Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 7 – Interner Service in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2023 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 7 – Interner Service
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil /
Wert |
befristet in
Monaten/befristet bis |
1 |
Digitalisierung, E-Government |
1,00/A 10 |
60 Monate/ 31.12.2023 |
2 |
Digitalisierung, E-Government |
1,00/A 10 |
60 Monate/ 30.06.2025 |
3 |
Digitalisierung, E-Government |
1,00/A 10 |
60 Monate / 15.08.2026 |
|
Summe |
3,00 |
|
die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2023 der Stadt Rheine wurde am 27.09.2022 mit der Vorlage 303/22 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in der Sitzung am 20.12.2022 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2023 in seiner Sitzung im Januar 2023 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 303/22 vom 27.09.2022
Der Stellenplanentwurf des Fachbereichs 7, Interner Service vom 27.09.2022 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2022 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2023.
Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenausweitungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
IT-Sicherheit |
1,00 |
EG 11 |
2 |
Personalverwaltung |
0,50 |
A 10 |
3 |
Personalentwicklung |
1,00 |
A 10 |
|
Summe |
2,50 |
|
Begründungen zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Die Bedrohungslage durch
Häcker-Angriffe auf private und öffentliche Rechenzentren nahm in den
vergangenen Jahren kontinuierlich zu. Um diesen Gefahren/Risiken zu begegnen,
soll für die Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung eines
IT-Sicherheitskonzeptes soll eine zusätzliche 1,00 Stelle geschaffen werden. |
zu 2: |
Der Personalanstieg der
vergangenen Jahre (Stellenplan 2013 476,63 Stellen/ Stellenplan 2022 579,28
Stellen zzgl. 24,25 befristete Stellen) sowie die Zunahme der Fluktuation von
Beschäftigten führ in der Personalverwaltung zu einem deutlich höheren Arbeitsaufkommen
für die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie für die Schließung von Änderungs-
und Arbeitsverträgen. Neben der Stadtverwaltung werden auch die Lohn- und
Gehaltsabrechnungen für die TBR, die EWG und RTV wahrgenommen (insgesamt über
1.000 Abrechnungsfälle im Monat). Die Personalbemessung umfasst aktuell 6,00
Stellen und soll um 0,50 Stellen erhöht werden. |
zu 3: |
Mit dem Eintreten des
demografischen Wandels, dem damit verbundenen Fachkräftemangel sowie der
steigenden Fluktuation wachsen die Anforderungen an die Personalentwicklung.
Insbesondere die Beteiligung an bzw. die Durchführung von
Personalauswahlverfahren (aktuell 2022 bereits über 100
Stellenausschreibungen) führen zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen. Aber auch
die Initiierung und Durchführung von Personalentwicklungsmaßnahmen (z. B.
interkommunaler Nachwuchsförderkreis, Mentoring Projekt Münsterland und die
Organisation von fachbereichsübergreifenden Fort- und Ausbildungsmaßnahmen)
sowie die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsmanagements
führen zu einem höheren Stellenbedarf. Derzeit sind im Stellenplan 1,0
Stellen für den Aufgabenbereich der Personalentwicklung abgebildet.
Tatsächlich sind aufgrund der gestiegenen Anforderungen bereits
Mitarbeiterinnen mit einem Stellenumfang von 1,5 Stellen in diesem Bereich
beschäftigt. Der Stellenplan soll daher insgesamt um 1,0 Stellenanteile für
die Aufgaben der Personalentwicklung erhöht werden. |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 303/22
vom 27.09.2022
Im Rahmen der Stellenplanberatungen
des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses als zuständigem Fachausschuss sind
keine Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom
27.09.2022 erforderlich.
4. Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2023 – FB 7 –
Interner Service
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage 1 beigefügte Bereichsstellenplan 2023, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20.12.2022 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine im Januar 2023 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete Stellen außerhalb des
Stellenplanes
5.1 bestehende befristete Stellen
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil /
Wert |
befristet in
Monaten/befristet bis |
1 |
Digitalisierung, E-Government |
1,00/A 10 |
60 Monate/ 31.12.2023 |
2 |
Digitalisierung, E-Government |
1,00/A 10 |
60 Monate/ 30.06.2025 |
3 |
Digitalisierung, E-Government |
1,00/A 10 |
60 Monate / 15.08.2026 |
|
Summe |
3,00 |
|
5.2 zusätzliche/entfallende befristete
Stellen zum HH-Jahr 2023
Zum Haushaltsjahr 2023 ergeben sich keine Änderungen bei den befristeten Stellen außerhalb des Stellenplanes im Fachbereich 7 – Interner Service.
Anlage:
Stellenplan 2023, Fachbereich 7