Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat
der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt
Rheine 2020 zur Kenntnis.
2. Der Rat
der Stadt Rheine beschließt gem. § 116 Abs. 9 i. V. mit § 96 Abs. 1 GO NRW die
Feststellung des Gesamtabschlusses 2020 in der Fassung vom 27. Januar 2022.
3. Die
Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung
gem. § 116 Abs. 1 i. V. mit § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Die Stadt
Rheine hat gem. § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in
jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen
Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der
Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht
zu ergänzen. Durch die Zusammenfassung der Einzelabschüsse der Kernverwaltung
und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche soll ein tatsächliches Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieses Gesamtbereiches aufgezeigt werden,
so dass der Gesamtabschluss die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt Rheine
aufzeigen soll.
Laut
§ 102 Abs. 3 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend
zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt und die gesetzlichen
Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet
worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem
Gesamtabschluss in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Gemeinde vermittelt.
Der Rat der
Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2021 den vom
Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Gesamtabschlusses 2020 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient
sich zur Prüfung des Gesamtabschlusses gem.
§ 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW der örtlichen
Rechnungsprüfung, die den Gesamtabschluss 2020 in der Fassung vom
27. Januar 2022 (Anlage 1) geprüft hat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 05. Mai 2022 die
Prüfungsergebnisse eingehend erörtert. Das Ergebnis der Ausschussberatung ist
in einem Bericht (Anlage 2) zusammengefasst worden, der vom
Ausschussvorsitzenden unterschrieben worden ist. Dieser Bericht bildet die
Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Gesamtabschluss 2020
festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 116 Abs. 9 i. V. mit
§ 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu erteilen.
Anlagen:
Anlage 1: Gesamtabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2020
Anlage 2: Bericht des RPA zum Gesamtabschluss 31.12.2020