Betreff
Antrag der Fraktionen CDU/FDP - Machbarkeitsstudie "Marina am Dortmund-Ems-Kanal"
Vorlage
113/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschlussvorschlag des Antragstellers

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung mit folgenden Punkten:

 

1.      Eine Machbarkeitsstudie für eine kombinierte Marina – Wasseranlegehäuser (Wohnhäuser bzw. Ferienhäuser mit Bootsanleger und teilwasserüberbaute Häuser) – Wohnmobilstellplatz-Fläche am Dortmund-Ems-Kanal in Auftrag zu geben.

 

2.      Die Fördermöglichkeiten einer solchen Machbarkeitsstudie sowie der späteren Marina, etc. zu prüfen.

 

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung:

 

1.      Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine kombinierte Marina – Wasseranlegehäuser (Wohnhäuser bzw. Ferienhäuser mit Bootsanleger und teilwasserüberbaute Häuser) – Wohnmobilstellplatz-Fläche am Dortmund-Ems-Kanal als Sonderprojekt für 2023 in die Arbeitsplanung der Stadtplanung aufzunehmen.

2.      Die Grundlagen und Erfordernisse für eine solche Machbarkeitsstudie und ihre Förderfähigkeit zu ermitteln, aufzuarbeiten, ein externes Fachbüro mit der Erstellung zu beauftragen, das Büro bei seiner Erarbeitung zu betreuen und in diesem Zusammenhang Fördermöglichkeiten für eine Planung und Umsetzung zu ermitteln.

 

 

 


Begründung:

 

Begründung des Antragstellers:

siehe Antragsschreiben vom 25.01.2022 (Anlage 1)

 

Begründung der Verwaltung:

 

A. Hintergründe und Vorgeschichte

Wie in der Begründung der Antragsteller angesprochen, ist die Fragestellung einer touristischen Nutzung von Flächen im Bereich des Dortmund-Ems-Kanals in Rheine schon in der Vergangenheit thematisiert und erörtert worden.

 

Bereits in den Jahren 2006 bis 2010 gab es – u. a. auf Grundlage von Anträgen aus den Stadtteilbeiräten Rodde und Altenrheine – Untersuchungen zu möglichen Standorten und daraus resultierenden Anforderungen für einen „Wasserwanderrastplatz“ mit touristischer Schwerpunktsetzung am Kanal, der eine Anlegestelle für Sportboote und zugeordnete Entsorgungseinrichtungen, Möblierungen und ggf. auch Wohnmobilstellplätze beinhalten sollte.

 

Potentielle Standorte (Schleuse Rodde, Spülfeld Rodde, Kanalhafen Rodde, Schleuse Altenrheine und die an der Ems gelegenen Amisia-Flächen) wurden untersucht und bewertet (Übersichtsplan Anlage 2).

Im Ergebnis wurde eine weitere Betrachtung des Standortes „Schleuse Altenrheine“ vorgeschlagen, für den in 2009 durch ein externes Fachbüro (Deutsche Marina Consult, Prof. Haass) eine Machbarkeitsstudie erstellt wurde. Das Büro kam zu dem Ergebnis, dass eine solche Entwicklung am Standort zwar planerisch und technisch machbar sei, aber Fragen einer wirtschaftlichen Umsetzbarkeit und des Fehlens eines wassertouristischen Marktes in der Region entgegenstehen. Die Ergebnisse wurden zur Kenntnis genommen,  es wurde festgestellt, dass „aufgrund der städtischen Haushaltslage zum gegenwärtigen Zeitpunkt hinsichtlich der finanziellen Realisierung nicht die Stadt Rheine sondern nur ein privater Investor infrage“ kommt (Vorlage 097/10, StewA 24.02.2010).

 

B.      Aufgabenstellung aufgrund des Antrags

Der nun vorliegende Antrag verfolgt eine ähnliche Zielsetzung, die – analog zum genannten Best-Practice-Beispiel „Wasserstadt Aden“ - weitergehende Nutzungsüberlegungen insbesondere hinsichtlich möglicher Wohn- bzw. Ferienhausnutzungen beinhaltet. Dabei soll der Anstoß mutmaßlich durch die Stadt Rheine erfolgen, in wie weit und an welchem Punkt privates Invest eingebunden werden soll, bleibt zunächst offen (Anmerkungen: Bei einer „Marina“ = Sportboothafen handelt es sich im Gegensatz zu dem bisher untersuchten „Wasserwanderrastplatz“  i. d. R. um eine auch gewinnorientierte Nutzung. Im Falle der „Wasserstadt Aden“ wurde das Projekt gemeinsam über viele Jahre von der Stadt Bergkamen und der DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG) entwickelt, also quasi ein PPP-Projekt, mit nun folgender Vermarktung u. a. von Wohn- und Gewerbeflächen.).

