Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschlussvorschlag des Antragstellers
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung mit
folgenden Punkten:
1.
Eine
Machbarkeitsstudie für eine kombinierte Marina – Wasseranlegehäuser (Wohnhäuser
bzw. Ferienhäuser mit Bootsanleger und teilwasserüberbaute Häuser) –
Wohnmobilstellplatz-Fläche am Dortmund-Ems-Kanal in Auftrag zu geben.
2.
Die
Fördermöglichkeiten einer solchen Machbarkeitsstudie sowie der späteren Marina,
etc. zu prüfen.
Beschlussempfehlung der Verwaltung
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung:
1.
Die
Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine kombinierte Marina –
Wasseranlegehäuser (Wohnhäuser bzw. Ferienhäuser mit Bootsanleger und
teilwasserüberbaute Häuser) – Wohnmobilstellplatz-Fläche am Dortmund-Ems-Kanal
als Sonderprojekt für 2023 in die Arbeitsplanung der Stadtplanung aufzunehmen.
2.
Die
Grundlagen und Erfordernisse für eine solche Machbarkeitsstudie und ihre
Förderfähigkeit zu ermitteln, aufzuarbeiten, ein externes Fachbüro mit der
Erstellung zu beauftragen, das Büro bei seiner Erarbeitung zu betreuen und in
diesem Zusammenhang Fördermöglichkeiten für eine Planung und Umsetzung zu
ermitteln.
Begründung:
Begründung des Antragstellers:
siehe
Antragsschreiben vom 25.01.2022 (Anlage
1)
Begründung der Verwaltung:
A. Hintergründe und Vorgeschichte
Wie in der
Begründung der Antragsteller angesprochen, ist die Fragestellung einer
touristischen Nutzung von Flächen im Bereich des Dortmund-Ems-Kanals in Rheine
schon in der Vergangenheit thematisiert und erörtert worden.
Bereits in den
Jahren 2006 bis 2010 gab es – u. a. auf Grundlage von Anträgen aus den
Stadtteilbeiräten Rodde und Altenrheine – Untersuchungen zu möglichen
Standorten und daraus resultierenden Anforderungen für einen
„Wasserwanderrastplatz“ mit touristischer Schwerpunktsetzung am Kanal, der eine
Anlegestelle für Sportboote und zugeordnete Entsorgungseinrichtungen,
Möblierungen und ggf. auch Wohnmobilstellplätze beinhalten sollte.
Potentielle
Standorte (Schleuse Rodde, Spülfeld Rodde, Kanalhafen Rodde, Schleuse
Altenrheine und die an der Ems gelegenen Amisia-Flächen) wurden untersucht und
bewertet (Übersichtsplan Anlage 2).
Im Ergebnis wurde
eine weitere Betrachtung des Standortes „Schleuse Altenrheine“ vorgeschlagen,
für den in 2009 durch ein externes Fachbüro (Deutsche Marina Consult, Prof.
Haass) eine Machbarkeitsstudie erstellt wurde. Das Büro kam zu dem Ergebnis,
dass eine solche Entwicklung am Standort zwar planerisch und technisch machbar
sei, aber Fragen einer wirtschaftlichen Umsetzbarkeit und des Fehlens eines
wassertouristischen Marktes in der Region entgegenstehen. Die Ergebnisse wurden
zur Kenntnis genommen, es wurde festgestellt,
dass „aufgrund der städtischen Haushaltslage zum gegenwärtigen Zeitpunkt
hinsichtlich der finanziellen Realisierung nicht die Stadt Rheine sondern nur
ein privater Investor infrage“ kommt (Vorlage 097/10, StewA 24.02.2010).
B. Aufgabenstellung
aufgrund des Antrags
Der nun vorliegende
Antrag verfolgt eine ähnliche Zielsetzung, die – analog zum genannten
Best-Practice-Beispiel „Wasserstadt Aden“ - weitergehende Nutzungsüberlegungen
insbesondere hinsichtlich möglicher Wohn- bzw. Ferienhausnutzungen beinhaltet.
Dabei soll der Anstoß mutmaßlich durch die Stadt Rheine erfolgen, in wie weit
und an welchem Punkt privates Invest eingebunden werden soll, bleibt zunächst
offen (Anmerkungen: Bei einer „Marina“ = Sportboothafen handelt es sich im
Gegensatz zu dem bisher untersuchten „Wasserwanderrastplatz“ i. d. R. um eine auch gewinnorientierte
Nutzung. Im Falle der „Wasserstadt Aden“ wurde das Projekt gemeinsam über viele
Jahre von der Stadt Bergkamen und der DSK (Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG) entwickelt, also quasi
ein PPP-Projekt, mit nun folgender Vermarktung u. a. von Wohn- und
Gewerbeflächen.).
