Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2023 - 2026, Fachbereich 8, Produktgruppen 81 - 84
Vorlage
366/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 8 – Produktgruppen 81 – 84 mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2022 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushalts-planes 2023 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2026 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2023 – 2026.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereichs 8 – Produktgruppen 81 – 84. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2023 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2024 – 2026 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 8 – Produktgruppen 81 – 84 im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 765.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

 

Produkt 8101

 

Aufwendungen

Aufgrund der aktuellen und noch prognostizierten Zuwanderungsbewegungen (insbesondere geflüchtete Menschen aus der Ukraine) muss die Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete, Gartenstraße, auch in 2023 in Betrieb gehalten werden. Der Einsatz eines Sicherheitsdienstes ist in der Gemeinschaftsunterkunft aus technischen und fachlichen Gründen unabdingbar. Die Kosten belaufen sich auf 600.000 EUR pro Jahr, die zusätzlich zu veranschlagen sind.

 

Bisher wurden 60.000 EUR für die Sprachoffensive für den HH 2023 veranschlagt. Aufgrund der großen Anzahl der geflüchteten Menschen, die in 2022 nach Rheine gekommen sind (städt. Unterbringung Planzahl für 2022 = 320 Personen – Stand am 12.10.22 = 602 Personen), stieg die Nachfrage bei den Sprachkursen enorm. Für 2022 wird mit Ausgaben von 75.000 EUR gerechnet (vgl. Berichtswesen III/22). Für das Jahr 2023 wird mit einer vergleichbaren Nachfrage gerechnet, so dass das bisherige Budget um 15.000 EUR auf 75.000 EUR angepasst werden sollte.

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – 13

 

2023

2024

2025

2026

 

alt

202.100

162.400

162.700

163.000

 

neu

817.100

162.400

162.700

163.000

Verschlechterung

 

615.000

0

0

0

 

 

Aufwendungen

Der Integrationsrat hat eine Erhöhung des Budgets (Antrag siehe Anlage) um 7.000 EUR auf 11.000 EUR beantragt. Es handelt es um eine neue freiwillige Leistung, über die der Sozialausschuss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entscheiden muss.

 

Transferaufwendungen - 15

 

2023

2024

2025

2026

 

alt

171.500

171.500

171.500

171.500

 

neu

178.500

178.500

178.500

178.500

Verschlechterung

 

7.000

7.000

7.000

7.000

 

 

Produktgruppe 82

 

Erträge

In der ursprünglichen Haushaltsplanung wurden 50.000 EUR zu viel für die fachbezogenen Pauschalen/Kommunales Integrationsmanagement veranschlagt.

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen - 2

 

2023

2024

2025

2026

Fachbezogene Pauschalen

alt

155.040

105.040

105.040

105.040

 

neu

105.040

105.040

105.040

105.040

Verschlechterung

 

50.000

0

0

0

 

 

Produktgruppe 84

Aufwendungen

Die Fraktionen des Rates (außer die Linke) haben am 21.09.2022 einen Antrag an die Verwaltung gestellt, ein Konzept zur Prävention von Strom-, Gas- und Wassersperren zu entwickeln. Dieser Härtefallfonds soll ein Budget von 100.000 EUR umfassen.

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen – 16

 

2023

2024

2025

2026

 

alt

21.075

21.075

21.075

21.075

 

neu

121.075

21.075

21.075

21.075

Verschlechterung

 

100.000

0

0

0

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 8 – Produktgruppen 81 – 84 im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 183.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

 

Produkt 8101

 

Auszahlungen

Da wie oben berichtet in 2023 weiterhin mit einem Zustrom von geflüchteten Menschen gerechnet wird, plant die Verwaltung übergangsweise das Gebäude 5 der Damloup Kaserne für die Unterbringung zu nutzen. Darüber hinaus wird eine weitere mobile Einheit, vergleichbar mit der mobilen Einheit am Helenenweg, für 2023 geplant und es werden wie 2022 zusätzlich Wohnungen für die Unterbringung direkt von der Stadt Rheine angemietet.

