Betreff
Vierteljährlicher Bericht über die finanzielle Lage im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden
Vorlage
315/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Bericht über die finanzielle Lage im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine mit Stand zum 30.06.2022 zur Kenntnis.


Begründung:

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung hat im April 2022 eine Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchende) verkündet, die Regelungen zum Umgang mit notwendigen Aufwendungen und Auszahlungen in diesem Zusammenhang trifft.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 KommunalhaushaltsrechtsänderungsVO UA-Schutzsuchende berichtet die Kämmerin oder der Kämmerer vierteljährlich über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden.

 

Der Bericht ist nach § 6 Abs. 2 der Verordnung der Aufsichtsbehörde zuzuleiten.

 

Bezüglich der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine sind diverse Maßnahmen und Projekte noch in der Planungsphase, wie z. B. der Bau und die Einrichtung einer Containeranlage am Helenenweg.

Weiterhin werden zur nachhaltigen Integration neben der Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden auch Maßnahmen des alltäglichen Lebens erforderlich, wie z. B. die Kinderbetreuung, die Beschulung und Bildung.

 

In der beigefügten Übersicht (Anlage 1) werden die Erträge und Aufwendungen sowie investiven Ein- und Auszahlung mit Stand zum 30.06.2022 dargestellt. Konkrete Prognosen über die Entwicklung der Zahlungen zum Jahresende können aufgrund diverser Unwägbarkeiten derzeit noch nicht erstellt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die Vielzahl und der Umfang der Aufgaben den städtischen Haushalt auch nach Abzug der gewährten Bundesmittel merklich belasten werden.


Anlage:

 

Übersicht über die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden