Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Feststellung
des Jahresabschlusses 2021 in der Fassung vom 25. Juli 2022 gemäß
§ 96 Abs. 1 GO NRW zu beschließen und den
ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 4.452.850,18 € der
Ausgleichsrücklage zu zuführen.
2.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem
Bürger-meister, Herrn Dr. Lüttmann, die Entlastung nach
§ 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Gemäß
§ 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die
Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am
21. Juni 2022 den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zur Kenntnis genommen und
an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 und
§ 102 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss einer
Gemeinde. Er bedient sich nach § 102 Abs. 2 GO NRW zur
Durchführung der Prüfung der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Örtliche
Rechnungsprüfung der Stadt Rheine hat den Entwurf des
Jahresabschlusses 2021 geprüft.
Dabei sind
gemäß § 102 GO NRW insbesondere zu prüfen, ob
·
der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
(GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt,
·
die
gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,
·
der
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und
·
er
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.
Während der
Prüfung ist die Finanzbuchhaltung regelmäßig über Prüfungsfeststellungen
unterrichtet worden, um so zeitnah Anpassungen vornehmen zu können. Der
Jahresabschluss 2021 in der Fassung vom 25. Juli 2022
(Anlage 1) beinhaltet die Änderungen, die im Rahmen der
Jahresabschlussprüfung an der Bilanz und der Ergebnisrechnung vorgenommen
wurden.
Der
Jahresabschluss 2021 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven Jahresergebnis
ab und weist einen Überschuss von 4.452.850,18 € aus. Jahresüberschüsse
können laut § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW der
Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen
Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des
Jahresabschlusses aufweist.
Die
allgemeine Rücklage weist zum 31. Dezember 2021 einen Bestand in Höhe
von 241.979.359,38 € aus und liegt mit 33,3 % Anteil an der
Bilanzsumme des Jahresabschlusses über der vorgegebenen Grenze, so dass der
Jahresüberschuss 2021 zur Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann. Die
Zuführung erfolgt erst nach dem Beschluss des Rates, da dieser gemäß
§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW neben der
Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Verwendung des
Jahresüberschusses zu beschließen hat.
Die Örtliche
Rechnungsprüfung schlägt dem Rechnungsprüfungsausschuss den beiliegen-den
Bericht über die Beratung der Jahresabschlussprüfung 2021 (Anlage 2) vor, der
die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat bildet, den
Jahresabschluss 2021 festzustellen und dem Bürgermeister Entlastung zu
erteilen.
Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss 2021 der Stadt Rheine (Fassung vom 25. Juli 2022)
Anlage 2: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses