Betreff
Vertretung junger Menschen im Jugendhilfeausschuss
Vorlage
097/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass zwei Jugendliche des Jugendteams, als ständige Interessensvertreter(innen),  im Jugendhilfeausschuss beratend vertreten sein sollen.

2.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung in Kooperation mit dem Jugendteam zwei Personen zu benennen.

 


Begründung:

 

Aufgrund der von den beteiligten Kindern und Jugendlichen formulierten Ziele des Kinder- Jugendförderplanes sollen zwei Jugendliche des Jugendteams, das bei der Entwicklung und für die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes gebildet wurde, als Interessensvertreter(innen) dieser Zielgruppe, im Jugendhilfeausschuss ständig vertreten sein.

 

Im Kinder- und Jugendförderplan auf der Seite 52 „Leitziele der Jugendlichen“ heißt es:

 

 „Ich fände es gut, wenn man auch als Jugendlicher in Entscheidungen eingebunden wird. ich finde, es sollte viel mehr Möglichkeiten geben seine Meinung zu äußern und an etwas mitzuarbeiten „

 

Auf Seite 57, Punkt 4.2 zum Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen sind die folgenden Ziele der Kinder und Jugendlichen abgebildet:

 

1.      Es werden jugendgerechte Projekte entwickelt, in denen Jugendliche mit Kommunalpolitiker(innen)n in Kontakt treten und sich austauschen können.

 

2.      Ein Jugendteam stellt sicher, dass die Blickwinkel von Kindern und Jugendlichen die gesamte Kinder- und Jugendarbeit prägen. Sie beraten und unterstützen die Hauptamtlichen kontinuierlich in ihrer Arbeit.

 

In Anbetracht dieser Wünsche und der konkreten Äußerungen der Kinder und Jugendlichen ist der o. g. Beschluss eine gute Umsetzung zum Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen.

 

Bereits in vorherigen Sitzungen sowie in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses gab es Anfragen und Diskussionen zu Möglichkeiten für eine direkte Vertretung von Jugendlichen im Jugendhilfeausschuss.

 

Die Verwaltung hat die rechtlichen Grundlagen geprüft, demnach gilt nach § 58 (3) GO NRW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren:

 

„Zu Mitgliedern der Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden. Zur Übernahme der Tätigkeit als sachkundiger Bürger ist niemand verpflichtet. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt. Sie gelten auch insoweit als beschlussfähig, solange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist.

 

Die Ausschüsse können Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.“

 

Eine Altersbegrenzung ist nicht vorgesehen.

 

Eine Vertretung der Stadtschülervertretung als beratendes Mitglied im Schulausschuss aufzunehmen soll in der nächsten Schulausschusssitzung vorgenommen werden.

 

Dementsprechend bittet die Verwaltung dem Beschlussvorschlag in beiden Punkten zuzustimmen.