Somit werden 2023 ca. 60 weitere Wohneinheiten für die Unterbringung herzurichten sein, die sich wie folgt zusammensetzen:

·         Damloup Kaserne (23 Wohneinheiten für bis zu 120 Personen)

·         weitere mobile Wohneinheit (11 Wohneinheiten für bis zu 50 Personen)

·         ca. 26 weitere Wohnungen in unterschiedlichen Größen (für ca. 100 Personen - in Abhängigkeit der Größe der Wohnung)

 

Als durchschnittliche Ausstattung einer Wohnung werden folgende Dinge benötigt: Küche, Herd, Kühlkombi bzw. Kühlschränke, Waschmaschine, Schränke, Betten, Matratzen, Bettsets, Laken, Bezüge, Tische und Stühle.

Pro Wohneinheit für 5 Personen entstehen durchschnittlich investive Kosten für die Neu- und Ersatzbeschaffung in Höhe von 3.000 EUR. Bei 60 geplanten Wohneinheiten ergibt sich ein Budgetbedarf von 180.000 EUR für das Jahr 2023. Bisher wurden 60.000 EUR für 2023 veranschlagt, so dass das bisherige Budget um 120.000 EUR anzupassen ist.

 

Der Ansatz für die Neubeschaffungen (Einrichtungskosten oberhalb der Wertgrenze = Investive Kosten) für das Begegnungszentrum Mitte 51 wurde für das Jahr 2022 auf 65 TEUR kalkuliert und sollte zur Deckung der Ausstattungskosten für Audio-/Video- und Bühnentechnik, Küche usw. der Bauabschnitte II und III dienen.

 

Aufgrund der Bauverzögerungen und der notwendigen Aufhebung der Ausschreibung für die Medien- und Veranstaltungstechnik werden diese Kosten für den Fachbereich 8 erst im Jahr 2023 fällig. Aufgrund der neuen Dienstanweisung „Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen“ sollen die Mittel nicht in das Folgejahr übertragen werden, sondern sind im Jahre 2023 neu zu veranschlagen. Voraussichtlich ergibt sich ein Bedarf von 75.000 EUR im Budget 8101 für 2023. Der bisher für 2023 kalkulierten Ansatz der Beschaffungskosten für die Mitte 51 in Höhe von 12.000 EUR ist somit um 63.000 EUR auf 75.000 EUR zu erhöhen.

 

Auszahlung aus Investitionstätigkeit für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen - 26

 

2023

2024

2025

2026

 

alt

72.000

52.000

42.000

32.000

 

neu

255.000

52.000

42.000

32.000

Verschlechterung

 

183.000

0

0

0

 

In den vorgenannten Änderungen sind auch Neuveranschlagungen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) enthalten. Ein wesentliches Element der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen Regelungen bereits ab dem Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist die Neuveranschlagung von nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln zu prüfen.

 

Ferner sollte der Sozialausschuss dem Bau- und Mobilitätsausschuss empfehlen, die Kosten in Höhe von 1.700.000 EUR für den Bau einer weiteren mobilen Wohneinheit zur Unterbringung von Geflüchteten in den Haushaltsplan 2023 aufzunehmen.

 

 

B) Coronabedingte Belastungen

 

Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.

Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) Anfang September 2022 für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Danach ist die Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2023 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Fachbereich 8 – Produktgruppen 81 – 84 keine Änderungen von coronabedingten Belastungen festzustellen. 

 

 

C) Belastungen durch den Ukraine-Krieg

 

In dem vorgenannten Gesetzesentwurf zur Verlängerung des NKF-CIG hat das MHKBD gleichzeitig auch eine Isolierungsmöglichkeit für Belastungen durch den Ukraine-Krieg angeregt. Auf Grundlage dieser Ankündigung hat die Bezirksregierung Münster umgehend eine Rundverfügung erlassen, wonach die angekündigten Regelungen bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 zu berücksichtigen sind.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Fachbereich 8 – Produktgruppen 81 – 84 zusätzlich folgende Belastungen aus dem Ukraine-Krieg zu isolieren:

 

 

 

Produkt: 8101

 

Ergebnisplan

Berichts-zeile

Ertrags-u.
Aufwandsarten

Begründung

Verbesserung (+) /
Verschlechterung (-)

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Sicherheitsdienst Gartenstraße

-600.000 €

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Sprachoffensive

-15.000 €

 

Die Isolierungsbeträge zu Buchstabe B) und C) sind im Haushaltsplanentwurf 2023 im Vorbericht, S. 48 und 49, dargestellt.

 


Anlage:

 

Antrag des Integrationsrates Stadt Rheine auf Aufstockung des Budgets v. 29.09.2022