Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine bestellt Herrn Mathias Krümpel als Vertreter der Stadt Rheine sowie
Herrn Tim Reuter als dessen persönlichen Stellvertreter für die
Gesellschafterversammlungen folgender Unternehmen:
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Bürgerwind
Altenrheine GmbH & Co. KG
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Bürgerwind
Hauenhorst GmbH & Co. KG
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Bürgerwind
Neuenkirchen GmbH & Co. KG
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Dorfladen
Rodde UG (haftungsbeschränkt)
Begründung:
Grundsätzlich
versteht sich die Stadt Rheine bei den genannten Unternehmungen als „stille“
Gesellschafterin. Um im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein und um an den
erforderlichen Beschlüssen teilnehmen zu können (insbesondere
Jahresabschlüsse), ist die Bestellung von Vertretern für die
Gesellschafterversammlungen erforderlich.
Gemäß § 113 Abs. 2
GO NW vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten,
Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden
Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Hierbei handelt
es sich um eine speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung
des § 63 GO NW vorgeht.