 

Sowohl bezüglich der Fragen einer Förderfähigkeit von Untersuchungen, Planungen und Umsetzungen als auch bezüglich einer Standortsuche müsste entsprechend auf Grundlage einer Aufarbeitung der damaligen Untersuchungen im Abgleich mit der heutigen Bedingungen (Ermittlung von touristischen Zielsetzungen für Rheine und die Region, aktuellen Fördermöglichkeiten und Rahmenbedingungen bzw. Auswirkungen des derzeitigen Kanalumbaus) ein Aufgabenprofil erarbeitet werden, dass die Beauftragung eines hierfür spezialisierten Fachbüros ermöglicht. Zumindest die Fragestellung einer Förderfähigkeit für eine solche Machbarkeitsstudie müsste im Vorfeld durch die Verwaltung geklärt werden, die Leistungen müssten dann formuliert, ausgeschrieben, betreut, geprüft und für eine Entscheidungsfindung aufgearbeitet werden.

 

Da die zugrunde liegenden Fragestellungen verschiedene Fachbereiche umfassen – neben der Stadtplanung wären zumindest weitere Planungsabteilungen, die Liegenschaften, die technischen Betriebe und die EWG Rheine einzubinden -, wären hierfür entsprechende personelle und ggf. auch finanzielle Ressourcen vorzuhalten. Losgelöst von Sitzungsterminen ist mit einem Bearbeitungszeitraum von drei bis vier Monaten zu rechnen. Die externen Leistungen dürften grob geschätzt sicher 30.000 € plus X betragen. Im Haushaltsplan 2022 ist die Maßnahme nicht veranschlagt worden, so dass die hierfür erforderlichen Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden müssten.

 

C.      Verwaltungsvorschlag zum weiteren Vorgehen

Aus Sicht der Stadtentwicklung ist eine Schärfung des touristischen Profils der Stadt Rheine in der Region und darüber hinaus in jedem Falle wünschenswert. Dabei ist die Herausstellung und Nutzung von besonderen Qualitäten und Alleinstellungsmerkmalen wie z. B. der Ems oder auch des Dortmund-Ems-Kanals ein zielführender Ansatz.

 

Abzuwägen ist, in welcher Priorität die damit verbundenen Aufwendungen und Leistungen betrieben werden sollen.

Für die Stadtplanung gilt, dass für 2022– neben dem Kerngeschäft der Bauleitplanung und den zu leistenden Daueraufgaben – bereits verschiedene Sonderprojekte und –aufgaben in Arbeit bzw. in Vorbereitung sind.

Zu nennen sind hier insbesondere der Rahmenplan Innenstadt und seiner Fortschreibung, das ISEK Schotthock, die Konversionsflächen, die Umsetzungen Wohnraumversorgungskonzept und Gewerbeflächenkonzept oder Konzeptvergaben für städtische Grundstücke sowie diverse Mitwirkungserfordernisse bei Projekten und Prozessen anderer Fachämter und Träger wie z. B. der Stadtklimaanalyse oder der Neuaufstellung des Regionalplans, ab Sommer 2023 dann auch die Dorfentwicklungspläne.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, eine Einbindung dieses Projektes bei der Aufstellung des Arbeitsprogramms der Stadtplanung 2023 einzubinden und für das Haushaltjahr 2023 für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie entsprechende finanzielle Mittel einzustellen.

 

 

D.      Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

Durch die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie „Marina am Dortmund-Ems-Kanal“ werden ggf. Grundlagen für eine weitreichende Veränderung im Bereich des Kanals auch bezüglich der Umwelt- und Klimabelange vorbereitet.

Diese Fragestellungen sind als elementarer Bestandteil eine Bewertung und möglichen Standortentscheidung frühzeitig in die Untersuchungen einzubinden. Auch etwaige Folgen für das Klima und den Klimaschutz sind in diesem Zusammenhang zu ermitteln und in eine Abwägung der Chance und Risiken einer solchen Entwicklung einzustellen.

 

 

 


Anlagen:

 

            1.         Antrag der CDU-/FDP-Fraktion vom 25.01.2022

 

            2.         Übersichtsplan – bisher untersuchte Standorte 2006 - 2010