Sowohl bezüglich
der Fragen einer Förderfähigkeit von Untersuchungen, Planungen und Umsetzungen
als auch bezüglich einer Standortsuche müsste entsprechend auf Grundlage einer
Aufarbeitung der damaligen Untersuchungen im Abgleich mit der heutigen
Bedingungen (Ermittlung von touristischen Zielsetzungen für Rheine und die
Region, aktuellen Fördermöglichkeiten und Rahmenbedingungen bzw. Auswirkungen
des derzeitigen Kanalumbaus) ein Aufgabenprofil erarbeitet werden, dass die
Beauftragung eines hierfür spezialisierten Fachbüros ermöglicht. Zumindest die
Fragestellung einer Förderfähigkeit für eine solche Machbarkeitsstudie müsste
im Vorfeld durch die Verwaltung geklärt werden, die Leistungen müssten dann
formuliert, ausgeschrieben, betreut, geprüft und für eine Entscheidungsfindung
aufgearbeitet werden.
Da die zugrunde
liegenden Fragestellungen verschiedene Fachbereiche umfassen – neben der
Stadtplanung wären zumindest weitere Planungsabteilungen, die Liegenschaften,
die technischen Betriebe und die EWG Rheine einzubinden -, wären hierfür
entsprechende personelle und ggf. auch finanzielle Ressourcen vorzuhalten.
Losgelöst von Sitzungsterminen ist mit einem Bearbeitungszeitraum von drei bis
vier Monaten zu rechnen. Die externen Leistungen dürften grob geschätzt sicher
30.000 € plus X betragen. Im Haushaltsplan 2022 ist die Maßnahme nicht
veranschlagt worden, so dass die hierfür erforderlichen Mittel außerplanmäßig
bereitgestellt werden müssten.
C. Verwaltungsvorschlag
zum weiteren Vorgehen
Aus Sicht der
Stadtentwicklung ist eine Schärfung des touristischen Profils der Stadt Rheine
in der Region und darüber hinaus in jedem Falle wünschenswert. Dabei ist die
Herausstellung und Nutzung von besonderen Qualitäten und
Alleinstellungsmerkmalen wie z. B. der Ems oder auch des Dortmund-Ems-Kanals
ein zielführender Ansatz.
Abzuwägen ist, in
welcher Priorität die damit verbundenen Aufwendungen und Leistungen betrieben
werden sollen.
Für die
Stadtplanung gilt, dass für 2022– neben dem Kerngeschäft der Bauleitplanung und
den zu leistenden Daueraufgaben – bereits verschiedene Sonderprojekte und
–aufgaben in Arbeit bzw. in Vorbereitung sind.
Zu nennen sind hier
insbesondere der Rahmenplan Innenstadt und seiner Fortschreibung, das ISEK
Schotthock, die Konversionsflächen, die Umsetzungen Wohnraumversorgungskonzept
und Gewerbeflächenkonzept oder Konzeptvergaben für städtische Grundstücke sowie
diverse Mitwirkungserfordernisse bei Projekten und Prozessen anderer Fachämter
und Träger wie z. B. der Stadtklimaanalyse oder der Neuaufstellung des
Regionalplans, ab Sommer 2023 dann auch die Dorfentwicklungspläne.
Daher schlägt die
Verwaltung vor, eine Einbindung dieses Projektes bei der Aufstellung des
Arbeitsprogramms der Stadtplanung 2023 einzubinden und für das Haushaltjahr
2023 für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie entsprechende finanzielle
Mittel einzustellen.
D. Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Durch die
Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie „Marina am Dortmund-Ems-Kanal“ werden ggf.
Grundlagen für eine weitreichende Veränderung im Bereich des Kanals auch
bezüglich der Umwelt- und Klimabelange vorbereitet.
Diese
Fragestellungen sind als elementarer Bestandteil eine Bewertung und möglichen
Standortentscheidung frühzeitig in die Untersuchungen einzubinden. Auch etwaige
Folgen für das Klima und den Klimaschutz sind in diesem Zusammenhang zu
ermitteln und in eine Abwägung der Chance und Risiken einer solchen Entwicklung
einzustellen.
Anlagen:
1. Antrag
der CDU-/FDP-Fraktion vom 25.01.2022
2. Übersichtsplan
– bisher untersuchte Standorte 2006 - 2010