Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass zwei
Jugendliche des Jugendteams, als ständige Interessensvertreter(innen), im Jugendhilfeausschuss beratend vertreten
sein sollen.
2.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung
in Kooperation mit dem Jugendteam zwei Personen zu benennen.
Begründung:
Aufgrund der von
den beteiligten Kindern und Jugendlichen formulierten Ziele des Kinder-
Jugendförderplanes sollen zwei Jugendliche des Jugendteams, das bei der
Entwicklung und für die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes gebildet wurde,
als Interessensvertreter(innen) dieser Zielgruppe, im Jugendhilfeausschuss
ständig vertreten sein.
Im Kinder- und
Jugendförderplan auf der Seite 52 „Leitziele der Jugendlichen“ heißt es:
„Ich
fände es gut, wenn man auch als Jugendlicher in Entscheidungen eingebunden
wird. ich finde, es sollte viel mehr Möglichkeiten geben seine Meinung zu
äußern und an etwas mitzuarbeiten „
Auf Seite 57,
Punkt 4.2 zum Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen sind die
folgenden Ziele der Kinder und Jugendlichen abgebildet:
1. Es
werden jugendgerechte Projekte entwickelt, in denen Jugendliche mit
Kommunalpolitiker(innen)n in Kontakt treten und sich austauschen können.
2.
Ein Jugendteam stellt sicher, dass die
Blickwinkel von Kindern und Jugendlichen die gesamte Kinder- und Jugendarbeit
prägen. Sie beraten und unterstützen die Hauptamtlichen kontinuierlich in ihrer
Arbeit.
In Anbetracht
dieser Wünsche und der konkreten Äußerungen der Kinder und Jugendlichen ist der
o. g. Beschluss eine gute Umsetzung zum Thema Partizipation von Kindern und
Jugendlichen.
Bereits in
vorherigen Sitzungen sowie in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses
gab es Anfragen und Diskussionen zu Möglichkeiten für eine direkte Vertretung
von Jugendlichen im Jugendhilfeausschuss.
Die Verwaltung hat
die rechtlichen Grundlagen geprüft, demnach gilt nach § 58 (3) GO NRW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für die
Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren:
„Zu Mitgliedern
der Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, können neben Ratsmitgliedern
auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden. Zur
Übernahme der Tätigkeit als sachkundiger Bürger ist niemand verpflichtet. Die
Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen
Ausschüssen nicht erreichen. Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn die
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger
übersteigt. Sie gelten auch insoweit als beschlussfähig, solange ihre Beschlussunfähigkeit
nicht festgestellt ist.
Die Ausschüsse können Vertreter derjenigen
Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und
Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.“
Eine
Altersbegrenzung ist nicht vorgesehen.
Eine Vertretung
der Stadtschülervertretung als beratendes Mitglied im Schulausschuss
aufzunehmen soll in der nächsten Schulausschusssitzung vorgenommen werden.
Dementsprechend
bittet die Verwaltung dem Beschlussvorschlag in beiden Punkten zuzustimmen.