Betreff
Forensik
Vorlage
288/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Alternative:

 

Der Rat der Stadt lehnt die Verlängerung des Vertrages generell ab.

 

 

2. Alternative:

 

Der Rat der Stadt sieht im Hinblick auf die Laufzeit des Vertrages bis Ende 2011 keine Veranlassung, derzeit schon über dessen Verlängerung zu entscheiden.

 

 

3. Alternative:

 

Der Rat der Stadt räumt dem Land NRW die Option ein, bis zum 30.06.2010 einseitig verbindlich zu erklären, den bestehenden Vertrag über das Jahr 2011 hinaus bis längstens Ende des Jahres 2016 unter folgenden Voraussetzungen zu verlängern:

 

a)      Der Vertrag endet zum zu vereinbarenden Zeitpunkt, spätestens am 31. Dezember 2016. Eine weitere Verlängerung kommt nicht in Betracht.

 

b)      Das Land NRW sagt zu, dass in einem Standortsuchverfahren für eine dauerhafte forensische Einrichtung der vorhandene Standort Rheine-Bentlage ausgeschlossen wird.

 

c)      Das Land NRW zahlt für die Vertragslaufzeit ab dem 1. Januar 2012 ein ortsübliches Nutzungsentgelt für die Nutzung des Geländes / der Einrichtung.

 

4. Alternative:

 

Der Rat der Stadt erklärt sich mit der Verlängerung des Vertrages über das Jahr 2011 hinaus unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:

 

a)      Der Vertrag endet definitiv am 31. Dezember 2016.
Eine weitere Verlängerung kommt nicht in Betracht.

 

b)      Das Land NRW sagt zu, dass in einem Standortsuchverfahren für eine dauerhafte forensische Einrichtung der vorhandene Standort Rheine-Bentlage ausgeschlossen wird.

 

c)      Das Land NRW zahlt für die Vertragslaufzeit ab dem 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2016 ein ortsübliches Nutzungsentgelt für die Nutzung des Geländes / der Einrichtung.

 

5. Alternative:

 

Der Rat der Stadt zieht eine Dauerlösung für die Forensik in der Stadt Rheine in Erwägung, sofern ein überzeugendes Konzept für die Forensikversorgung der Region durch das Land vorgelegt wird.


Begründung:

 

Bei der Entscheidung über eine evtl. Verlängerung des Vertrages bezüglich der Maßregelvollzugs-Übergangseinrichtung in Rheine-Bentlage handelt es sich – abgesehen von der formalen Vertragsverlängerung – um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung.

 

In § 1 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine ist geregelt, dass der Rat sich alle Entscheidungen mit grundsätzlicher Bedeutung vorbehält. Demgemäß ist der Rat zuständig.

 

Der bestehende Vertrag mit dem Land NRW wurde seinerzeit mit einem Laufzeitende zum Jahresbeginn 2012 beschlossen.

 

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Laumann, hat mit Schreiben vom 12. Januar 2007 die Stadt Rheine um eine Entscheidung hinsichtlich der Zukunft der Einrichtung in Rheine noch bis Ende 2007 gebeten.

 

In einem Gespräch zwischen dem im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen, Herrn Minister Laumann und der Bürgermeisterin der Stadt Rheine erläuterte der Minister die Gründe, warum das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit der Stadt Rheine die Situation der LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine frühzeitig erörtern wollte.

 

Insbesondere die stetig steigenden Patientenzahlen, die gesetzlichen Änderungen sowie baulich noch nicht fertig gestellte weitere forensische Einrichtungen lassen einen Engpass bei den verfügbaren Platzzahlen erkennen.