Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Verwaltung des
Jugendamtes wird beauftragt, das am 1. Mai 2022 in Kraft getretene
Landeskinderschutzgesetz NRW umzusetzen.
Begründung:
Resultierend aus
den bekannt gewordenen Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche hat der Landtag den Gesetzesentwurf der Landesregierung für ein
„Landeskinderschutzgesetz NRW und Änderung des Kinderbildungsgesetzes“ am 6. April
2022 einstimmig verabschiedet. In Kraft getreten ist dieses Gesetz am 1. Mai
2022.
Mit dem
Kinderschutzgesetz wird das Ziel verfolgt, die Arbeit der Jugendämter in NRW
bei Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ
auszubauen. Konkret bedeutet dieses, dass folgende Punkte entwickelt und
ausgebaut werden sollen:
·
Stärkung
der Rechte von Kindern und Jugendlichen durch eine maßgebliche Beteiligung (§
1).
·
Sicherung
hoher fachlicher Standards sowie regelmäßige Überprüfung dieser fachlichen
Standards in Qualitätsentwicklungsverfahren durch das Landesjugendamt (§ 5).
·
Verbesserter
Austausch sowie Verfahrensabläufe, insbesondere zwischen den im Kinderschutz
tätigen Fachkräften, durch die Schaffung von Kinderschutznetzwerken, inklusive
einer kontinuierlichen Netzwerkkoordinierung (§ 9).
·
Verbesserungen
von Fortbildungsangeboten für die Beteiligten des Kinderschutznetzwerkes (§ 9).
·
Entwicklung
von Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe sowie in
Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (§10 und § 11).
·
Erprobung
innovativer Maßnahmen im Kinderschutz (§15).
Zur Umsetzung
dieser Maßnahmen stellt das Land NRW nach dem Konnexitätsprinzip finanzielle
Mittel bereit. Die Gesamtausgaben werden für das Jahr 2022 auf 53 Millionen
Euro, für das Jahr 2023 auf 85,3 Millionen Euro und für die Jahre ab 2024 auf
85,8 Millionen Euro pro Jahr prognostiziert.
Die Höhe der
Mittel, die die Stadt Rheine davon erhalten wird, ist derzeit noch unklar.
Berechnungen zu der Verteilung der Landesmittel sind noch nicht bekannt, so
dass aktuell noch keine konkreten Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen
möglich sind. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2023 sollen mögliche
Erträge und Aufwendungen veranschlagt werden.
In der Sitzung
werden die gesetzlichen Neuerungen anhand einer Power-Point-Präsentation
detaillierter vorgestellt.
Anlagen:
Anlage 1: Landeskinderschutzgesetz NRW Veröffentlichung