Betreff
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Rheine
Vorlage
349/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der Fassung vom 25. Juli 2022 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu beschließen und den ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 4.452.850,18 € der Ausgleichsrücklage zu zuführen.

 

2.      Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem Bürger-meister, Herrn Dr. Lüttmann, die Entlastung nach § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.

 

 


Begründung:

 

Gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2022 den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 und § 102 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss einer Gemeinde. Er bedient sich nach § 102 Abs. 2 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 geprüft.

 

Dabei sind gemäß § 102 GO NRW insbesondere zu prüfen, ob

·         der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt,

·         die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,

·         der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und

·         er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.

 

Während der Prüfung ist die Finanzbuchhaltung regelmäßig über Prüfungsfeststellungen unterrichtet worden, um so zeitnah Anpassungen vornehmen zu können. Der Jahresabschluss 2021 in der Fassung vom 25. Juli 2022 (Anlage 1) beinhaltet die Änderungen, die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung an der Bilanz und der Ergebnisrechnung vorgenommen wurden.

 

Der Jahresabschluss 2021 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven Jahresergebnis ab und weist einen Überschuss von 4.452.850,18 € aus. Jahresüberschüsse können laut § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses aufweist.

 

Die allgemeine Rücklage weist zum 31. Dezember 2021 einen Bestand in Höhe von 241.979.359,38 € aus und liegt mit 33,3 % Anteil an der Bilanzsumme des Jahresabschlusses über der vorgegebenen Grenze, so dass der Jahresüberschuss 2021 zur Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann. Die Zuführung erfolgt erst nach dem Beschluss des Rates, da dieser gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen hat.

 

Die Örtliche Rechnungsprüfung schlägt dem Rechnungsprüfungsausschuss den beiliegen-den Bericht über die Beratung der Jahresabschlussprüfung 2021 (Anlage 2) vor, der die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat bildet, den Jahresabschluss 2021 festzustellen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Jahresabschluss 2021 der Stadt Rheine (Fassung vom 25. Juli 2022)

Anlage 2: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses