmen ganz oder teilweise nicht durchgeführt oder weniger als veranschlagt ausgegeben haben.

 

Lt. Auskunft von Dr. Reichel wird erst im August 2007 entschieden, für welche offenen Ganztagsgrundschulen noch eine Förderung erfolgt.

 

Seitens der Stadt Rheine ist in erster Linie der Förderantrag für den Er­weiterungsbau der Bodelschwinghschule betroffen, dessen Bau- und Ein­richtungskosten mit 775.000 € veranschlagt und für die eine Landesför­derung von 230.000 € beantragt worden ist.

 

Der Förderbescheid der Bezirksregierung für die laufenden Kosten liegt der Stadt Rheine seit dem 12.06.07 vor. Über den Förderantrag für investive Mittel entscheidet das Land – wie bereits erwähnt – erst im August 2007.

 

Für die Bodelschwinghschule bedeutet dies, dass seitens der Stadt Rheine sofort entschieden werden muss, ob ohne gesicherte investive Förderung für einen späteren Erweiterungsbau an der Bodelschwinghschule der Ganztagsbetrieb nach den Sommerferien 2007 (ab 06.08.07) als Über­gangslösung im Bürgerhof Schotthock aufgenommen werden soll.

 

Wird der Ganztagsbetrieb der Bodelschwinghschule im Bürgerhof Schott­hock zum Schuljahresbeginn 2007/08 aufgenommen und kann die Finan­zierung des Erweiterungsbaus der Bodelschwinghschule wegen zu geringer oder ausbleibender Landesförderung nicht sichergestellt werden, müsste der Ganztagsbetrieb zum Schuljahresende 2007/08 eingestellt werden, weil eine offene Ganztagsgrundschule im Bürgerhof Schotthock nur eine Übergangslösung ist.

 

Gegen eine dauernde Unterbringung der offenen Ganztagsgrundschule im Bürgerhof Schotthock spricht die Raumkapazität des Bürgerhofs. Da der große Saal nicht immer für schulische Nutzung zur Verfügung steht, muss der Ganztagsbetrieb vorwiegend in  zwei Grup­penräumen stattfinden. Deren Raumgrößen reichen insgesamt für maxi­mal 30 Kinder aus. Es werden aber ab dem Schuljahr 2008/09 50 Plätze benötigt.

 

Vor dem Hintergrund der unsicheren Finanzierung eines Erweiterungsbaus muss sofort entschieden werden, ob mit dem Betreiberverein des Bürgerhofs ein Vertrag für ein Jahr über die Anmietung von Räumen für ein Ganztagsangebot der Bodelschwinghschule und mit dem Jugend- und Familiendienst ein Vertrag über die Betreuung  geschlossen werden soll. Der Jugend- und Familiendienst geht aufgrund der bisher mit der Stadt geführten Gespräche fest davon aus, dass er ab dem 01.08.07 Personal für die OGS-Betreuung in der Bodelschwinghschule stellen muss.

 

Fazit:

Nur indem der Rat in seiner heutigen Sitzung auf den Vorbehalt einer Landesförderung bei den investiven Mitteln verzichtet, kann die Bodelschwinghschule zum 01.08.07 in eine offene Ganztagsschule umgewandelt und die Planung für den Erweiterungsbau vorangetrieben werden.