Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine,

 

1.       den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 7 – Interner Service in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2023 zu übernehmen.

 

2.         die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 7 – Interner Service

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monaten/befristet bis

 

1

Digitalisierung, E-Government

1,00/A 10

60 Monate/ 31.12.2023

2

Digitalisierung, E-Government

1,00/A 10

60 Monate/ 30.06.2025

3

Digitalisierung, E-Government

1,00/A 10

60 Monate / 15.08.2026

 

Summe

3,00

 

 

die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.

 


Begründung:

 

1.         Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2023 der Stadt Rheine wurde am 27.09.2022 mit der Vorlage 303/22 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in der Sitzung am 20.12.2022 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2023 in seiner Sitzung im Januar 2023 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.

 

 

2.         Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 303/22 vom 27.09.2022

 

Der Stellenplanentwurf des Fachbereichs 7, Interner Service vom 27.09.2022 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2022 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2023.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

IT-Sicherheit

1,00

EG 11

2

Personalverwaltung

0,50

A 10

3

Personalentwicklung

1,00

A 10

 

Summe

2,50

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Die Bedrohungslage durch Häcker-Angriffe auf private und öffentliche Rechenzentren nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu. Um diesen Gefahren/Risiken zu begegnen, soll für die Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung eines IT-Sicherheitskonzeptes soll eine zusätzliche 1,00 Stelle geschaffen werden.

zu 2:

Der Personalanstieg der vergangenen Jahre (Stellenplan 2013 476,63 Stellen/ Stellenplan 2022 579,28 Stellen zzgl. 24,25 befristete Stellen) sowie die Zunahme der Fluktuation von Beschäftigten führ in der Personalverwaltung zu einem deutlich höheren Arbeitsaufkommen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie für die Schließung von Änderungs- und Arbeitsverträgen. Neben der Stadtverwaltung werden auch die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die TBR, die EWG und RTV wahrgenommen (insgesamt über 1.000 Abrechnungsfälle im Monat). Die Personalbemessung umfasst aktuell 6,00 Stellen und soll um 0,50 Stellen erhöht werden.

zu 3:

Mit dem Eintreten des demografischen Wandels, dem damit verbundenen Fachkräftemangel sowie der steigenden Fluktuation wachsen die Anforderungen an die Personalentwicklung. Insbesondere die Beteiligung an bzw. die Durchführung von Personalauswahlverfahren (aktuell 2022 bereits über 100 Stellenausschreibungen) führen zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen. Aber auch die Initiierung und Durchführung von Personalentwicklungsmaßnahmen (z. B. interkommunaler Nachwuchsförderkreis, Mentoring Projekt Münsterland und die Organisation von fachbereichsübergreifenden Fort- und Ausbildungsmaßnahmen) sowie die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsmanagements führen zu einem höheren Stellenbedarf. Derzeit sind im Stellenplan 1,0 Stellen für den Aufgabenbereich der Personalentwicklung abgebildet. Tatsächlich sind aufgrund der gestiegenen Anforderungen bereits Mitarbeiterinnen mit einem Stellenumfang von 1,5 Stellen in diesem Bereich beschäftigt. Der Stellenplan soll daher insgesamt um 1,0 Stellenanteile für die Aufgaben der Personalentwicklung erhöht werden.

 

 

3.         Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 303/22 vom 27.09.2022

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses als zuständigem Fachausschuss sind keine Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 27.09.2022 erforderlich.

 

 

4.         Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2023 – FB 7 – Interner Service

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage 1 beigefügte Bereichsstellenplan 2023, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20.12.2022 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine im Januar 2023 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

 

5.                befristete Stellen außerhalb des Stellenplanes

 

5.1              bestehende befristete Stellen

 

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monaten/befristet bis

1

Digitalisierung, E-Government

1,00/A 10

60 Monate/ 31.12.2023

2

Digitalisierung, E-Government

1,00/A 10

60 Monate/ 30.06.2025

3

Digitalisierung, E-Government

1,00/A 10

60 Monate / 15.08.2026

 

Summe

3,00

 

 

 

5.2              zusätzliche/entfallende befristete Stellen zum HH-Jahr 2023

 

Zum Haushaltsjahr 2023 ergeben sich keine Änderungen bei den befristeten Stellen außerhalb des Stellenplanes im Fachbereich 7 – Interner Service.

 


Anlage:

 

Stellenplan 2023, Fachbereich 7