Betreff
Ausstattung einer möglichen Gruppenform II in der Kita Thieberg
Vorlage
268/22
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, in der Kita Thieberg, Hünenborgstr. 97 in 48431 Rheine, die Möglichkeit zu eröffnen, ab dem kommenden Betreuungsjahr 2023/24 eine Gruppenform II einzurichten.

 

Wenn die Gruppenform II eingerichtet wird, erhält der Träger der Kita Thieberg, der Jugend- und Familiendienst e.V., einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10.000 Euro.

 


Begründung:

 

Beim seinerzeitigen Bau der Kita Thieberg wurde das Raumprogramm so ausgelegt, dass eine Gruppenumwandlung einer Gf I in eine Gf II ohne erneuten baulichen Aufwand möglich ist. Aufgrund dieser vorausschauenden Planung besteht eine hohe Flexibilität bei der Festlegung der Gruppenformen auf Grundlage der tatsächlichen Nachfrage nach Ü3/U3/U2 Plätzen.

 

Mit der Eröffnung der neuen educcare Kita in unmittelbarer Nachbarschaft und den damit zusätzlich geschaffenen Betreuungskapazitäten besteht nun voraussichtlich die Möglichkeit, in der Kita Thieberg auch ein Angebot für die U2-Kinder zu schaffen.

 

Über einen möglichen Wechsel der Gruppenformen in der Kita Thieberg kann jedoch erst abschließend entschieden werden, wenn das Anmeldeverfahren für das kommende Kitajahr beendet und ausgewertet ist. Schlussendlich entscheidet sich die Gruppenzusammensetzung erst mit der Budgetvorlage 2023/24, die Anfang März 2023 im Jugendhilfeausschuss beraten werden muss.

 

Die Grundsatzentscheidung, ob die mögliche Schaffung einer Gruppenform II durch einen Investitionskostenzuschuss unterstützt wird, kann jedoch nicht bis zum März 2023 warten. Sie muss jetzt im Anmeldeverfahren getroffen werden.

 

 

Die Notwendigkeit eines Investitionskostenzuschusses

 

Mit der Errichtung der Kita Thieberg hat der Träger auch einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 3.500 € je Platz erhalten. Damit wurden 60 Ü3 und U3-Plätze eingerichtet.

 

Die Gruppenform II stellt jedoch für die U2 Kinder andere Ansprüche an die Ausstattung, als es bei den Ü3/U3-Kindern der Fall ist. Vieles kann sicherlich von den bisherigen U3-Kindern weitergenutzt werden, aber allein die Zahl der U3/U2 Kinder steigt um 6 Kinder an. Für diese Kinder müssen zum Beispiel Schlaf- und Sitzgelegenheiten neu angeschafft werden.

 

Der Träger kalkuliert die Kosten mit einem Betrag von jenseits der 10.000 €. Die 10.000 € übersteigenden Kosten würde er dann aus dem laufenden Betriebskostenzuschuss finanzieren.